Brandschutzvorschriften werden vereinheitlicht und liberalisiert
Medienmitteilung 15.02.2005
Mit dem Erlass einer neuen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz hat der Regierungsrat die neue Brandschutznorm sowie 18 Brandschutzrichtlinien des Interkantonalen Organs zum Abbau technischer Handelshemmnisse in die kantonale Gesetzgebung übernommen. Die einheitlichen Regelungen führen zu einer Liberalisierung der Brandschutzbestimmungen und fördern durch die erweiterte Anwendung des Baustoffes Holz das ökologische Bauen. Die Verordnung ist seit Anfang Jahr in Kraft.
Die neuen gesamtschweizerisch gültigen Brandschutzregelungen sind liberalisiert worden. Sie dienen in erster Linie dem Personenschutz und entfalten ihre Wirkung über Material- und Bauvorschriften. Der Bauwirtschaft stehen grössere Spielräume und ein im Vergleich zu bisher wesentlich schlankeres Vorschriftenwerk zur Verfügung. Dies erfordert aber auch, dass die Bauschaffenden, die Bauherren und Betreiber echte Eigenverantwortung wahrnehmen. Weiter wird zum Beispiel das ökologische Bauen durch die erweiterte Anwendung des Baustoffes Holz gefördert, indem der Einsatz von Holz im mehrgeschossigen Bau erlaubt sein wird. Im Kanton Zürich sind die Vorschriften in der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz festgehalten.
Zudem ist in der Verordnung neu die rechtliche Grundlage festgehalten, damit die Kantonale Feuerpolizei in Perioden mit anhaltend hohen Temperaturen und grosser Trockenheit – wie zum Beispiel im Sommer 2003 – für das gesamte Kantonsgebiet ein Feuerverbot erlassen kann. Ohne Anordnung der Feuerpolizei liegt es in der Zuständigkeit der Gemeinde, für ihr Gebiet ein Feuerverbot zu erlassen.
Der Grund für gesamtschweizerische Brandschutzvorschriften liegt in der Ausrichtung des Schweizerischen Bauprodukterechts auf das EU-Recht durch den Bund. Für die Anwendung der brandschutztechnischen Bauprodukte sind die Kantone zuständig. Die 19 öffentlich-rechtlichen Gebäudeversicherungen, die in der Vereinigung der Kantonalen Feuerversicherungen zusammengeschlossen sind, haben die neuen Brandschutzvorschriften gemeinsam erarbeitet und zu einer gesamtschweizerischen Lösung im Rahmen des Konkordats über den Abbau technischer Handelshemmnisse (IVTH) eingebracht. Die Gebäudeversicherungen haben damit ein innovatives Beispiel für eine föderale Konsensfindung der Kantone gegeben und damit zu einer europakonformen Lösung geführt.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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