Landschaftsentwicklungskonzepte werden gefördert

Der Regierungsrat hat verschiedene Massnahmen zur Förderung der Erarbeitung von Landschaftsentwicklungskonzepten beschlossen. Dazu gehören die Beratung von Projekt-Trägerschaften, die Abgabe von Planungsgrundlagen und eine Beteiligung an den Erarbeitungskosten. Landschaftsentwicklungskonzepte sind eine wichtige Hilfe für die Planung sowie für die Sicherstellung einer nachhaltigen Landschaftsentwicklung. Für Beiträge an die Kosten der Konzepte hat der Regierungsrat von 2003 an einen jährlich wiederkehrenden Kredit von 250'000 Franken bewilligt.

Nach dem Kantonalen Richtplan, Bereich Landschaft, sollen Landschaftsentwicklungskonzepte im Kanton Zürich gefördert werden. Sie werden als wichtige Hilfe für die Planung sowie für die Sicherstellung einer nachhaltigen Landschaftsentwicklung angesehen. Zudem soll damit der Einsatz der Beiträge von Bund und Kanton für ökologische Leistungen optimiert werden. Ziel eines Landschaftsentwicklungskonzeptes ist es, die wünschbare Entwicklung einer bestimmten Landschaft im Hinblick auf ihre nachhaltige Nutzung und ihre ökologische und ästhetische Aufwertung zu skizzieren. Die Erarbeitung eines Landschaftsentwicklungskonzeptes ist prozessorientiert; die lokale Bevölkerung, Grundeigentümer und Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sollen sich mit «ihrer» Landschaft und deren Zukunft auseinandersetzen. Dabei sollen die verschiedenartigen Interessen und Ansprüche (Land- und Forstwirtschaft, Erholung, Lebensraum für Tiere und Pflanzen usw.) evaluiert und koordiniert werden. Die Ausarbeitung erfolgt auf freiwilliger Basis. Für das konkrete Vorgehen haben das Amt für Raumordnung und Vermessung der Baudirektion und das Amt für Landschaft und Natur der Volkswirtschaftsdirektion ein Merkblatt erarbeitet.

Um die Ausarbeitung von Landschaftsentwicklungskonzepten aktiv zu fördern, hat der Regierungsrat verschiedene Massnahmen beschlossen:

  • Beratung: Beim Amt für Landschaft und Natur, Fachstelle Naturschutz, wird eine Kontaktstelle eingerichtet. Diese Anlaufstelle begleitet die Trägerschaften und Arbeitsgruppen bei der Projektarbeit und steht für allgemeine Beratung und Information über das Vorgehen, die Organisation, die Kosten usw. unentgeltlich zur Verfügung.
  • Abgabe von Planungsgrundlagen: Sektorielle Grundlagendaten (Fachinventare, Naturschutzanordnungen, Bodenkarte usw.) werden den Trägerschaften unentgeltlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
  • Beteiligung an den Erarbeitungskosten: Es ist vorgesehen, dass der Kanton einen Drittel der anrechenbaren Erarbeitungskosten, höchstens 25'000 Franken pro beteiligte Gemeinde, ausrichtet. Die restliche Finanzierung ist durch die Trägerschaft sicherzustellen. Wer sich um Unterstützung durch den Kanton bewirbt, muss die Ziele und Schwerpunkte des Vorhabens in Form einer Projektskizze beschreiben und der Kontaktstelle einreichen. Eine Jury, bestehend aus Vertretern der Bau- und der Volkswirtschaftsdirektion, der Gemeinden und externen Fachexperten prüfen die Eingaben und stellen Antrag, ob die Eingabe vom Kanton zu unterstützen sei. Übersteigt die Nachfrage nach kantonalen Fördermitteln das zur Verfügung stehende Budget, ist eine Priorisierung vorzunehmen. Kriterium für die Auswahl ist die Qualität der eingereichten Projekte. Aufgrund der Budgetkürzungen des Kantonsrates beim Amt für Landschaft und Natur können in diesem Jahr keine Beiträge ausbezahlt werden.


Die Initialzündung zu Landschaftsentwicklungskonzepten hat der Bundesrat 1997 gegeben, als er das «Landschaftskonzept Schweiz» gutgeheissen hat. Dieses Konzept strebt eine nachhaltige und landschaftsschonende Entwicklung des gesamten Raumes an und soll die Natur- und Kulturwerte erhalten und fördern. Der Bund hat eine Arbeitshilfe, den «Werkzeugkasten Landschaftsentwicklungskonzepte», ausarbeiten lassen, welcher über Inhalte und Projektabläufe informiert, Empfehlungen abgibt und Beispiele nennt.

Ab Ende April sind bei der Fachstelle Naturschutz Informationsbroschüren zum Thema Landschaftsentwicklungskonzepte verfügbar. Weitere Informationen stehen unter der Internet-Adresse http://www.naturschutz.zh.ch/ zur Verfügung.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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