Smog-Verordnung für den Kanton Zürich
Medienmitteilung 01.12.2006
Der Regierungsrat erlässt für den Kanton Zürich eine Smog-Verordnung. Darin regelt er die Umsetzung des interkantonalen Wintersmog-Konzeptes, das die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) am 21. September 2006 verabschiedet hat. Im Sinne eines Notfallkonzeptes sieht die Smog-Verordnung temporäre Massnahmen bei ausserordentlich hoher Luftbelastung mit Feinstaub vor. Für die anhaltende Verbesserung der Luftqualität sind dagegen nach Ansicht des Regierungsrates langfristige Massnahmen nötig.
Die vom Regierungsrat erlassene Smog-Verordnung sieht Sofortmassnahmen für akut hohe Feinstaub-Belastungssituationen vor. Solche Smog-Perioden sind im vergangenen Winter auf Grund ausserordentlich stabiler Inversionswetterlagen in weiten Teilen der Schweiz aufgetreten. Mit einem dreistufigen Wintersmog-Konzept soll in solchen Situationen mit gezielten temporären Massnahmen die Spitze der Luftbelastung gebrochen werden.
Informationsstufe: Aktionen in Eigenverantwortung für eine bessere Luft
Überschreiten die Tagesmittelwerte für Feinstaub den Immissionsgrenzwert um das Anderthalbfache und sagt die Wetterprognose für die folgenden drei Tage eine stabile Wetterlage voraus, informiert die Baudirektion in Absprache mit der Gesundheitsdirektion die Bevölkerung über den Luftzustand und ruft sie mit einfachen Verhaltensempfehlungen auf, freiwillig und eigenverantwortlich zur Verbesserung der Luftqualität beizutragen. Beispiele für freiwillige Vorkehrungen sind der Umstieg auf den öffentlichen Verkehr, das Bilden von Fahrgemeinschaften, vorausschauendes und niedrigtouriges Fahrverhalten im Strassenverkehr, der Verzicht auf das Entfachen von Feuern (Schwedenöfen, Cheminées, Verbrennen von Garten- und Forstabraum) und sowie der Verzicht auf den Einsatz von Dieselmotoren ohne Partikelfilter.
Interventionsstufe 1: temporäre Massnahmen zur Entschärfung der Situation
Die Interventionsstufe 1 tritt ein, wenn die Tagesmittelwerte für Feinstaub doppelt so hoch sind wie der Immissionsgrenzwert der Luftreinhalte-Verordnung und die Wetterprognose für die folgenden drei Tage eine stabile Wetterlage vorhersagt. Die Bedingungen für das Inkrafttreten dieser Interventionsstufe wären in den vergangenen sieben Jahren zwei Mal (2003 und 2006) während je einer Woche erfüllt gewesen. In diesem Fall kann die Baudirektion in Absprache mit der Sicherheitsdirektion auf zu bezeichnenden Abschnitten von Autobahnen und Autostrassen Tempo 80 anordnen. Diese Massnahme wird mit den Nachbarkantonen koordiniert. Weiter dürfen im Freien keine Feuer entfacht werden. Zudem darf in Holz-Zusatzfeuerungen (z.B. Cheminées, Schwedenöfen) nur gefeuert werden, wenn sie über das Qualitätsgütesiegel von Holzenergie Schweiz oder einen Partikelfilter verfügen. Mit dieser gegenüber dem BPUK-Konzept differenzierteren Regelung werden die Akzeptanz erhöht und die Verhältnismässigkeit gewahrt.
Interventionsstufe 2 gültig ab 2010: Partikelfilter für dieselbetriebene Maschinen
Die Interventionsstufe 2 kommt dann zum Tragen, wenn die Feinstaub-Konzentrationen bei stabilen Wetterprognosen dreimal so hoch sind wie der Grenzwert der Luftreinhalte-Verordnung. Neben den Massnahmen der Interventionsstufe 1 dürfen dann in der Land- und Forstwirtschaft nur noch dieselbetriebene Maschinen, Geräte und Fahrzeuge eingesetzt werden, die über Partikelfilter verfügen. Das Gleiche gilt für dieselbetriebene Baumaschinen. Diese Bestimmungen treten jedoch erst am 1. Januar 2010 in Kraft. Damit weicht die Verordnung vom BPUK-Wintersmog-Konzept ab und trägt dem Umstand Rechnung, dass die von der Interventionsstufe 2 erfassten Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zur Zeit noch nur teilweise mit Partikelfiltern ausgerüstet werden können.
Alle Massnahmen werden nicht nur angeordnet, sondern beim Eintretensfall auch konkret auf ihre Wirkung hin überprüft. Dieses Controlling zum Nutzen der Temporärmassnahmen dient dem Erkennen eines allfälligen Anpassungsbedarfs und der Akzeptanz der Massnahmen.
Basis bildet Interventionskonzept der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz
Mit seiner Smog-Verordnung setzt der Kanton Zürich das dreistufige Wintersmog-Konzept um, das die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) am 21. September 2006 verabschiedet hat. Mit temporären Massnahmen zur kurzfristigen Verbesserung der Luftqualität wollen die Kantone künftig koordiniert vorgehen und die Belastungsspitzen von akuten Wintersmog-Situationen brechen und den weiteren Anstieg der Luftbelastung verhindern.
Langfristige Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität nötig
Hohe Feinstaubbelastungen führen zu einem Anstieg der Atemwegserkrankungen, vor allem bei empfindlichen Risikogruppen wie etwa bei Herz- und Kreislaufkranken, Asthmapatienten, Betagten oder Kindern. Die Hauptquellen für Feinstaub sind Dieselmotoren ohne Partikelfilter und die Verbrennung von Holz, speziell im Freien und in kleinen Feuerungsanlagen. Um die Luftqualität dauerhaft zu verbessern, sind hier langfristige Massnahmen notwendig, wie sie der Aktionsplan Feinstaub des Bundes vorsieht. Die BPUK und der Zürcher Regierungsrat haben deshalb den Bundesrat und das UVEK bereits eindringlich aufgefordert, seinen Aktionsplan umgehend umzusetzen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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