Kulturförderung

Der Kanton und die Stadt Zürich unterstützen auch dieses Jahr die Tätigkeit freier Gruppen und einzelner Kulturschaffender aus den Bereichen Theater, Tanz und Musik. Die Gesuche für Projekte, deren Realisierung im zweiten Halbjahr 2000 vorgesehen ist, können bis zum 15. Februar 2000 eingereicht werden.

Die Direktion der Justiz und des Innern nimmt Gesuche von Gruppen und Einzelpersonen aus dem Kanton Zürich entgegen. Diese müssen eine präzise Projektbeschreibung sowie ein detailliertes Budget enthalten.

Kulturschaffende aus der Stadt Zürich können sich zusätzlich beim Präsidialdepartement bewerben. Spartenspezifische Informationsblätter oder Anmeldeformulare, die beim Präsidialdepartement angefordert werden können, geben Auskunft über die Anforderungen und Modalitäten der städtischen Kulturförderung (Telefon 01/216 31 11). Ähnliche Regelungen bestehen überdies auch für den Bereich Film und für Beiträge aus dem Popkredit, wobei hier andere Eingabetermine gelten.


Adressen (bitte zusätzlich mit Angabe der entsprechenden Kunstsparte):
· Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, Fachstelle Kultur, 8090 Zürich, Telefon 01/259 25 52
· Präsidialdepartement der Stadt Zürich, Postfach, 8022 Zürich, Telefon 01/216 31 11

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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