Verkehrssicherheit

Die Verbesserung der Strassenverkehrssicherheit geschieht mit baulichen und technischen Aspekten insbesondere durch den gezielten Einsatz der Infrastruktur-Sicherheitsinstrumente ISSI. Die Instrumente sind auf allen öffentlichen Strassen im Kanton Zürich anwendbar.

Die sechs Infrastruktur-Sicherheitsinstrumente ISSI

Dieses Video gibt einen Einblick in die Infrastruktur-Sicherheitsinstrumente ISSI.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Instrumente Road Safety Inspection RSI (Gefahrenstellen identifizieren und sanieren), Black Spot Management BSM (Unfallschwerpunkte identifizieren und sanieren) und Network Safety Management NSM (Verkehrssicherheit auf Netzebene bewerten) können unterschiedliche Auffälligkeiten sowie Sicherheitsdefizite aufdecken und sind teilweise bei verschiedenen Beteiligten des Infrastruktur-Sicherheitsmanagements angesiedelt. Die RSI und das BSM münden direkt in Massnahmenvorschläge/Sanierungen, wohingegen die Ergebnisse des NSM unter anderem auch für die Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten in der strategischen Planung dienen.

Während im Betrieb Handlungsfelder für die Verbesserung der Verkehrssicherheit identifiziert werden, stellen die Instrumente der Planung und Projektierung Road Safety Impact Assessment RIA (sicherste Projektvariante bestimmen) und Road Safety Audit RSA (Projekte verkehrssicher entwerfen) eher eine Art Qualitätssicherung für die Berücksichtigung von Sicherheitsbelangen dar.

Integration der ISSI

Es ist wichtig, dass gewisse Rückkoppelungen auch innerhalb der Instrumente stattfinden. Erweisen sich Massnahmen im Rahmen des BSM als effektiv und effizient, können diese entsprechend dokumentiert und für die zukünftige Planung der Sanierung von Unfallschwerpunkten herangezogen werden.

Es ist notwendig, dass die Aspekte der Verkehrssicherheit in alle Prozesse des Verkehrs- und Infrastrukturmanagements (z. B. Netzplanung, Erhaltungsmanagement) einfliessen.

Der Kanton Zürich setzt diese Sicherheitsinstrumente systematisch ein beziehungsweise integriert sie in die Planungs- und Umsetzungsprozesse der Strasseninfrastruktur. Diese Aufgabe wird durch den Sicherheitsbeauftragten im Kanton Zürich wahrgenommen.

Für das integrierte MISS beziehungsweise die koordinierte Anwendung der ISSI dient die Fachstelle Verkehrssicherheit als Anlauf- und Koordinationsstelle. Art. 6a Abs. 4 SVG sieht deshalb vor, dass Bund und Kantone eine für den Verkehrssicherheitsbereich verantwortliche Ansprechperson (SiBe) ernennen. Gemeinden wird die Schaffung einer solchen Stelle empfohlen.

Kernaufgabe des SiBe ist die Koordination der ISSI in seinem Zuständigkeitsbereich. Er sammelt und verwaltet die Ergebnisse der verschiedenen Instrumente und dient den anderen Verwaltungsstellen sowie interessierten Dritten als Ansprechpartner für Fragen und Informationen zur Infrastruktursicherheit.

Der Leiter Verkehrssicherheit (L-S) übernimmt diese Aufgabe im Tiefbauamt des Kantons Zürich und ist beim ASTRA in der Liste der SiBe eingetragen.

Im Rahmen von Via sicura hat das Bundesparlament Infrastrukturmassnahmen verabschiedet und Rahmenbedingungen für sichere Strassen im Strassenverkehrsgesetz (SVG) explizit verankert. Der entsprechende Artikel 6a des SVG trat am 1. Juli 2013 in Kraft. Demnach ist den Anliegen der Verkehrssicherheit bei Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb von Strassen gebührend Rechnung zu tragen.

Ausgangspunkt des Infrastruktur-Sicherheitsmanagements MISS sind die Strassen im Betrieb. Hier können zeitnah Sicherheitsdefizite identifiziert und saniert werden. Gleichzeitig werden Erkenntnisse für die Optimierung aller Instrumente abgeleitet. MISS verknüpft das Sicherheitsmanagement mit dem bestehenden Infrastrukturmanagement.

