Keine Hinweise auf Gesetzesverstösse jedoch Optimierungsmöglichkeiten bei der Rieter Pensionskasse

Die Untersuchungen des Amtes für berufliche Vorsorge des Kantons Zürich haben bei der Rieter Pensionskasse im Zusammenhang mit der Swissfirst Transaktion keine Hinweise auf Gesetzesverstösse ergeben. Das Amt wird jedoch im Rahmen der üblichen Aufsichtstätigkeit Gespräche mit der Rieter Pensionskasse führen, um die bei den Abklärungen aufgedeckten Optimierungsmöglichkeiten zu erörtern.

Im Zusammenhang mit der Fusion der Banken Swissfirst und Bellevue hat das Amt für berufliche Vorsorge und Stiftungen des Kantons Zürich (BVS) eine Untersuchung in die Wege geleitet. Das BVS hat zum einen die Rieter Pensionskasse verpflichtet, die Vorgänge rund um den Kauf und Verkauf der Swissfirst Aktien vom Wirtschaftsprüfungsunternehmen Ernst & Young untersuchen zu lassen. Dabei waren insbesondere folgende Fragen zu untersuchen:

  1. Haben Personen aus dem Stiftungsrat oder der Verwaltung der Rieter Pensionskasse von der Swissfirst Transaktion wirtschaftlich profitiert?
  2. Haben Personen aus dem Stiftungsrat oder der Verwaltung der Rieter Pensionskasse vor, während oder nach der Swissfirst Transaktion Aktien oder andere Wertpapiere dieser Gesellschaft gehalten oder gehandelt?
  3. Erlitt die Rieter Pensionskasse durch die Swissfirst Transaktion einen Schaden, auch im Sinne eines entgangenen Gewinns?

Zum anderen musste die Rieter Pensionskasse dem BVS gegenüber diverse Fragen zur internen und externen Vermögensverwaltung beantworten. Die Untersuchung der privaten Vermögensverhältnisse von Mitarbeitern oder Beauftragten von Vorsorgeeinrichtungen ist hingegen nicht Aufgabe der Aufsicht in der beruflichen Vorsorge. Die Resultate beider Untersuchungen liegen nun vor.


Keine Hinweise auf unrechtmässige Vermögensvorteile oder auf zeitgleiche Investition in Swissfirst Papiere

Der von Ernst & Young am 7. November 2006 verfasste Bericht hält fest, dass keine Hinweise darauf gefunden wurden, dass Jürg Maurer, Portfoliomanager und Mitglied des Anlageausschusses, oder Mitglieder des Stiftungsrates der Rieter Pensionskasse durch die Swissfirst Transaktion private Vermögensvorteile erlangt hätten. Ernst & Young hat ebenfalls keine Hinweise darauf gefunden, dass Jürg Maurer oder Mitglieder des Stiftungsrates der Rieter Pensionskasse zur gleichen Zeit wie die Rieter Pensionskasse Wertpapiere (Aktien oder Derivate) von Swissfirst gehalten oder gehandelt haben.


Keine Hinweise auf eine Schädigung der Rieter Pensionskasse

Schliesslich hat Ernst & Young im Rahmen ihrer Untersuchung auch keine Hinweise darauf gefunden, dass die Rieter Pensionskasse einen Schaden erlitten haben könnte. Auch ein Schaden im Sinne eines entgangenen Gewinns konnte von Ernst & Young nicht festgestellt werden, da einerseits die Transaktion möglicherweise nur wegen den Verkäufen von Swissfirst Aktien durch die Rieter Pensionskasse zustande gekommen sei. Andererseits sei nicht bestimmbar, wie sich die Kurse der Swissfirst Aktien im Falle des Nichtzustandekommens der Transaktion entwickelt hätten. Schliesslich haben die aufsichtsrechtlichen Untersuchungen im Falle der Rieter Pensionskasse auch keine Retrozessionen (Weitergabe eines Anteils der von einer Bank eingenommenen Kommissionen an eine andere Bank oder an einen Vermittler) oder Kickbacks (Vermittlungsprovisionen) zu Tage gefördert, die der Pensionskasse zu unrecht vorenthalten worden wären. Allfällige abweichende Resultate im Rahmen von Strafverfahren bleiben ausdrücklich vorbehalten.


Optimierungsmöglichkeiten werden mit der Rieter Pensionskasse erörtert

Die Untersuchung des BVS zum Thema «Pension Governance» (bei der Coropate Governance für Vorsorgeeinrichtungen steht die Transparenz unter anderem im Bereich der Anlagepolitik im Zentrum) förderte keine Mängel zu Tage, die ein aufsichtsrechtliches Einschreiten rechtfertigen würden. Die aufgedeckten Optimierungsmöglichkeiten veranlassen das BVS aber dazu, diese mit dem Führungsorgan der Rieter Pensionskasse zu erörtern. Es handelt sich dabei beispielsweise um die Unterstellung der Rieter Pensionskasse unter den «Code of Conduct», die Verbesserung der Information der Versicherten und Massnahmen zur Verhinderung von potentiellen Interessenkonflikten. Diese Gespräche führt das BVS mit der Rieter Pensionskasse aber im Rahmen der üblichen Aufsichtstätigkeit und nicht mehr mit Blick auf die Swissfirst Transaktion.

Aufgrund der Ergebnisse der Berichts von Ernst & Young ist die aufsichtsrechtliche Untersuchung des BVS über die Vorgänge rund um die Rolle der Rieter Pensionkasse bei der Swissfirst Transaktion abgeschlossen. Davon unberührt bleiben ausdrücklich möglicherweise andere Resultate aufgrund von strafrechtlichen Untersuchungen.

(Medienmitteilung der Direktion der Justiz und des Innern)

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Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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