Erlass der Verkehrsabgabe beantragen

Anleitung

  1. Wer dieses Formular benötigt und wozu

    Die Verkehrsabgabe (auch Strassensteuer oder Fahrzeugsteuer genannt) für Fahrzeuge von gemeinnützigen Institutionen kann auf Gesuch hin erlassen werden. Das bedeutet, dass Sie keine Verkehrsabgabe bezahlen müssen.

    Rechtliche Grundlage

    Die rechtliche Grundlage für einen Erlass der Verkehrsabgabe bildet die Verkehrsabgabenverordnung (VAV).

  2. Voraussetzungen

    Vorteile:

  3. Gültigkeit

    Die Verkehrsabgabe wird ab dem Tag des Gesuchs erlassen. Voraussetzung ist, dass Ihr Gesuch bewilligt wurde.

  4. Kosten

    Die Anpassung ist für Sie kostenlos.

  5. Formular ausfüllen

    Gesuchstellerin
    Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.
    Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

    Dies ist ein Pflichtfeld.

    Bitte wählen Sie die passende Ortschaft aus:

      Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Dies ist ein Pflichtfeld.

      Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

      Dies ist ein Pflichtfeld.

      Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Die Nummer besteht aus maximal 14 Zeichen.

      PIN- oder Halternummer (optional)

      Die Fahrzeuge werden für Tätigkeiten der gemeinnützigen Institution verwendet.

      Dies ist ein Pflichtfeld.

      Vielen Dank.

      Ihr Antrag ist bei uns eingegangen.

      Eingabe entspricht den Vorgaben. Eingabe entspricht nicht den Vorgaben.

      Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an.

      Dies ist ein Pflichtfeld.

    • Wie es nun weiter geht

      Sie erhalten eine Antwort von uns, sobald wir Ihr Gesuch geprüft haben. 

      Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erlassen wir die Verkehrsabgabe ab Datum des Gesuchs.

      Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten, jedoch noch nicht bezahlt? Sie erhalten eine neue Rechnung.

      Haben Sie bereits eine Rechnung erhalten und bezahlt?
      Sie erhalten eine Gutschrift.

    Kontakt

    Strassenverkehrsamt – Rechnungswesen

    Adresse

    Uetlibergstrasse 301
    8036 Zürich
    Route (Google)
    Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

    Öffnungszeiten Schalter

    Montag und Dienstag
    7.15 bis 17 Uhr

    Mittwoch bis Freitag
    7.15 bis 16 Uhr

    Telefon

    +41 43 257 00 41

    Telefonische Erreichbarkeit

    Montag und Dienstag
    7.15 bis 12 Uhr und
    13 bis 17 Uhr

    Mittwoch bis Freitag
    7.15 bis 12 Uhr
    13 bis 16 Uhr

    E-Mail


    Kontaktformular