TARMED-Tarifvertrag zwischen der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich und santésuisse genehmigt
Medienmitteilung 18.03.2004
Der Regierungsrat hat den Vertrag über den Taxpunktwert zu TARMED vom 17. November 2003 für die Verrechnung von ambulanten Leistungen im obligatorischen Krankenversicherungsbereich zwischen dem Krankenkassenverband santésuisse und der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ) genehmigt. Damit gilt für diesen Bereich der Taxpunktwert von 97 Rappen.
Der Bundesrat hat am 30. September 2002 die neue Tarifstruktur TARMED für die Verrechnung von ambulanten Leistungen und den Rahmenvertrag zwischen santésuisse und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzten (FMH) genehmigt. Die kantonalen Vertragsparteien, der Krankenkassenverband santésuisse einerseits und die AGZ haben sich dem Rahmenvertrag angeschlossen und für ambulante Leistungen ab 1. Januar 2004 einen Taxpunktwert von 97 Rappen vereinbart.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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