Gesuch für einen Lernfahrausweis kann künftig auch bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde eingereicht werden
Medienmitteilung 06.03.2003
Wer einen Lernfahrausweis beantragen möchte, muss ab dem 1. April 2003 nicht mehr zu einem der drei kantonalen Strassenverkehrsämter fahren, sondern kann das Gesuch auch bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde persönlich einreichen. Der Regierungsrat hat die entsprechende Anpassung der Verkehrsabgabenverordnung und der Verordnung über die Gebühren der Gemeindebehörden genehmigt.
Die Einwohnerkontrolle prüft die Angaben der gesuchstellenden Person und leitet das Formular an das Strassenverkehrsamt weiter. Diese kundenfreundliche Regelung verbessert die Situation vor allem für diejenigen Gesuchstellenden, die nicht in der Nähe der Städte Zürich, Winterthur oder Regensdorf wohnen und bisher längere Fahrten in Kauf nehmen mussten. Die Gesamtgebühren für einen Lernfahrausweis ändern sich praktisch nicht: Beim Weg über die Einwohnerkontrolle fallen 20 Franken für die Überprüfung der Identität und das Weiterleiten an das Strassenverkehrsamt sowie 50 Franken für den Lernfahrausweis an. Bisher kostete ein Lernfahrausweis insgesamt 68 Franken. Weiterhin ist es möglich, den Lernfahrausweis persönlich beim Strassenverkehrsamt in Zürich, Winterthur oder Regensdorf zu beantragen. In diesem Fall betragen die Gebühren 15 Franken für die Überprüfung der Identität und 50 Franken für den Lernfahrausweis.
Das neue Antragsformular ist ab 31. März 2003 bei den Einwohnerkontrollen der Gemeinden, bei jeder Polizeistelle, bei den Statthalterämtern sowie beim Strassenverkehrsamt erhältlich. Zudem ist ab diesem Zeitpunkt das Formular im Internet-Angebot des Strassenverkehrsamts unter der Adresse www.stva.zh.ch verfügbar.
(Medienmitteilung des Regierungsrates)
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