Totalrevision der Tabakverordnung und Werbeverbot für Tabakwaren
Medienmitteilung 02.10.2003
Der Regierungsrat hat zwei Geschäfte verabschiedet, welche beide der Tabakprävention dienen. In der Stellungnahme zur Totalrevision der Tabakverordnung bedauert er, dass auf ein umfassendes Werbeverbot verzichtet werde. In einer Postulatsantwort weist er darauf hin, dass im Entwurf zum neuen Gesundheitsgesetz eine Bestimmung aufgenommen worden ist, welche Tabakwerbung auf öffentlichem und von öffentlichem Grund her einsehbarem Privatgrund verbietet.
Der Regierungsrat bedauert in der Stellungnahme des Kantons Zürich zur Totalrevision der bundesrechtlichen Tabakverordnung, dass diese lediglich darauf ausgerichtet ist, Transparenz für Tabakkonsumentinnen und Tabakkonsumenten zu schaffen, jedoch auf weitergehende Schutzmassnahmen, wie zum Beispiel ein umfassendes Werbeverbot, oder Rauchverbote an bestimmten Orten zum Schutze der Nichtrauchenden, verzichtet. Zudem bemängelt der Regierungsrat, dass auch von der Statuierung eines Abgabeverbots an Jugendliche abgesehen wird.
Der Regierungsrat hat weiter beschlossen, dem Kantonsrat die Abschreibung eines Postulats zu beantragen, welches im Kanton Zürich ein Werbeverbot für Tabakwaren forderte. Aus der Antwort des Regierungsrates an den Kantonsrat geht hervor, dass der Regierungsrat die Forderungen der Postulanten im Wesentlichen erfüllt. Die Postulanten hatten verlangt, dass Werbung von Tabak auf öffentlichem und privatem Grund sowie an öffentlichen Gebäuden und an öffentlichen Anlässen verboten werden sollte. Die Gesundheitsdirektion hat deshalb im Entwurf zum neuen Gesundheitsgesetz eine Bestimmung aufgenommen, welche Tabakwerbung auf öffentlichem und von öffentlichem Grund her einsehbarem Privatgrund verbietet. Möglich geworden ist eine solche einschränkende Bestimmung nach einem Entscheid des Bundesgerichtes im März 2002, wo ein derartiges, im Kanton Genf statuiertes Werbeverbot für zulässig erachtet wurde. Die Gesundheitsdirektion will zudem weitergehende Einschränkungen im Zusammenhang mit der Gesetzesvorlage näher prüfen.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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