Neue Schutzverordnung für das Türlerseegebiet
Medienmitteilung 08.03.2002
Die Baudirektion und die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich haben zu Schutz und Nutzung des Türlersee-Gebiets eine neue Verordnung erlassen. Mit der Neuregelung für dieses attraktive Gebiet werden die vielfältige Tier- und Pflanzenwelt und die Landschaft für die künftigen Generationen wirksamer geschützt. Gleichzeitig sind die verschiedenen Nutzungsansprüche der vielen Erholungssuchenden, der Land- und Forstwirtschaft sowie der baulichen Nutzung dieses Gebiets ausgewogen und klar geregelt.
Die Landschaft am Türlersee wird allseitig von bewaldeten Hügelzügen eingerahmt und bildet mit dem See und den anschliessenden Verlandungsbereichen sowie den verschiedenen Hangrieden eine überaus harmonische Einheit. Die Riedwiesen beherbergen eine Vielzahl geschützter Tier- und Pflanzenarten. Die landwirtschaftlich geprägte Kulturlandschaft um den Türlersee wird im Nordwesten vom geologisch interessanten Bergsturzgebiet Aeugsterberg abgeschlossen.
Bereits 1944 stellte der Regierungsrat dieses Kleinod unter Schutz. Im Laufe der letzten 50 Jahre konnte es so in erster Linie vor störenden Eingriffen in das Landschaftsbild bewahrt werden. Die bisherigen Zonenvorschriften und die Abgrenzung der einzelnen Zonen genügten aber für einen umfassenden Schutz, insbesondere der Naturschutzgebiete, nicht. Sie sind unter Berücksichtigung der aktuellen Vorgaben des Bundes für die Moorbiotope von nationaler Bedeutung revidiert worden.
Der Perimeter der Schutzverordnung wurde gegen Nordwesten erweitert durch den Einbezug des Aeugsterbergs, gegen Südosten durch Anfügen des Albishangs bei Schnabel samt dem Weiler Tüfenbach. Wie bei den revidierten Verordnungen für den Lützelsee und den Pfäffikersee werden zur Entflechtung und klaren Regelung der verschiedenen Schutz- und Nutzungsinteressen differenzierte Zonenarten mit entsprechenden Vorschriften festgesetzt. Besonders erwähnt seien die auf dem See neu ausgeschiedenen vier kleineren Seeschutzzonen als Brut- und Rückzugsgebiete für Wasservögel und Amphibien; um die Riedflächen wurde eine Umgebungsschutzzone (Pufferzone) gelegt. Durch die übrigen Zonenfestlegungen sind die verschiedenen Bedürfnisse der Landwirtschaft, der Erholung und des Landschafts- und Ortsbildschutzes auf einem aktuellen Stand berücksichtigt.
Die neue Schutzverordnung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden Aeugst, Hausen und Langnau a.A. sowie in Absprache mit Vertretungen der Seebenützer, der Schutzorganisationen und der beteiligten Amtstellen erarbeitet. Mit den betroffenen Grund-eigentümern erfolgten im Rahmen des Einwendungsverfahrens Feldbegehungen, insbesondere zur Klärung von Bewirtschaftungs- und Entschädigungsfragen. Durch das kooperative Vorgehen und weil verschiedene grössere Gebiete bereits im Eigentum des Türlersee-Schutzverbands stehen, konnten die unterschiedlichen Interessen gut in Einklang gebracht werden.
An den wichtigsten Zugängen des Schutzgebiets werden Informationstafeln aufgestellt, welche Besuchende über die Standorte der Erholungseinrichtungen und die neuen Vorschriften informieren. Gleichzeitig werden die Seeschutzzonen mit Bojen und Grenzpfählen sichtbar markiert.
(Medienmitteilung der Baudirektion und der Volkswirtschaftsdirektion)
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