Projekt Interkantonale Spitalregion rechter Zürichsee/Linth

Der Regierungsrat hat das Projekt zur Schaffung einer interkantonalen Spitalregion «rechter Zürichsee/Linth» kritisch gewürdigt und klare Voraussetzungen für die nächste Etappe aufgestellt.

Im Auftrag des Kantons St. Gallen hat das Spital Linth (Uznach) mit dem Spital Männedorf Gespräche über eine mögliche Zusammenarbeit der beiden Spitäler eingeleitet. In der Folge unterbreitete ein gemeinsames Projektteam im Dezember 2004 den Gesundheitsdirektionen St. Gallen und Zürich den Antrag für ein Projekt zur Schaffung einer interkantonalen Spitalregion rechter Zürichsee/Linth. Das Projekt ist in fünf Phasen gegliedert. Die erste Projektphase wurde im März 2005 gestartet. Im August 2005 wurde der entsprechende Bericht abgeliefert und zugleich Antrag auf Freigabe der nächsten Projektphase gestellt. Die Gesundheitsdirektionen St. Gallen und Zürich verlangten vom Projektteam einen Ergänzungsbericht zu noch offenen Fragen. Dieser wurde im April 2006 abgegeben und beinhaltet die Fusion der beiden Spitäler zu einem zentral geführten Betrieb mit einheitlicher Leitung, aber unter Beibehaltung beider Betriebsstandorte, je mit vollständigem Leistungsangebot.


Unterschiedlich organisierte Spitäler

Die Spitäler Männedorf und Linth (in Uznach) sind für die Grundversorgung der Bevölkerung in ihren durch die Kantonsgrenze St. Gallen-Zürich getrennten Spitalregionen am rechten Zürichseeufer zuständig. Das zu Lasten des Kantons St. Gallen gehende Restdefizit des als öffentlichrechtliche Anstalt ausgestalteten Spitals Linth betrug im Jahre 2005 16,4 Millionen Franken. Das Defizit des als Gemeindezweckverband mit kantonaler Subventionsberechtigung ausgestalteten Spitals Männedorf beträgt rund 12,4 Millionen Franken (davon 8,4 Millionen Franken zu Lasten der Gemeinden und vier Millionen Franken zu Lasten des Kantons). Umgerechnet ergibt dies einen Beitrag der öffentlichen Hand pro Patient von rund 3300 Franken im Spital Linth und rund 2000 Franken im Spital Männedorf. Beide Spitäler haben ein weitgehend identisches Angebot in den Fachgebieten Medizin, Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe.


Konzentration an einem Standort hätte grösseren Spareffekt

Durch die Fusion würde nach dem Projektteam ein Abbau von rund zwanzig Stellen und ein zusätzliches Patientenpotential von rund 300 Patienten möglich, was eine Verbesserung der zusammengefassten Betriebsdefizite der beiden Standorte um rund vier Millionen Franken zur Folge hätte. Gleichzeitig würde diese Verbesserung aber durch einen Ertragsausfall bei den Patienten der Zusatzversicherungsklasse «Allgemein ganze Schweiz» von rund 1,7 Millionen Franken teilweise konsumiert. Das Projektteam bestätigte mit Bezug auf die vergleichsweise geringe verbleibende Saldoverbesserung von rund 2,3 Millionen Franken (ca. zwei Prozent des Gesamtaufwandes der fusionierten Spitäler), dass eine Konzentration medizinischer Leistung an einem Standort nach allgemeiner Auffassung einen wesentlich grösseren Spareffekt hätte. Da eine solche Konzentration aber auf Grund der Patientenströme praktisch nur in Männedorf möglich wäre, hätte dies eine einseitige Schwächung des Spitals Linth zur Folge.


Fusionsprojekt mit Risiken verbunden

Der Regierungsrat hat das Projekt kritisch gewürdigt. Grundsätzlich sind Bestrebungen zu interkantonalen Kooperationen in der Gesundheitsversorgung zu begrüssen, wenn diese nachhaltig, zweckmässig und wirtschaftlich sind und im Interesse der betroffenen Bevölkerung stehen. Auch wenn nach dem Projekt an beiden Standorten das volle medizinische Angebot erhalten bleiben soll, sind durch den Einsatz von gemeinsamen Behandlungsteams für beide Standorte höhere Fallzahlen pro Behandlungsteam und damit eine Verbesserung der Qualität der medizinischen Leistungen möglich, sofern ein entsprechender konsequenter Personalabbau in den Behandlungsteams damit verbunden wird.

Das Fusionsprojekt ist aber mit erheblichen Risiken und Nachteilen verbunden. Einmal würde der interkantonale Spitalverbund einen hohen Aufwand für die Versorgungsplanung und Steuerung verursachen, weil immer wieder Absprachen mit dem Kanton St. Gallen erforderlich wären; selbst für die Umsetzung der vom Kanton Zürich verordneten Sparvorgaben müsste die Einwilligung des Kantons St. Gallen eingeholt werden. Zudem wäre die Rechtsgleichheit mit anderen Spitälern im Kanton Zürich unter Umständen in Frage gestellt, wenn etwa für die interkantonale Spitalregion nicht die zürcherischen Regeln für Benchmarking und Globalbudget zur Anwendung gelangten. Weiter wären auf Grund unterschiedlicher gesundheitspolitischer Ausrichtung der beiden Kantone die in Zürich angestrebten Leistungskonzentrationen möglicherweise im Spitalverbund nicht durchsetzbar.

Durch die Schaffung einer interkantonalen Spitalregion müsste sich der Kanton Zürich ohne zusätzliche Sicherung im weiteren auch am strukturell schlechteren Ergebnis des Betriebsstandorts Uznach beteiligen, was selbst bei geltend gemachten Saldoverbesserungen von rund 2,3 Millionen Franken bei einer Aufteilung der Defizite nach Patientenanteilen eine Mehrbelastung für den Kanton Zürich (ca. 6'400 Patienten) gegenüber heute von rund 2,5 Millionen Franken ausmachte, während der Kanton St. Gallen (ca. 5'000 Patienten) gegenüber heute um 4,5 Millionen Franken entlastet würde. Zudem würde eine Fusion auch in juristischer Hinsicht für den Kanton Zürich Probleme aufwerfen. Beim Spital Männedorf liegen die Entscheidkompetenzen bezüglich Gründung, Auflösung, Organisation und Finanzierung bei den Gemeinden. Deshalb müssten die Gemeinden wohl einstimmig der interkantonalen Spitalregion beitreten.


Vertiefte Analyse mit klaren Vorgaben

Der Regierungsrat hat trotz dieser hohen gesundheitspolitischen und finanziellen Risiken die Gesundheitsdirektion ermächtigt, dem Projekt die Chance für eine vertiefte Analyse zu geben und damit die beantragte nächste Phase in Angriff zu nehmen. Er hat diese Zustimmung an die Voraussetzungen geknüpft, dass das vom Krankenversicherungsgesetz verlangte Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsgebot durch die Fusion nicht in Frage gestellt werden darf, für die Beiträge der Gemeinden und des Kantons Zürich die Zürcher Staatsbeitragsgesetzgebung inklusive Sparvorgaben und Budgetmethodik (Benchmark) massgebend sein müssen und sich der Kanton St. Gallen bereit erklärt, für die sich durch die Schaffung einer gemeinsamen Spitalregion ergebenden Saldoverluste der Zürcher Gemeinden und des Kantons aufzukommen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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