Kinderabzug gemäss Gegenvorschlag des Kantonsratesgilt bereits ab der nächsten Steuerperiode

Der von den Zürcher Stimmberechtigten am 25. September 2005 gutgeheissene Gegenvorschlag des Kantonsrates zur Volksinitiative «Verdoppelung der Kinderabzüge zur Entlastung der Familien» kommt bereits auf die Steuerperiode 2006 zur Anwendung. Nachdem innerhalb der am 7. Oktober 2005 mit der Veröffentlichung im Amtsblatt festgesetzten Frist keine Stimmrechtsrekurse eingegangen sind, hat der Regierungsrat die Rechtskraft der Ergebnisse der Volksabstimmung vom 25. September 2005 festgestellt. Gleichzeitig hat er beschlossen, die entsprechende Änderung des Steuergesetzes vom 25. April 2005 auf den 1. Januar 2006 in Kraft zu setzen.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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