Polizei- und Justizzentrum: Städtebauliches Konzept im Masterplan verankert und Entlassung des Güterbahnhofes aus dem Denkmalschutzinventar

Die Baudirektion hat anfangs Mai 2005 verfügt, dass der Güterbahnhof Zürich nicht unter Denkmalschutz gestellt wird. Die Inventarentlassung erfolgt, sobald die Baufreigabe auf Grund einer rechtskräftigen Baubewilligung für das Polizei- und Justizzentrum (PJZ) vorliegt. Ende Januar 2005 haben sich zudem die Baudirektion als Auftraggeberin und das städtische Hochbaudepartement als Vertreterin der Stadt Zürich für das Städtebau-Konzept der Architekten Gigon/Guyer, Zürich entschieden. Dieses bildet zusammen mit der Inventarentlassung die Grundlage für den Masterplan und die weiteren Planungsschritte wie den Gestaltungsplan und den Projektwettbewerb.

Am 30. November 2003 hat das Zürcher Stimmvolk dem Gesetz für ein Polizei- und Justizzentrum Zürich (PJZ) auf dem Areal Güterbahnhof in Zürich Aussersihl zugestimmt. Für die etappenweise Erstellung des PJZ in den kommenden 20 Jahren sieht das Gesetz einen Rahmenkredit von 490 Millionen Franken vor. Über die einzelnen Objektkredite entscheidet der Kantonsrat abschliessend. Im Polizei- und Justizzentrum werden zentrale Abteilungen der Kantonspolizei und der Strafverfolgungsorgane der Justiz, das Polizeigefängnis und ein zweites Bezirksgefängnis Zürich räumlich zusammengeführt. Die dadurch optimierte Zusammenarbeit von Spezialisten der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft bringt zusätzliche Effizienz und erhöht zugleich die Wirkung der Sicherheitsorgane in der Kriminalitätsbekämpfung.

Studienauftrag für einen Masterplan

Der Studienauftrag an vier eingeladene Planungsteams im vergangenen Jahr bezweckte die schrittweise Klärung der Themen Städtebau und öffentlicher Raum, Nutzung und Funktionen, Verkehr und Erschliessung, Landeinteilung, Etappierung und Wirtschaftlichkeit. Am Verfahren wirkten neben kantonalen Stellen, die Stadt Zürich, die SBB sowie Vertreter des Quartiers und der betroffenen Anstösser mit. Die fachliche Beurteilung erfolgte durch Experten unter der Leitung des Kantonsbaumeisters.

Die Gestaltung des PJZ soll die Werte spiegeln, die für die Tätigkeit der Polizei und der Justiz von entscheidender Bedeutung sind: Transparenz, Integrität, Sicherheit, Leistung und Effizienz. Es ist aber auch ein angemessener städtebaulicher Ausdruck zu finden für den speziellen Ort mit seiner Brückenkopf- und Torfunktion am Hardplatz, gegenüber dem Bahnhof Hardbrücke und dem Maag-Areal. Der Planungsperimeter umfasste aus städtebaulichen und verkehrlichen Gründen das gesamte Gebiet zwischen Hohlstrasse, Hardplatz, Hardbrücke und Gleisfeld. Auch die Hohlstrasse, der Hardplatz und die Hardbrücke selbst waren im Planungsperimeter enthalten.

Die vier Architektenteams agps architecture (Angélil, Graham, Pfenninger, Scholl), Zürich, und Los Angeles, Burkard, Meyer, Baden, Gigon/Guyer, Zürich, und Luscher Architectes SA, Lausanne, stellten die von ihnen phasenweise entwickelten Konzepte an vier Workshops und zwei Echoräumen zur Diskussion. Das Beurteilungsgremium prüfte die vier qualitativ hoch stehenden Beiträge und empfahl schliesslich, das Städtebau-Konzept der Architekten Gigon/Guyer den weiteren Planungsarbeiten zu Grunde zu legen.

Städtischer Platz

Das Konzept von Gigon/Guyer beruht auf einem robusten städtebaulichen Grundmuster des Blockrands, das in einer freien Auslegung in Dimensionen und Platzierung auf die konkreten Bedürfnisse reagieren kann. Der angrenzende südliche Quartierrand erhält durch die Kopf-situation beim Seebahneinschnitt ein stimmiges Pendant, welches dem Gleisdreieck angemessene Bedeutung verleiht. Zur Hardbrücke hin ist ein Hochhaus vorgesehen, das gut zum Hardplatz situiert ist und dessen Bedeutung unterstreicht. Der Bezug zum neuen Quartierteil ist sinnvoll gelöst. Die Einbettung des PJZ wird unterstützt durch die kluge Anordnung eines städtischen Platzes zur Hohlstrasse hin. Freiräume finden sich vor allem in den Innenhöfen, was sich positiv auf die Qualität der Nutzungen auswirkt. Schliesslich kann die Grundstruktur des Bebauungsvorschlags auch gut erschlossen werden.

Kriterien für die Wahl

Die Stadterweiterung in den «Gleisraum Limmattal» führte wie schon beim Masterplan «Stadtraum HB» zur Erkenntnis, dass sich für das PJZ-Areal eine dichte, blockrandähnliche Stadtstruktur eher eignet als eine Komposition von Einzelbauten. In der Höhenentwicklung sollen dabei entlang der Hohlstrasse allzu grosse Massstabssprünge vermieden werden. Höhere Gebäudevolumen entlang dem Gleisfeld und als Akzent am Hardplatz sind jedoch möglich.

