Umbau des Geschäftsgebäudes Wengistrasse 30 in Zürich

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Umgestaltung des Erdgeschosses des vom Bezirksgericht Zürich genutzten Geschäftsgebäudes Wengistrasse 30 und gleichzeitig die Übertragung vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen. Die Kosten der Umgestaltung betragen 2,94 Millionen Franken. Für die Übertragung der Liegenschaft ins Verwaltungsvermögen des Kantons entsteht in der Investitionsrechung eine Ausgabe von 30,6 Millionen Franken. Gesamthaft beantragt der Regierungsrat somit einen Kredit von 33,54 Millionen Franken. Dazu kommt ein jährlich wiederkehrender Kredit von 600'000 Franken für den Baurechtszins.

Das 1981 erbaute Geschäftshaus Wengistrasse 30 wurde 1989 durch den Kanton Zürich als Finanzvermögen im Baurecht erworben. Es ist durch eine Passerelle im 1. Obergeschoss mit dem Gerichtsgebäude Wengistrasse 28 verbunden. Die beiden Liegenschaften bilden zusammen das zweite Gerichtszentrum des Bezirksgerichtes Zürich. Die Wengistrasse 30 wurde seit dem Erwerb bei Mieterwechsel jeweils für die Bedürfnisse des Bezirksgerichtes hergerichtet und diesem in Etappen mietweise zur Verfügung gestellt. Seit einigen Jahren dient das ganze Gebäude dem Bezirksgericht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben, was der Grund ist, warum das Gebäude mit einem Buchwert von rund 30,6 Millionen Franken vom Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen übertragen werden muss.

Ausserdem steht eine dringende Umgestaltung bevor. Die geplante Eingangsverlegung auf die Seite Schreinerstrasse bildet das zentrale Element des Bauvorhabens. Damit kann die seit längerem geforderte Trennung der Besucher für die Rechtsauskunft von den übrigen Besuchern erreicht werden. Die neue Eingangsloge erlaubt gegenüber früher den Einblick in die neue Halle samt Wartezone. Die teilweise veralteten Sicherheits- und Wertschutzeinrichtungen werden im Zuge der neuen Planung der Loge erneuert oder wo nötig angepasst. Ein neuer zentraler Lichthof zwischen zwei Gerichtssälen erhellen diese und auch den hinteren Teil der Halle. Der behindertengerechte Zugang wird wesentlich verbessert. Die Kosten der Umgestaltung betragen 2,94 Millionen Franken.

Verwaltungsvermögen und Finanzvermögen

Das Verwaltungsvermögen umfasst jene Vermögenswerte, die unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung dienen und somit nicht ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden könnten. Wird eine Liegenschaft ins Verwaltungsvermögen übertragen, wird dies in der Investitionsrechnung als Ausgabe ausgewiesen. Dazu muss ein Kredit bewilligt werden.

Das Finanzvermögen des Kantons besteht aus jenen Vermögenswerten, die ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung veräussert werden können. Wird eine Liegenschaft ins Finanzvermögen erworben, wird dies nicht der Investitionsrechung belastet. Es muss dazu vom Kantonsrat kein Kredit bewilligt werden. Die Übertragung von Finanzvermögen ins Verwaltungsvermögen wird in der Investitionsrechung als Ausgabe verbucht (siehe Verwaltungsvermögen).

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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