Die Nutzung des Velos als Verkehrsmittel zur Schule geht zusehends verloren. Grund genug für die Veloförderung und der Kinder- und Jungendinstruktion der Kantonspolizei Zürich ihr gemeinsames Projekt «Veloschuel» fortzuführen.
Veloverkehr zur Schule
Die Fachstelle Veloverkehr und die Kinder- und Jugendinstruktion der Kantonspolizei helfen mit, Kinder so früh wie möglich auf den Verkehr vorzubereiten. Somit wird ihnen eigenständige Mobilität ermöglicht. Die Ausbildungskampagne Veloschuel begleitet die Kinder von der zweiten bis zur sechsten Klasse. Sie vermittelt Verkehrskompetenz auf spielerische Art und Weise, aber immer auf Augenhöhe.
Damit Kinder und Jugendliche eine Übungsumgebung im Schonraum vorfinden, werden Veloparcours auf Pausenplätzen eingerichtet. Darauf erlernen sie Velofahrmanöver abseits des dichten Strassenverkehrs. Kinder steigern spielerisch ihre Fahrkompetenz mit dem Velo und Eltern können erleben, wie essenziell Velofahrpraxis für die Sicherheit ihrer Kinder ist.
Rechtliche Aspekte
Obschon die Verantwortung für den Schulweg bei den Eltern liegt, erlassen viele Schulen mehr oder weniger verbindliche Regelungen betreffend der Verkehrsmittel, welche die Kinder zur Schule benutzen dürfen.
Viele dieser Regelungen sind Jahrzehnte alt, haben Tradition und werden selten in Frage gestellt. Der folgende Auszug aus der Volksschulverordnung § 66, Absatz 2 verdeutlicht jedoch, dass hier ein Missverständnis vorliegt: «Die Verantwortung für Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg liegt bei den Eltern.»
Gemeinsames Ziel
Kinder und Jugendliche sollen sicher und öfter Velo fahren. Deshalb entwickelten die Kinder- und Jugendinstruktion der Kantonspolizei Zürich und der kantonalen Veloförderung ein gemeinsames Projekt: Die «Veloschuel» bewegt und begeistert Kinder fürs Velo als einfaches und praktisches Verkehrsmittel. Selbst über den Unterricht hinaus bietet die Veloschuel im Internet jederzeit Zugriff auf die umfangreichen Lerninhalte der Kinder- und Jugendinstruktion.
Zwei illustrierte und animierte Figuren mit ihren Velos stehen den Instruktorinnen und Instruktoren zur Seite. «Benj und Tina» sprechen die jugendliche Sprache der Schülerinnen und Schüler und vermitteln das Fachwissen auf spielerische, auch mal quirlige Art und Weise – aber stets auf Augenhöhe.
Veloparcours
Als wichtiges und etabliertes Werkzeug für die Verkehrsinstruktion sind auf Pausenplätzen Übungselemente aufgemalt. Diese Markierungen entsprechen jenen auf der Strasse in verkleinerter Form. So können sich Kinder auf den «Veloparcours» im geschützten Raum sicher für den Strassenverkehr vorbereiten.
Die Verkehrsinstruktion nutzt die Parcours im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Unterricht an den Schulen. Daneben stehen sie auch Lehrkräften für Fahrtrainings im Unterricht zur Verfügung. Auch lockt die Herausforderung der Parcours Kinder in ihrer Freizeit an. So verbessern sie spielerisch ihre Fahr-, Brems- und Blicktechnik und bereiten sich auf die Herausforderungen im Strassenverkehr vor.
Finanzierung eines Veloparcours
Im Rahmen des kantonalen Veloförderprogramms stehen für Schulen finanzielle Mittel zur Verfügung, einen Veloparcours zu erstellen. Die Prozessbegleitung erfolgt durch die Kinder- und Jugendinstruktion.
Die Erstellung eines Veloparcours wird aktuell mit einem Pauschalbetrag von CHF 2'250.– unterstützt, was die Kosten einer Standardausführung fast vollständig deckt. Möchte eine Gemeinde einen zweiten Veloparcours erstellen, werden die Kosten im gleichen Umfang von der Fachstelle Veloverkehr übernommen. Ab dem dritten Veloparcours muss die finanzielle Unterstützung zwingend vor einer allfälligen Projektauslösung bei der Fachstelle Veloverkehr abgeklärt werden.
Nach einigen Betriebsjahren drängt sich die Auffrischung der Markierungen auf. Diese kann nach Beurteilung der zuständigen Person aus der Verkehrsinstruktion erfolgen und wird mit einem Pauschalbetrag von CHF 1'500.– unterstützt.
Und so funktioniert es
Damit die Unterstützung klappt, gehen Sie folgendermassen vor:
- Sämtliche Rechnungen der beteiligten Unternehmen werden durch die Stadt-, Gemeinde- oder Schulverwaltung direkt beglichen.
- Die Stadt-, Gemeinde- oder Schulverwaltung stellt eine Rechnung mit dem Unterstützungsbeitrag an die Fachstelle Veloverkehr des Kantons Zürich.
- Die Rechnung enthält den Vermerk: Finanzierungsunterstützung Veloparcours, Schulareal XY.
Beilagen zur Rechnung
- zwei Fotos des erstellten oder aufgefrischten Veloparcours
- Einzahlungsschein mit der Zahlungsverbindung des Empfängers
Rechnungsadresse
Kanton Zürich
Fachstelle Veloverkehr
Neumühlequai 10
CH-8090 Zürich
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Amt für Mobilität - Fachstelle Veloverkehr
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