Zusätzliches kurzfristiges Sparpaket des Bundes hat Konsequenzen für den öffentlichen Verkehr im Raum Zürich

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat diese Woche angekündigt, dass der Bundesrat die Beiträge für den regionalen Personenverkehr für das Jahr 2007 um weitere 30 Mio. Franken kürzen will. Diese Kürzung kommt zusätzlich zu der bereits im Entlastungsprogramm 2004 (EP04) des Bundes beschlossenen Kürzung von insgesamt 20 Mio. Franken. Der überraschende Entscheid des Bundesrates ist für den Kanton Zürich nicht akzeptabel.

Im Rahmen einer weiteren Sparrunde hat der Bundesrat kurzfristig eine zusätzliche, wesentlich höhere Reduktion der Bundesbeiträge an den Regionalverkehr beschlossen. Die Beiträge für das Jahr 2007 sollen um weitere 30 Mio. Franken gekürzt werden. Ursprünglich hatte der Bund im Entlastungsprogramm 2004 für den Regionalverkehr einen Sparbeitrag 2007 von 40 Mio. Franken vorgesehen. Dieser wurde vom Parlament auf 20 Mio. Franken reduziert. Entgegen dem klaren Willen des Parlamentes erhöht der Bund nun diesen Beitrag 2007 im Rahmen seiner Budgetberatung auf insgesamt 50 Mio. Franken, was sogar über dem ursprünglich diskutierten Betrag liegt.

Bei der neuen Sparvorgabe des Bundes handelt es sich um eine reine Lastenverschiebung vom Bund auf die Kantone. Der Kanton Zürich wird dabei mit zusätzlichen 3 Mio. Franken belastet. Dieser Entscheid trifft den Kanton Zürich zur Unzeit, da das Fahrplanverfahren im Grundsatz bereits abgeschlossen ist und der Verkehrsrat das Angebot 2007 am 29. Juni 2006 verabschiedet hat. Die Finanzplanung des Kantons stützte sich auf die bisher bekannten Sparmassnahmen des Bundes. Es ist deshalb unklar, wie der mitgeteilte Sparentscheid des Bundes beim Zürcher Verkehrsverbund sowie den betroffenen Gemeinden kompensiert werden soll.

Der Kanton Zürich lehnt diese Sparvorgabe ab, insbesondere die Art und Weise wie der Bund seine Finanzpolitik ohne Einbezug der Kantone zu deren Lasten ändert. Er verlangt auch im Verkehrsbereich eine verlässliche Finanzpolitik des Bundes. Schliesslich ist der öffentliche Verkehr für den Lebens- und Wirtschaftsraum Zürich ein wichtiger und anerkannter Standortfaktor.

Der Kanton Zürich wird zusammen mit anderen Kantonen darauf hinwirken, dass die Eidgenössischen Räte diese Lastenverschiebung auf die Kantone im Rahmen der Budgetgenehmigung wieder rückgängig machen.

(Medienmitteilung der Volkswirtschaftsdirektion)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.