Road Safety Audit RSA

Das RSA dient dem Erkennen von Sicherheitsdefiziten in den Projektierungsunterlagen beim Entwurf der kantonalen Strasseninfrastruktur.

Projekte verkehrssicher entwerfen und planen

Dieses Video gibt einen Einblick in das Road Safety Audit RSA.

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Systematisch werden durch einen unabhängigen Auditor oder Auditorenteams potenziell sicherheitskritische Situationen identifiziert, die sich aus der Wahl und Kombination von Entwurfselementen ergeben. Der Strasseneigentümer erhält die Möglichkeit, Projekte frühzeitig zu korrigieren, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu verbessern.

Bei der Planung von Strassen müssen Kompromisse zwischen den unterschiedlichen Interessen verschiedener Beteiligter eingegangen werden. Das Umfeld mit Bebauung, Fauna und Flora sowie ökonomischen Rahmenbedingungen erfordern Anpassungen der Planungen und Annäherungen an die Grenzwerte des technischen Regelwerkes. Entsprechend stellen oft komplexe Planungssituationen hohe Anforderungen an die Planer, Auftraggeber und die mit der Qualitätssicherung betrauten Ingenieure. Diese Situationen werden bezüglich der verkehrssicherheitsrelevanten Aspekte nicht immer optimal gemeistert.

Beim Road Safety Audit RSA geht es darum, Projekte verkehrssicher zu entwerfen und zu planen.

Das Tiefbauamt prüft sämtliche kantonalen Strassenbauprojekte in den verschiedenen Planungsphasen. Damit können die Anliegen der Verkehrssicherheit bereits vor dem Bau einfliessen. Ziel ist es, mit einem RSA bei Strasseninfrastrukturanlagen bereits auf der Projektierungsstufe Sicherheitsdefizite zu erkennen und in den nachfolgenden Planungsschritten zu beheben. Der geringe Mehraufwand der Ressourcen für ein RSA lohnt sich, um einen immensen Mehrwert zu Gunsten der Verkehrssicherheit bei der Projektierung von Strassenanlagen zu generieren. Die Voraussetzungen für eine sichere Strasseninfrastrukturanlage werden bereits bei der Planung geschaffen und erlauben die Realisierung von verkehrssicheren Strassen.

Die kantonalen Strassenbauprojekte werden durch zertifizierte Auditoren auf mögliche Sicherheitsdefizite überprüft. So können mögliche Fehler in der Projektierung erkannt und allenfalls korrigiert werden. Die Kosten eines RSA sind im Verhältnis zu den Baukosten sehr marginal. Das Sicherheitsaudit kann Projekte hinsichtlich der Verkehrssicherheit massgebend beeinflussen und Defizite aufzeigen. Eine Änderung in der Planung vorzunehmen ist wesentlich günstiger als realisierte Bauvorhaben nachzubessern oder Anpassungen vorzunehmen.

Der Kanton Zürich hat für das Erstellen eines Sicherheitsaudits eine Wordvorlage OfficeTool RSA ZH entwickelt.

Dieses Tool soll die Sicherheitsaudits im Kanton vereinheitlichen. Das OfficeTool RSA ZH ermöglicht eine schlanke und effiziente Anwendung, reduziert Copy-Paste-Fehler und dient der Gesamtbetrachtung sowie Vergleichbarkeit aller erstellten Sicherheitsaudits.

Die Auditoren erhalten den Link für die Installation und das aufbereitete Worddokument für das Sicherheitsaudit bei Auftragserteilung. Das OfficeTool RSA ZH funktioniert nur, wenn ein aufbereitetes Worddokument (.docx) von der Fachstelle Verkehrssicherheit zur Verfügung gestellt wurde.

Systemanforderungen: Windows mit Office 2010 oder höher, Support durch die Fachstelle Verkehrssicherheit

Lernvideos

Um bei der Erstanwendung des OfficeTools RSA ZH zu unterstützen, wurden Lernvideos erstellt, in denen der Umgang mit dem Tool erklärt wird.

Mit den Jahresberichten RSA gilt es, das Thema Verkehrssicherheit mit dem Infrastruktur-Sicherheitsinstrument RSA aufzuzeigen und die massgebenden Kennzahlen zu veröffentlichen.

Jahresbericht 2023

Im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 wurden für den Kanton Zürich insgesamt 35 RSA von TBA-externen Auditoren/Auditorinnen erstellt. Insgesamt wurden 880 Sicherheitsdefizite im Vergleich «Norm-Projekt» festgestellt. Die grössten Sicherheitspotenziale der Projekte lagen bei der Einhaltung der Knotensichtweiten, bei der Knotengeometrie, bei den Anlagen des Zweiradverkehrs, bei Fussgängerstreifen/-querungen und bei den Sichtweiten im Allgemeinen.

Die gewonnenen Erkenntnisse aus den erstellten Sicherheitsaudits und der Analyse der Kennzahlen sollen in die Planung und Projektierung von künftigen Projekten sowie in die interne Prozessverbesserung einfliessen. Die Anzahl der Sicherheitsaudits soll auf diesem hohen Niveau weitergeführt und weiterentwickelt werden.

Anmerkung Strassenverkehrsgesetz

Mit diesem Instrument trägt der Kanton Zürich bei der Planung und Bau der Strasseninfrastruktur den Anliegen der Verkehrssicherheit angemessen Rechnung und erfüllt somit den Art. 6a Abs. 1 nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958 (Stand am 1. Januar 2014).

Road Safety Inspection RSI

Mit der Inspektion werden Strassenabschnitte in regelmässigen Abständen besichtigt, um Sicherheitsdefizite hinsichtlich Ausstattung, Verkehrsregelung sowie weiterer Risiken für einen sicheren Verkehrsablauf zu identifizieren.

Identifikation & Sanierung von Gefahrenstellen

Dieses Video gibt einen Einblick in die Road Safety Inspection RSI.

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Auf Basis der festgestellten Defizite wird ein Sanierungskonzept erstellt. Ziel ist die Herstellung einer sicheren Strasseninfrastruktur durch Beseitigung der identifizierten Sicherheitsdefizite und Risiken.

Das Verfahren ermöglicht eine einheitliche und vergleichbare Überprüfung von Strassenabschnitten in Bezug auf die Verkehrssicherheit. Es wird dabei zwischen einer umfassenden RSI und einer themenbezogenen RSI unterschieden.

Ziel der Road Safety Inspection RSI ist, Gefahrenstellen zu identifizieren und zu sanieren.

Das Tiefbauamt überprüft periodisch an Kantonsstrassen die Sicherheit der Infrastruktur. Anstösse für eine RSI können aus Beobachtungen von Gefahrenstellen, im Rahmen des Sicherheitsmanagements des Sicherheitsbeauftragten oder aus dem Handlungsbedarf des Erhaltungsmanagements kommen.

Im Bericht einer RSI werden Massnahmen aufgezeigt, um den bestehenden Strassenraum mit konkreten Sofortmassnahmen oder kurzfristigen Massnahmen verkehrssicher auszugestalten.

Der Kanton Zürich hat für das Erstellen einer Sicherheitsinspektion eine Wordvorlage OfficeTool RSI ZH entwickelt. Eingetragen werden die Sicherheitsdefizite im GIS-Browser RSI.

Das OfficeTool RSI ZH soll die Sicherheitsinspektionen im Kanton vereinheitlichen. Zudem müssen die festgestellten Sicherheitsdefizite im kantonalen GIS-Browser eingetragen werden. Das OfficeTool RSI ZH ermöglicht eine schlanke und effiziente Anwendung und dient der Gesamtbetrachtung sowie Vergleichbarkeit aller erstellten Sicherheitsinspektionen.

Die Inspektoren erhalten den Link für die Installation und das aufbereitete Worddokument für die Sicherheitsinspektionen bei Auftragserteilung. Das OfficeTool RSI ZH funktioniert nur, wenn ein aufbereitetes Worddokument (.docx) von der Fachstelle Verkehrssicherheit zur Verfügung gestellt wurde.

