Regierungsrat setzt die Abschaffung der Handänderungssteuer per 1. Januar 2005 in Kraft

Der Regierungsrat setzt die Abschaffung der Handänderungssteuer auf den 1. Januar 2005 in Kraft. Ab diesem Datum unterliegen Handänderungen an zürcherischen Liegenschaften keiner Handänderungssteuer mehr.

Am 30. November 2003 haben die Stimmberechtigten die Volksinitiative «Schluss mit amtlicher Verteuerung der Wohnkosten für Mieter und Eigentümer» angenommen. Diese Initiative sieht mit einer Änderung des kantonalen Steuergesetzes die Abschaffung der Handänderungssteuer vor. Bei dieser handelt es sich um eine Gemeindesteuer, die - wie die Grundstückgewinnsteuer - ausschliesslich den politischen Gemeinden zugute kommt.

Die Initiative enthält keine Bestimmung über das Inkrafttreten der Abschaffung der Handänderungssteuer, weshalb darüber der Regierungsrat zu entscheiden hat. Die Erwahrung des Abstimmungsergebnisses vom 30. November 2003 durch den Kantonsrat erfolgt voraussichtlich erst Ende Januar/Anfang Februar 2004. Da jedoch sowohl die Gemeinden als auch potentielle Steuerpflichtige, die den Verkauf oder Kauf einer Liegenschaft planen, ein grosses Interesse daran haben, so schnell als möglich das Datum des Inkrafttretens zu kennen, hat der Regierungsrat schon heute entschieden. Danach tritt die Abschaffung der Handänderungssteuer, unter Vorbehalt der Erwahrung des Abstimmungsergebnisses, am 1. Januar 2005 in Kraft. Mit der Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2005 wird auch dem Umstand Rechnung getragen, dass in den Gemeinden das Verfahren für das Budget 2004 weitgehend abgeschlossen ist.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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