Arbeitssicherheit

Die Mitarbeitenden im Tiefbauamt sind oftmals Risiken ausgesetzt. Mit der Umsetzung der geltenden Sicherheitsbestimmungen und der Sicherheitssignaletik können die Gefahren minimiert werden.

Inhaltsverzeichnis

Risikominimierung

Viele Mitarbeitende im Tiefbauamt sind Risiken ausgesetzt, welche schweizweit zu den höchsten zählen. Deshalb ist das Tiefbauamt einer Branchenlösung angeschlossen («Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Strassenunterhaltsdienste» – Nr. 35 der Koordinationsgruppe AS SUD). Mit der konsequenten Umsetzung der sich darin befindlichen Vorschriften kann das Risiko für die Mitarbeitenden tief gehalten werden.

Folgende weitere Punkte dienen der Erhöhung der Arbeitssicherheit: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere EKAS Richtlinie Nr. 6508) und der Regeln in Bezug auf die Arbeitskleidung, persönliche Schutzausrüstung, regelmässige Sicherheitsüberprüfungen (Audits und sicherheitstechnische Rundgänge) und die Betreuung und Beratung der Mitarbeitenden im Tiefbauamt.

Sicherheitssignaletik

Das Tiefbauamt hat als Reaktion auf die veränderten Arbeitsbedingungen auf den Strassen eine eigene Sicherheitssignaletik für Mitarbeitende, Fahrzeuge und Gerätschaften entwickelt. Die prägnante Gestaltung sorgt zusammen mit innovativen Technologien und lichtaktiven Materialien für eine verbesserte Sicht- und Erkennbarkeit am Tag wie in der Nacht. Ziel ist, die Sicherheit für die Mitarbeitenden und alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen.

Ein TBA-Mitarbeiter beim Warnen des Verkehrs mit Kleidung und Fahrzeug in der Sicherheitssignaletik
Ziel der Sicherheitssignaletik ist, die Sicherheit für unsere Mitarbeitenden und alle Verkehrsteilnehmer zu erhöhen.

Gestaltung

Das gestalterische Grundkonzept basiert auf einem Warnmuster, abgeleitet von der Pfeilschraffur der Abweistafeln im Strassenverkehr. Je kontrastreicher und unruhiger eine Fläche erscheint, desto stärker fällt sie auf. Daher sind sogenannte Warnmuster (Streifenmuster) oder Pattern (Quadratmuster) für den Auffahrschutz besonders geeignet. Auffälligkeit wird darüber hinaus durch den Farbkontrast bestimmt. Je stärker eine Farbe mit dem Hintergrund kontrastiert, desto besser wird sie wahrgenommen.

Farbgebung

Als zentrales Erkennungsmerkmal wird weiterhin auf die Farbe Orange gesetzt. Schon aufgrund der normativen Vorgaben ist sie als Signalfarbe vorgegeben. Um die Wirkung der Signaletik zu erhöhen, wird dieses Grundelement mit einer sekundären Kontrastfarbe ergänzt – der Farbe Blau des Kantons Zürich.

Technologie

Immer wieder kommt es in der Dämmerung oder bei Dunkelheit als Folge mangelnder Sichtbarkeit zu Auffahrunfällen. Die Fahrzeuge des Tiefbauamts sind deshalb mit lichtreflektierenden Folien ausgestattet. Dies erhöht die Sichtbarkeit der Einsatzkräfte um ein Mehrfaches und verringert das Risiko von Folgeunfällen. Fahrzeuglenkende erkennen reflektierende Materialien in der Dunkelheit bereits aus einer Distanz von 350 Metern. Zum Vergleich: Ohne den Einsatz dieser Technologie reduziert sich die Distanz auf 50 Meter.

Fahrzeuge

Fahrzeuge des Tiefbauamts werden in der Grundfarbe Weiss beschafft und mittels vorfabrizierten Foliensets mit dem Warnmuster ausgerüstet. Dank dieser Grundfarbe lassen sich die Fahrzeuge im An- und Verkauf viel ökonomischer bewirtschaften.

Warnbekleidung

Die Arbeitskleidung orientiert sich am gestalterischen Grundkonzept der Sicherheitssignaletik. Dies gewährleistet, dass Mitarbeitende und Material als Einheit wahrgenommen werden. So unterscheiden sie sich auch bei Tag und Nacht klar von anderen, auf der Strasse beschäftigten Personen.

Exklusivität

Das Muster für die Fahrzeuge ist als geschütztes Zeichen eingetragen. Ohne Einwilligung des Tiefbauamts darf kein Fahrzeug mit dieser Beschriftung oder ähnlichen Kennzeichen ausgerüstet werden. Die Bewilligung zur Nachahmung ist einzig anderen Strassendiensten vorbehalten und erfolgt nur mit ausdrücklicher Bewilligung. Ferner sind auch die Dienstkleider geschützt.

Adaption

Die Sicherheitssignaletik ist auf eine hohe Verbreitung über Gebiets- und Kantonsgrenzen hinaus angewiesen. Erst dadurch lassen sich die eingeführten Signale auf der Strasse etablieren. Dabei ist das Tiefbauamt auf das Interesse anderer Organe des öffentlichen Dienstes angewiesen. Sie können die Signaletik komplett oder mit individuellen Änderungen übernehmen. Es müssen lediglich die individuellen Beschriftungen adaptiert und das bestehende Motiv auf den jeweiligen Fahrzeugpark abgeglichen werden.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Tiefbauamt - Arbeitssicherheit

Adresse

Werkhofstrasse 1
8902 Urdorf
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 77 47

E-Mail

tba.arbeitssicherheit@bd.zh.ch