Systemanforderungen: Windows mit Office 2010 oder höher, Support durch die Fachstelle Verkehrssicherheit

Lernvideos

Um bei der Erstanwendung des OfficeTools RSI ZH zu unterstützen, wurden Lernvideos erstellt, in denen der Umgang mit dem Tool erklärt wird.

GIS-Browser RSI

Die festgestellten Sicherheitsdefizite einer Sicherheitsinspektion dürfen nur im GIS-Browser RSI eingetragen, bewertet oder nachgeführt werden. Die Inspektionsergebnisse aus der Vorlage des Inspektionsberichts können nicht im Worddokument bearbeitet werden, da diese Daten dem GIS-Browser entnommen werden. Die Aktualisierung im Worddokument erfolgt jedoch immer manuell bzw. müssen die neuen Datensätze jeweils aus dem GIS-Browser heruntergeladen werden und danach in das Worddokument neu eingelesen werden.

Die Anwendungen im OfficeTool RSI ZH und GIS-Browser RSI werden in separaten Dokumenten erläutert.

Mit den Jahresberichten RSI gilt es, das Thema Verkehrssicherheit mit dem Infrastruktur-Sicherheitsinstrument RSI aufzuzeigen und die massgebenden Kennzahlen zu veröffentlichen.

Jahresbericht 2023

Im Zeitraum von Januar bis Dezember 2023 wurden für den Kanton Zürich insgesamt 33 RSI von TBA-externen Inspektoren/Inspektorinnen erstellt. Es wurden 1'199 Sicherheitsdefizite auf den insgesamt 50.5 inspizierten Strassenkilometern festgestellt. Die grössten Sicherheitspotenziale an bestehenden Anlagen lagen bei den Knotensichtweiten, der Knotengeometrie, den Fussgängerstreifen, der Art und Geometrie der Velolängsführung sowie bei der visuellen Linienführung.

Die gewonnenen Erkenntnisse aus den erstellten Sicherheitsinspektionen und der Analyse der Kennzahlen sollen in den Unterhalt der bestehenden Anlagen sowie in die interne Prozessverbesserung einfliessen. Die Anzahl der Sicherheitsinspektionen soll auf diesem hohen Niveau weitergeführt und weiterentwickelt werden.

Anmerkung Strassenverkehrsgesetz

Mit diesem Instrument trägt der Kanton Zürich beim Unterhalt und Betrieb der Strasseninfrastruktur den Anliegen der Verkehrssicherheit angemessen Rechnung und erfüllt somit den Art. 6a Abs. 1 nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958 (Stand am 1. Januar 2014).

Network Safety Management NSM

Das NSM dient der Sicherheitsbewertung des Strassennetzes. Auf Basis des Unfallgeschehens und der Verkehrsstärke werden Infrastrukturpotenziale von Strassenabschnitten bestimmt.

Verkehrssicherheit auf Netzebene bewerten

Dieses Video gibt einen Einblick in das Network Safety Management NSM.

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Bei einem hohen Infrastrukturpotenzial kann durch Verbesserungsmassnahmen ein hoher Nutzen durch vermiedene Unfälle erzielt werden. Der Handlungsbedarf aus Sicht der Verkehrssicherheit wird damit für unterschiedliche Prozesse der Planung und des Betriebs von Strassen definiert.

Das Tiefbauamt nutzt dieses Hilfsmittel zur Beurteilung des gesamten Strassennetzes in Bezug auf das Potenzial zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Zudem kann das NSM als partielle Entscheidungshilfe für die Priorisierung und Umsetzung von Strassenprojekten im Kantonsstrassennetz herbeigezogen werden.

Mit dem Network Safety Management NSM wird die Verkehrssicherheit auf Netzebene bewertet.

Mit dem unfallbasierenden Instrument erkennt das Tiefbauamt das Verbesserungspotenzial der Verkehrssicherheit und der Infrastruktur und kann somit frühzeitig an problematischen Strecken entsprechende Massnahmen einleiten.

Anmerkung Strassenverkehrsgesetz

Mit diesem Instrument trägt der Kanton Zürich beim Unterhalt und Betrieb der Strasseninfrastruktur den Anliegen der Verkehrssicherheit angemessen Rechnung und erfüllt somit den Art. 6a Abs. 1 nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958 (Stand am 1. Januar 2014).

