Fernwärmeerschliessung Oberhauserriet in Opfikon genehmigt: Kredit für die Kombianlage im Heizkraftwerk Aubrugg soll aufgehoben werden

Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den durch die Volksabstimmung vom 2. März 1997 bewilligten Kredit von 81,3 Millionen Franken für den Bau einer kombinierten Gas- und Dampfturbinenanlage im Heizkraftwerk Aubrugg aufzuheben. Er begründet diesen Entscheid damit, dass sich gegenüber den Annahmen in der Planungsphase sowohl die Bedingungen des Marktes als auch die wirtschaftlichen und betrieblichen Voraussetzungen grundlegend verändert haben. Der Regierungsrat hat weiter ein Projekt zur Fernwärmeerschliessung im Gebiet Oberhauserriet in Opfikon genehmigt und beantragt dazu dem Kantonsrat einen Kredit von 6,45 Millionen Franken.

Die Abstimmungsvorlage vom 2. März 1997 ging davon aus, dass die Wärmeproduktionskapazität für die Fernwärmenetze von Kanton, Stadt Zürich und ETH ausgebaut werden müsse, um künftige Deckungslücken zu vermeiden. Solche wurden erwartet infolge steigender Nachfrage einerseits und durch geplante Stilllegungen von Not- beziehungsweise Hilfskesselanlagen der ETH und in der Kehrichtverbrennungsanlage Hagenholz anderseits. Mit der Errichtung einer modernen Gas- und Dampfturbinenanlage (Kombianlage) im Heizkraftwerk Aubrugg hätte die Wärmeversorgung langfristig sichergestellt werden sollen. Der gleichzeitig produzierte Strom wäre an die Nordostschweizerischen Kraftwerke NOK verkauft worden. Die Betriebsrechnung sah eine Verbesserung des Gesamtergebnisses des zwischen der Stadt und dem Kanton vertraglich bestehenden Fernwärmeverbunds vor. Die Investition sollte in zwanzig Jahren abgeschrieben sein.

Schon bald nach der Volksabstimmung wurde erkannt, dass sich die dem Ausbau zu Grunde gelegten Voraussetzungen nicht im vorgesehenen Rahmen entwickeln würden. Veränderungen waren insbesondere für die Bedingungen auf dem Strommarkt absehbar. Neue Trends im Bauwesen (Wärmedämmung) verlangten nach einer Neubeurteilung für die Entwicklung der Nachfrage nach Wärmeenergie. Auch die ETH will ihren Wärmeverbrauch innert zehn Jahren um einen Drittel reduzieren.

In der Zwischenzeit hat eine neue Betriebsgesellschaft unter dem Namen Fernwärme Zürich, in der die Netze von Stadt, Kanton und ETH zusammengefasst wurden, nicht nur die Wirtschaft-lichkeit der neuen gemeinschaftlichen Unternehmung stark verbessert, sondern auch die betrieblichen Abläufe aller drei Netze optimiert. Zudem hat sie die Grundlagen für die Bewältigung der künftigen Anforderungen an die Fernwärmeversorgung in ihrem Netz neu erarbeitet. Mit der Übernahme der Heizzentrale der Oerlikon Contraves AG konnte sie die Versorgungslücke der städtischen Fernwärme im Raum Zürich Nord beheben. Für den absehbaren künftigen Zusatzbedarf an Wärmeenergie rechnet die Fernwärme Zürich mit Investitionen von zehn bis zwanzig Millionen Franken in technisch relativ einfache Anlagen. Aufgrund dieser neuen Gesamtbeurteilung der Lage ist der Bedarf für eine Kombianlage nicht mehr gegeben, und auch deren Wirtschaftlichkeit wäre in Frage gestellt.

Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, den seinerzeit in der Volksabstimmung bewilligten Kredit von 81,3 Millionen Franken aufzuheben.

Fernwärmeerschliessung für Oberhauserriet

Das Oberhauserriet liegt im wachstumsstarken Norden der Stadt Zürich. Das rund 670 000 Quadratmeter grosse Gebiet ist die grösste Siedlungsreserve der Stadt Opfikon. Im Oberhauserriet ist eine dichte urbane Mischnutzung mit Wohnungen für rund 6 000 Einwohner, mit mehr als 7 000 Arbeitsplätzen, mit einer Quartier-Infrastruktur und Freizeitanlagen vorgesehen. Das ganze Gebiet soll mit der projektierten Stadtbahn Glattal erschlossen werden. Der Regierungsrat hat nun ein Projekt zur Fernwärmeerschliessung im Gebiet Oberhauserriet genehmigt und beantragt dazu dem Kantonsrat einen Kredit von 6,45 Millionen Franken. Es ist geplant, das lufthygienisch stark belastete Gebiet an den Wärmeverbund der Kehrichtverbrennungsanlage Hagenholz und des Heizkraftwerks Aubrugg anzuschliessen und auf neue Heizzentralen zu verzichten. Im kantonalen Richtplan wurde der Wärmenutzung aus Kehrichtverbrennnungsanlagen die höchste Versorgungspriorität zugeordnet. Es wird damit gerechnet, dass ab dem Jahr 2016 ein positiver Deckungsbeitrag über die Anschlussgebühren erzielt werden kann und dass das Projekt einen positiven Beitrag zur Wirtschaftlichkeit des Betriebs leistet.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

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