Weniger Feinstaubbelastung durch Baustellen
Medienmitteilung 01.07.2004
Der Regierungsrat hat zur Senkung der Feinstaub-Emissionen die Umsetzung der Luftreinhalteverordnung auf Baustellen beschlossen. Das Baugewerbe trägt mit rund 20 Prozent an die Feinstaub-Belastung bei. Auf Grossbaustellen im Kanton Zürich sind Baumaschinen ab 18 Kilowatt Leistung künftig nur noch mit Partikelfilter zugelassen.
Die Luft im Kanton Zürich ist in weiten Teilen stärker mit Feinstaub (PM10) belastet, als es der Grenzwert der Luftreinhalteverordnung des Bundes vorgibt. Rund 50 Prozent der Bevölkerung lebt in Gebieten mit übermässiger Feinstaubbelastung. Das Baugewerbe trägt zu rund 20 Prozent an die Feinstaub-Emissionen bei. Deshalb hat der Regierungs-rat die Umsetzung von Luftreinhaltemassnahmen auf Baustellen beschlossen. Diese tragen insbesondere zur Entlastung der stark belasteten und dicht besiedelten Ballungsgebiete bei, in denen auch die meisten Baustellen liegen.
Unter anderem gilt ab dem 1. Juli 2004 für Baumaschinen ab 18 Kilowatt Leistung auf Grossbaustellen im Kanton Zürich die Partikelfilterpflicht, die dazu führt, dass der Aus-stoss von gesundheitsschädlichem Dieselruss im Abgas der Baumaschinen minimiert wird. Für Baustellen unter kantonaler Bauherrschaft gilt sogar auf allen Baustellen eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen ab 18 Kilowatt Leistung. Bautransportfahrzeuge sind von der Partikelfilterpflicht befreit. Aus Gründen der Gleichbehandlung von Transport- und Baugewerbe ist es sinnvoll, Regelungen für die Nachrüstung von Transportlastwagen mit Partikelfiltern auf einer breiten Basis, unter Einbezug des Transportgewerbes auszuarbeiten. Daneben sind auf Baustellen weitere lufthygienische Massnahmen umzusetzen, wie beispielsweise die Verwendung von schadstoffarmem Gerätebenzin oder lösemittelfreien Baustoffen und Materialien oder eine Staubbindung bei Materialumschlag und -aufbereitung.
Der Vollzug der Vorschriften zur Luftreinhaltung auf Baustellen umfasst die Anordnung und die Kontrolle der verfügten Massnahmen. Die Baukontrolle obliegt gemäss Planungs- und Baugesetz den Baubehörden der Gemeinden. Um den Aufwand für die neuen Gemeindeaufgaben in Grenzen zu halten, soll die Möglichkeit einer Delegation der Kontrollen an Private geschaffen werden. Durch die Baudirektion ist ein Konzept für Stichprobenkontrollen zur Sicherstellung des Vollzugs und zur Entlastung der Gemeinden auszuarbeiten.
Durch die neuen lufthygienischen Anforderungen, insbesondere die Partikelfilterpflicht, werden sich Bauvorhaben um maximal ein Prozent verteuern. Gemäss einer Studie des Bundesamts für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) sind diese Kosten gerechtfertigt, da die dadurch eingesparten Gesundheitskosten dreimal höher sind.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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