Umsetzung des Massnahmenpaketes zur Vogelgrippe: Hotline und Registrierungsmöglichkeit für Geflügel ab Montag, 24. Oktober 2005

Zur Umsetzung des Massnahmenpaketes des Bundesrates zur Vogelgrippe wird das kantonale Veterinäramt ab Montag, 24. Oktober 2005, eine Hotline betreiben, die Fragen beantwortet und Meldungen zur Registrierung der Geflügelhaltungen entgegennimmt. Zudem wird im Verlauf des Montags im Internet unter www.zh.ch ein elektronisches Formular aufgeschaltet, auf dem Geflügelhaltungen online gemeldet werden können.

Der Bundesrat hat soeben ein Massnahmenpaket zur weiteren Vorsorge betreffend Einschleppung der Vogelgrippe in die Schweiz erlassen. Die Freilandhaltung für Hühnervögel, Schwimmvögel und Laufvögel ist ab dem 25. Oktober 2005 bis 15. Dezember 2005 untersagt. Ausstellungen mit Geflügel sind untersagt. Zusätzlich besteht Meldepflicht für alle Personen, die solche Tiere halten bis spätestens 2. November 2005.

Das Veterinäramt erarbeitet für den Kanton Zürich die Entgegennahme von Meldungen zur Registrierung aller Geflügelhaltungen. Es ist vorgesehen, am Montag 24. Oktober 2005 im Verlauf des Vormittags eine Hotline in Betrieb zu nehmen. Die Hotline wird Registierungsmeldungen entgegennehmen und Fragen zur Umsetzung der vorsorglichen Sofortmassnahmen (Gesuch für allfällige Ausnahmebewilligungen) beantworten. Zudem wird ein Meldeformular ab Montag unter www.zh.ch zu finden sein, welches Online ausgefüllt oder auf andere Weise dem Veterinäramt zugestellt werden kann.

Veranstalterinnen und Veranstalter von gemeldeten Geflügelausstellungen und Märkten werden vom Veterinäramt direkt kontaktiert.

Die Medien werden am Montag, 24. Oktober 2005, informiert, sobald die Hotline ihren Betrieb aufgenommen hat. Zu diesem Zeitpunkt wird auch die Hotline-Telefonnummer bekannt gegeben. Die Betroffenen mit Fragen sind gebeten, die Bekanntgabe der Hotline-Telefonnummer abzuwarten. Das Veterinäramt oder eine andere Kantonsstelle kann zum jetzigen Zeitpunkt keine telefonischen Meldungen entgegennehmen.

(Medienmitteilung der Gesundheitsdirektion)

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