St.Gallische Kulturgüter in ZürichGemeinsame Suche nach Verständigungslösung

Zur Beilegung des Kulturgüterstreites zwischen den Kantonen St.Gallen und Zürich wird eine Verständigungslösung angestrebt. Dabei soll geklärt werden, ob im Rahmen einer gemeinsamen Stiftung die hängige Eigentumsfrage gelöst und eine zweckmässige Nutzung der Kulturgüter, die sich seit dem Zweiten Villmergerkrieg von 1712 in Zürich befinden, sichergestellt werden kann. Auf dieses Vorgehen haben sich Regierungsrätin Kathrin Hilber und Regierungsrat Markus Notter geeinigt.

Die Vorsteherin des Departementes für Inneres und Militär des Kantons St.Gallen, Regierungsrätin Kathrin Hilber, und der Direktor der Justiz und des Innern des Kantons Zürich, Regierungsrat Markus Notter, haben ihre Gespräche im Zusammenhang mit dem st.galllisch-zürche¬rischen Kulturgüterstreit fortgesetzt. Sie sind dabei gemeinsam überzeugt, dass dieser Konflikt durch eine Verständigungslösung beigelegt werden kann.

Die beiden Regierungsmitglieder haben ihre Generalsekretariate beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Stiftung - allenfalls auf konkordatsrechtlicher Grundlage - zu prüfen. Die Stiftung soll die wissenschaftliche Erforschung der fraglichen Kulturgüter unterstützen sowie diese der Öffentlichkeit in St.Gallen und Zürich vermehrt zugänglich machen und auch durch Faksimiledrucke oder Kopien weiter verbreiten. Gegenstand der Abklärungen ist zudem die Frage, wieweit die Stiftung Eigentümerin der Kulturgüter werden soll und ob Teile davon als Leihgabe der st.gallischen Stiftsbibliothek übergeben werden können. Das Ergebnis der Abklärungen soll bis Ende Juni vorliegen.

Die beiden Regierungsmitglieder sind zuversichtlich, dass auf diesem Weg ein Jahrhunderte alter Streit auf eine Weise gelöst werden kann, der den Grundsätzen heutiger freundnachbarlicher Zusammenarbeit unter den Kantonen entspricht.

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