Einzelunfallstellenmanagement EUM

Das EUM unterstützt den Strasseneigentümer in der Beurteilung eines möglichen Infrastruktureinflusses bei besonderen Einzelereignissen.

Strasseninfrastruktur fallbezogen analysieren

Dieses Video gibt einen Einblick in das Einzelunfallstellenmanagement EUM.

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Die Analyse erfolgt zeitnah auf Basis der Ergebnisse von RSI, BSM und NSM und ermöglicht eine direkte Umsetzung der daraus abgeleiteten Massnahmenempfehlungen. Sind die Sicherheitsdefizite der Infrastruktur für das gesamte Netz relevant, können durch das EUM vertiefte und umfassende Unfalluntersuchungen initiiert werden.

Mit dem Einzelunfallstellenmanagement EUM erfolgt eine fallbezogene Analyse der Strasseninfrastruktur.

Das Tiefbauamt reagiert bereits heute auf dringliche Einzelereignisse, welche auf die Infrastruktur zurückzuführen sind.

Anmerkung Strassenverkehrsgesetz

Mit diesem Instrument trägt der Kanton Zürich beim Betrieb der Strasseninfrastruktur den Anliegen der Verkehrssicherheit angemessen Rechnung und erfüllt somit den Art. 6a Abs. 1 nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958 (Stand am 1. Januar 2014).

Black Spot Management BSM

Das BSM dient der schrittweisen Beseitigung von Unfallschwerpunkten im Strassennetz. Diese werden systematisch identifiziert und nach Sanierungspriorität im Detail analysiert.

Unfallschwerpunkte identifizieren und sanieren

Dieses Video gibt einen Einblick in das Black Spot Management BSM.

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Geeignete Massnahmen zur Sanierung werden auf Basis der Unfallanalyse abgeleitet, projektiert und realisiert. Die Wirksamkeit der Massnahme wird überprüft und gewährleistet eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Das Black Spot Management BSM identifiziert und saniert Unfallschwerpunkte.

Die Kantonspolizei überprüft jährlich Knoten und Abschnitte des Kantonsstrassennetzes auf ihr Unfallgeschehen (ausgenommen die Städte Zürich und Winterthur). Zeigt sich eine erhöhte Anzahl Unfälle mit Personenschäden, werden die Ursachen gesucht und daraus abgeleitete Massnahmen umgesetzt.

Anmerkung Strassenverkehrsgesetz

Mit diesem Instrument erfüllt der Kanton Zürich den Art. 6a Abs. 3 nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958 (Stand am 1. Januar 2014).

Road Safety Impact Assessment RIA

Das RIA stellt eine Grundlage für die Bestimmung der sichersten Projektvariante dar. Es werden netzweit Sicherheitsauswirkungen der zukünftigen Menge und Verteilung des Verkehrs der jeweiligen Projektvariante für Strecken- und Knotenpunkttypen abgeschätzt.

Sicherste Projektvariante bestimmen

Dieses Video gibt einen Einblick in das Road Safety Impact Assessment RIA.

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Das RIA unterstützt Nutzen-Kosten-Betrachtungen und ergänzt die Zweckmässigkeitsbeurteilung für eine räumlich differenzierte Bewertung der Verkehrssicherheit.

Anhand des Road Safety Impact Assessments RIA soll die sicherste Projektvariante bestimmt werden.

Der Kanton Zürich prüft alle Varianten von Grossprojekten und kann somit die verkehrssicherste Variante eruieren, weiterbearbeiten oder die nötigen Verbesserungsmöglichkeiten bei anderen Varianten aufzeigen.

Anmerkung Strassenverkehrsgesetz

Mit diesem Instrument trägt der Kanton Zürich bei der Planung der Strasseninfrastruktur den Anliegen der Verkehrssicherheit angemessen Rechnung und erfüllt somit den Art. 6a Abs. 1 nach dem Strassenverkehrsgesetz (SVG) vom 19. Dezember 1958 (Stand am 1. Januar 2014).

Kontakt

Tiefbauamt - Fachstelle Verkehrssicherheit

Adresse

Walcheplatz 2
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Telefon

+41 43 259 30 71

E-Mail

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