Tarmed-Vertrag für öffentliche Spitäler im Kanton Zürich genehmigt
Medienmitteilung 11.03.2004
Der Regierungsrat hat den Vertrag über den Taxpunktwert zu TARMED vom 25. September 2003 für die Verrechnung von ambulanten Leistungen im obligatorischen Krankenversicherungsbereich zwischen dem Krankenkassenverband santésuisse und den öffentlichen Spitälern und psychiatrischen Kliniken genehmigt. Damit gilt für diesen Bereich definitiv der Taxpunktwert von 96 Rappen.
Der Bundesrat hat am 30. September 2002 die neue Tarifstruktur TARMED für die Verrechnung von ambulanten Leistungen und den gesamtschweizerisch geltenden Rahmenvertrag genehmigt. Die kantonalen Vertragsparteien, der Krankenkassenverband santésuisse einerseits und die öffentlichen Spitälern und psychiatrischen Kliniken andererseits, haben sich dem Rahmenvertrag angeschlossen und für ambulante Leistungen ab 1. Januar 2004 einen Starttaxpunktwert von 96 Rappen vereinbart.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.