Üetliberg Uto Kulm soll ein Nutzungskonzept erhalten
Medienmitteilung 08.09.2006
Weil Gemeinde- und Regionsgrenzen mitten durch das Areal Uto Kulm verlaufen und der Aussichts- und Ausflugsort Üetliberg überregionale Bedeutung hat, sollen im kantonalen Richtplan die Voraussetzungen für den Erlass eines kantonalen Gestaltungsplans geschaffen werden. Mit dem Gestaltungsplan soll insbesondere festgelegt werden, dass und in welcher Art der Aussichtsturm, das Känzeli und der Wanderweg für die Öffentlichkeit zugänglich und welche anderen Nutzungen auf dem Uto Kulm zulässig sein sollen. Der Regierungsrat hat die Baudirektion beauftragt, bis Ende 2006 ein Nutzungskonzept Üetliberg Uto Kulm und gleichzeitig die richt- und nutzungsplanerischen Festlegungen zu erarbeiten.
Der Üetliberg ist für die Bevölkerung ein bedeutsames Naherholungsgebiet in unmittelbarer Nähe der Stadt Zürich sowie ein beliebtes Ausflugsziel für Touristinnen und Touristen. Besonders beliebt sind der Aussichtsturm sowie das Känzeli, die beide dem Eigentümer und Betreiber des Restaurants und Seminarhotels Uto Kulm gehören. Das Gebiet Uto Kulm liegt in der Landwirtschaftszone auf Gemeindegebiet Stallikon, das Känzeli auf dem Gemeindegebiet der Stadt Zürich. Der Anspruch der Öffentlichkeit ist rechtlich lediglich durch den Eintrag des Wanderweges im regionalen Richtplan sowie den Eintrag des Uto Kulms als Aussichtspunkt im kantonalen Richtplan gesichert.
Bevölkerung erhebt Anspruch auf Nutzung des Aussenraums
Obwohl der Uto Kulm im privaten Eigentum steht, erhebt die Bevölkerung Anspruch auf eine allgemein zugängliche Nutzung des Aussenraums. Der Zugang zum Uto Kulm ist für die Öffentlichkeit zwar gewährleistet; in der Wahrnehmung vieler Besucherinnen und Besucher ist die Verfügbarkeit des Uto Kulms aber eingeschränkt durch die Möblierung und wechselnde Nutzungen. Wanderer und Anwohner stören sich zudem an den PW-Fahrten. Ausserdem sind verschiedene Bauten und auch Teile der Aussenraumgestaltung des Uto Kulms ohne Baubewilligung erstellt worden.
Zur Klärung der Ausgangslage wurden vom November 2005 bis im Mai 2006 Gespräche mit den beteiligten Gemeinden Stallikon, Uitikon und der Stadt Zürich durchgeführt und ein Grundlagenbericht erstellt. Der Regierungsrat sieht nach der Auswertung dieser Erkundungsphase Handlungsbedarf, die Ansprüche der Öffentlichkeit an die Nutzung des Aussenraums und an dessen Gestaltung über einen kantonalen Gestaltungsplan zu regeln. Dazu sind im kantonalen Richtplan die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Inhalte eines Nutzungskonzepts Üetliberg
Im Juli 2005 wurde ein unter der Führung der Kantonspolizei erarbeitetes Verkehrskonzept für den Üetliberg vorgestellt. Die Erkenntnisse daraus sind in die Vorbereitungsarbeiten für ein Nutzungskonzept eingeflossen. Nun hat der Regierungsrat beschlossen, welche Punkte im Rahmen eines Nutzungskonzepts Üetliberg Uto Kulm zu regeln sind und die Baudirektion wurde mit der Detaillierung des Konzepts und der sich daraus ergebenden richt- und nutzungsplanerischen Festlegungen bis Ende 2006 beauftragt. So soll mit dem Gestaltungsplan festgelegt werden, dass und in welcher Art der Aussichtsturm, das Känzeli und der Wanderweg für die Öffentlichkeit zugänglich sein sollen. Ein erstes Grobkonzept für die Nutzung unterscheidet dabei im Bereich Uto Kulm zwischen einem Mischbereich (öffentlich und betrieblich), einem Eventbereich (betrieblich) und einem Ausflugsbereich (öffentlich). Damit die Bevölkerung den öffentlichen Bereich klar erkennen kann, ist der Gestaltung des Aussenraums besondere Beachtung zu schenken. Ebenso ist zu klären, auf welchen Flächen, in welcher Art, in welcher Anzahl und mit welcher Dauer Veranstaltungen zulässig sein sollen. Aufgrund der bestehenden Verkehrsproblematik soll das Nutzungskonzept zudem ein Fahrtenkontingent und damit verbunden ein Kontrollsystem festlegen.
Erste Verhandlungen mit den Beteiligten aufgenommen
Der Regierungsrat beauftragte die Baudirektion, unter den beteiligten Gemeinden und dem Eigentümer des Uto Kulms Verhandlungen über die Ausgestaltung eines Nutzungskonzepts zu führen. Diese Verhandlungen wurden in der Zwischenzeit aufgenommen. Die Ergebnisse sind zusammen mit den nötigen richt- und nutzungsplanerischen Festlegungen dem Regierungsrat bis Ende 2006 zu unterbreiten. Anschliessend sollen die Planvorlagen den nach- und nebengeordneten Planungsträgern zur Anhörung vorgelegt werden. Schliesslich ist ein öffentliches Mitwirkungsverfahren durchzuführen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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