Bei allen vier Konzepten wurde das PJZ zweckmässigerweise im Nordosten des Planungsgebietes (Seebahneinschnitt) platziert und in Richtung Westen (Hardbrücke) etappiert. Der Besucherzugang ist im südöstlichen Arealbereich von der Hohlstrasse her vorgesehen. Für die Gefängnisse hat sich die Orientierung zu den Gleisen hin bestätigt, wobei bedingt durch die innerstädtische Lage und Dichte die Sicherheitsbedürfnisse nicht im Stadtraum, sondern mit einer intelligenten Gebäude- und Fassadenkonzeption abzudecken sind.

Die Gestaltung des öffentlichen Aussenraumes im und um das Areal wird stark durch zum Teil übergeordnete verkehrliche Anforderungen bestimmt. Dies betrifft einerseits die Vorgaben des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs (neue Tramlinie 1 von Zürich HB nach Zürich Altstetten, neue Tramlinie 8 über die Hardbrücke, Aufwertung Bahnhof Hardbrücke mit attraktiverer Verbindung der Stadtkreise 5 und 4); anderseits sind Hohlstrasse, Hardplatz und Hardbrücke belastete innerstädtische Hauptverkehrsstrassen, bei denen fast jeder gestalterische Vorschlag auf komplexe verkehrliche, rechtliche, zeitliche und finanzielle Abhängigkeiten trifft. Die angestrebte städtebauliche Aufwertung von Hohlstrasse und Hardplatz soll durch separate Fuss- und Velowege (breiteres Trottoir, Verbesserung der Überquerbarkeit, Velostreifen) und eine Baumallee erreicht werden. Die Masterplanung hilft mit, einige dieser Fragen einer Klärung zu zuführen.

Entlassung des Güterbahnhofes aus dem Denkmalschutzinventar

Im Rahmen einer Güterabwägung hat die Baudirektion am 4. Mai 2005 verfügt, dass die sich auf dem Areal befindenden Güterbahnhofbauten nicht unter Denkmalschutz gestellt und aus dem kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung der Stadt Zürich entlassen werden.

Eine Interessenabwägung wurde bereits auch vom Gesetzgeber, das heisst vom Kantonsrat und vom Stimmvolk, im Rahmen der Beratung und der Abstimmung über das PJZ-Gesetz vorgenommen. Der Kantonsrat und das Stimmvolk stimmten dem Gesetz in Kenntnis des Umstands zu, dass die Realisierung des Polizei- und Justizzentrums zwingend den Abbruch des Güterbahnhofs voraussetzt.

Bereits ein Testprojekt von Marcel Meili und Markus Peter aus dem Jahr 2001 hatte einerseits bestätigt, dass sich das Areal Güterbahnhof hervorragend für das Polizei- und Justizzentrum eignet; anderseits ergab sich, dass der Abbruch der bestehenden Gebäude eine zwingende Voraussetzung für die Erstellung des Polizei- und Justizzentrums ist. Ohne den Abbruch liesse sich gemäss dem Testprojekt das Raumprogramm auf dem Areal städtebaulich nicht sinnvoll realisieren. Auch die vier Planungsteams, die im Anschluss an das Testprojekt im Rahmen eines Studienauftrags Grundlagen für einen Masterplan erarbeiteten, kamen mehrheitlich zum Schluss, dass ein Abbruch des Güterbahnhofs notwendig ist. Das Areal ist zu klein, um das Polizei- und Justizzentrum zu realisieren und gleichzeitig das Schutzobjekt vollständig zu erhalten. Auch eine bloss teilweise Erhaltung des Güterbahnhofs überzeugt städtebaulich nicht. Nachdem der Güterbahnhof nicht mehr für bahnbetriebliche Zwecke benötigt wird sowie angesichts des dringenden Bedarfs von Polizei, Strafverfolgungsbehörden und Gefängnissen an erweiterten und verbesserten Räumlichkeiten ist das öffentliche Interesse an der Realisierung des Polizei- und Justizzentrums insgesamt höher zu gewichten als dasjenige an der Erhaltung des Güterbahnhofs.

Weiteres Vorgehen

  • Der Masterplan auf der Grundlage des Städtebau-Konzeptes Gigon/Guyer bildet die Basis für den dieses Jahr durch die Baudirektion festzusetzenden Gestaltungsplan mit integriertem Umweltverträglichkeitsbericht und Umweltverträglichkeitsprüfung.
  • Nach dem Projektwettbewerb, Ende 2005, wird die Totalunternehmung/Generalunternehmung-Submission vorbereitet und durchgeführt.
  • Anfangs 2007 soll dem Kantonsrat die Vorlage für den ersten Objektkredit zum Entscheid unterbreitet werden.
  • Nach der Kreditbewilligung folgen Ausführungsplanung und Realisierung der ersten Bauetappe PJZ mit Baubeginn 2007/2008.
  • 2011/2012 soll die erste Etappe mit dem Gefängnis in Betrieb genommen werden.
  • Die zweite Etappe, die eine vollständige Ausschöpfung der Synergien ermöglicht, soll danach anschliessen.

Masterplan-Konzept Gigon/Guyer, Zürich

Modellaufnahme des Planungskonzepts im Endzustand. Das städtebauliche Konzept wird im Rahmen von Projektwettbewerben konkretisiert. Die Darstellung im Modell zeigt nur das Bauvolumen auf.

(Gemeinsame Medienmitteilung der Baudirektion Kanton Zürich und des Hochbaudepartementes der Stadt Zürich)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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