Kreditantrag für die Einhausung der Autobahn in Schwamendingen

Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat eine Kreditvorlage für die Einhausung der Autobahn Schwamendingen, Abschnitt Schöneich bis Aubrugg in der Stadt Zürich. Die Vorlage umfasst einen angemessenen Finanzierungsschlüssel zwischen Bund, Kanton und Stadt für den Bau der Einhausung. Auf den Kanton entfallen rund 51 Millionen und auf die Stadt zirka 40 Millionen Franken. Der Bund übernimmt 115 Millionen Franken.

An der heutigen Medienkonferenz haben Regierungspräsidentin Dorothée Fierz, Baudirektorin, und Stadtrat Martin Waser, Vorsteher des Tiefbau- und Entsorgungsdepartementes, die Vorlage und das Projekt vorgestellt. Bei Zustimmung der zuständigen Organe zur Vorlage und ohne verzögernde Rechtsmittelverfahren ist die Einhausung im besten Fall ab 2012 betriebsbereit.

Die auf Stadtzürcher Gebiet gelegene N.1.4.4 im Abschnitt zwischen Schöneichtunnel und Verzweigung Aubrugg ist die meistbefahrene Verkehrsachse Zürichs  – täglich benutzen mehr als 110'000 Fahrzeuge die Autobahn. Das angrenzende Gebiet ist dicht besiedelt und einer hohen Lärmbelastung mit Überschreitung der Immissions- und teilweise sogar Alarmgrenzwerte ausgesetzt.

2001 erteilte der Kantonsrat dem Regierungsrat den Auftrag, für die N 1.4.4 zwischen Schöneichtunnel und Verzweigung Aubrugg eine Kreditvorlage für eine Einhausung samt Finanzierungsschlüssel zwischen Bund, Kanton und Stadt zu erarbeiten. Die Baudirektion nahm die Projektierung für die Vorlage unverzüglich an die Hand und gab in der Folge drei Architektenteams einen städtebaulichen Studienauftrag. Dies führte zu drei unterschiedlichen Lösungsansätzen: Einhausung, Brücke und Tunnel. Aus finanziellen – aber auch technischen – Gründen konnte die Lösung Tunnel nicht weiterverfolgt werden. Die Lösungen Einhausung und Brücke wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Städtebau der Stadt Zürich weiter vertieft. Aus finanziellen und städtebaulichen Überlegungen wurde schliesslich im Einvernehmen zwischen Stadt, Kanton sowie Anrainerinnen und Anrainern die Einhausung als zu realisierende Variante bestimmt.

Autobahn auf bestehendem Niveau

Die Autobahn wird auf dem bestehenden Niveau weitergeführt und mit einem Bauwerk vollkommen ummantelt. Die Decke der 900 Meter langen, lärmdichten, knapp 29 Meter breiten und sieben Meter hohen Konstruktion wird mit Erdreich überdeckt. Die darüber liegende Fläche soll als öffentlicher Grünraum nutzbar gemacht werden. Treppen und Rampen ermöglichen den Zugang. Begrünte seitliche Böschungen unterstreichen den Charakter der Gartenstadt Schwamendingen. Eine Ausweitung der Unterführung Saatlenstrasse verstärkt die Verbindung des bislang stark getrennten städtischen Quartiers. Durch die Einhausung werden die Lärmimmissionen der Autobahn entlang der Einhausung vollständig eliminiert. Dies und der Gewinn an Grünraum eröffnen dem Quartier neue positive Entwicklungsperspektiven.

Dreieinhalb Jahre Bauzeit

Nach positiver Behandlung der Kreditvorlage im Kantonsrat und nach erfolgreicher Volksabstimmung über den städtischen und im Referendumsfall über den kantonalen Beitrag wird das Ausführungsprojekt erstellt und öffentlich aufgelegt. Die Behandlung allfälliger Einsprachen und das Genehmigungsverfahren sollten bis Mitte 2008 abgeschlossen sein. Anschliessende eventuelle Rechtsmittelverfahren würden zu Verzögerungen führen. Die gesamten Bauarbeiten nehmen etwa dreieinhalb Jahre in Anspruch. Der Fertigstellungstermin dürfte bestenfalls etwa Mitte bis Ende 2012 sein.

Finanzierung und Kostenteiler

Die Kosten für die Einhausung Schwamendingen werden nach eingehenden Berechnungen auf rund 206 Millionen Franken veranschlagt. 180 Millionen Franken werden für die eigentliche Einhausung – inklusive Begrünung und Nutzbarmachung – aufgewendet. 26 Millionen Franken entfallen auf die Aufweitung der Unterführung und die Gestaltung der Freifläche Saatlenstrasse. In den Berechnungen enthalten sind sämtliche Anschlussarbeiten an Wegsystemen und die Integration des öffentlichen Verkehrs, zum Beispiel der Tramstation Schöneich.

Gemäss Praxis des Bundes entspricht der Bau von Lärmschutzwänden dem geforderten Standard zur Sanierung von Nationalstrassenteilen mit Lärmgrenzwert-Überschreitungen. Der Bau einer Einhausung geht dagegen über diesen Standard hinaus. Die Mehrkosten, die eine Einhausung gegenüber einer konventionellen Lösung mit Lärmschutzwänden verursacht, werden deshalb vom Bund nicht übernommen. Der Bau einer Einhausung ist eine gesellschaftliche, städtebauliche und politisch begründete Forderung. Folglich galt es beim Kostenteiler letztlich auch eine politische Lösung zu finden. Der Schlüssel dazu war ein theoretisches Referenzobjekt mit Lärmschutzwänden nach dem üblichen Standard. Ein solches wäre zwar aus städtebaulichen und anderen Gründen (zum Beispiel zehn bis zwölf Meter hohe Wände) gar nicht ausführungstauglich; für die Ermittlung des Kostenteilers zwischen Kanton und Bund war es aber sehr hilfreich. Schliesslich wurde folgender Kostenteiler zwischen den Partnern vereinbart: Der Bund übernimmt 115 Millionen Franken. Der Kostenanteil des Kantons – er geht zulasten des Strassenfonds – beläuft sich auf rund 51 Millionen Franken. Die Stadt beteiligt sich mit zirka 40 Millionen Franken, wovon rund 26 Millionen Franken auf die Saatlenstrasse entfallen. Die verschiedenen Beiträge stehen unter dem Vorbehalt der Kreditbewilligungen durch die zuständigen Organe des Bundes, des Kantons und der Stadt Zürich.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.

Für diese Meldung zuständig: