Gesetzgebung kann Behinderungen nicht beseitigen - Stellungnahme des Regierungsrates zum Entwurf eines Behindertengesetz

Der Regierungsrat begrüsst die Absicht des Bundes, gesetzliche Normen zu erlassen, die auf die Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen abzielen. Er ist jedoch der Auffassung, dass dies so weit als möglich durch die Anpassung bestehender Gesetze zu erfolgen hat. Die Schaffung eines eigenen Gesetzes birgt die Gefahr, behinderte Menschen zu einer speziellen Gruppe zu machen und damit erst zu diskriminieren.

Der Regierungsrat weist darauf hin, dass mit gesetzlichen Normen eine absolute Gleichstellung behinderter mit nichtbehinderten Personen nicht erreicht werden kann. Geistig oder schwerst behinderte Menschen werden immer auf Hilfe angewiesen sein, weshalb die Inanspruchnahme von Hilfe an und für sich nicht als Benachteiligung angesehen werden darf. Zudem darf bei diesen Menschen das Ziel der Bestrebungen nicht die Erwerbsfähigkeit sein. Vielmehr soll es ihnen möglich sein, gewisse Fähigkeiten zu trainieren, damit sie ihre Bedürfnisse äussern und ihren Alltag so selbständig wie möglich bewältigen können.

Der Gesetzesentwurf legt das Gewicht zu stark auf die Beseitigung von Einschränkungen der Mobilität. Zweifellos stellt die Mobilität eine bedeutende Rolle bei der Integration von Menschen mit Behinderungen dar. Die Forderungen, die an Investitionen im öffentlichen Verkehr gestellt werden, hätten jedoch erhebliche Kosten zur Folge. Sie dürfen nicht soweit gehen, dass sie die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Verkehrs ernsthaft in Frage stellen.

Aus Gründen der Verhältnismässigkeit und wegen der damit verbundenen Vollzugsprobleme abgelehnt wird schliesslich die Idee, im Gesetz einklagbare Rechtsansprüche vorzusehen.

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