Das Verkehrsangebot umfasst die Verkehrsinfrastrukturen sowie die den Nutzern angebotenen Dienstleistungen. Ebenfalls von Bedeutung ist die Erreichbarkeit und die Erschliessung.
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Übersicht
Das Verkehrsangebot umfasst sowohl die den Nutzenden (Verkehrsteilnehmer, Verlader etc.) zur Verfügung stehenden Verkehrsinfrastrukturen (Strassen, ÖV-Haltepunkte, Verladeeinreichtungen, Parkierungsanlagen etc.) als auch die angebotenen Dienstleistungen (ÖV-Beförderungsleistungen etc.) auf Schiene, Strasse, Wasser und in der Luft.
Zum Verkehrsangebot im weiteren Sinne zählen auch die Mittel und Prozesse der Information, Kommunikation des Vertriebs und das Tarif- bzw. Preissystem.
Nicht zum Verkehrsangebot im erwähnten Sinn zählen die von den Nutzenden selbst zur Verfügung gestellten «Mobilitätswerkzeuge» wie Auto, Velo oder ÖV-Abo.
Verkehrsinfrastruktur
Ein zentrales Element des Verkehrsangebotes ist das Verkehrsnetz. Es umfasst die Strecken und Knotenpunkte der Verkehrsträger, insbesondere von Schiene und Strasse.
Schienen und Strassen sind hierarchisch aufgebaut. So haben Hochleistungsstrassen (HLS) ihre Funktion mehrheitlich in der Durchleitung des Verkehrs. Hauptverkehrsachsen (HVS) und Verbindungsrouten dienen eher der kantonsinternen Mobilität, während Gemeindestrassen hauptsächlich eine regionale Erschliessungsfunktion aufweisen.
Die Verkehrsinfrastruktur ist vielschichtiger; zu dieser zählen z.B. Bahnhöfe, Haltestellen, Flughafenanlagen sowie Parkierungsanlagen für Autos und Velos.
Erreichbarkeit und Erschliessung
Die Erreichbarkeit beschreibt das Potenzial, von einem Ort (Quellort) zu allen anderen Orten (Zielorten) zu gelangen. Nebst den Verkehrsinfrastrukturen und dem Fahrplan des ÖV spielen auch die Strukturdaten (z.B. Bevölkerung, Ausbildungs- und Arbeitsplätze) für die Erreichbarkeit eine wichtige Rolle. Massgebend dabei ist die Siedlungsstruktur, insbesondere die Verteilung der Bevölkerung und Arbeitsplätze, aus welcher die raumrelevanten Aktivitäten und die Nachfrage hervorgehen.
Im Unterschied zur Erreichbarkeit ist die Erschliessung ausschliesslich über das Verkehrsangebot an einem bestimmten Punkt (z.B. an einer Haltestelle) definiert. Die ÖV-Güteklassen z.B. sind ein wichtiger Indikator der Erschliessung mit dem Öffentlichen Verkehr, dabei bilden drei einfach zu bestimmende Kriterien die Berechnungsgrundlage:
- Die Art des ÖV-Verkehrsmittels an einer Haltestelle
- Kursintervall an einer Haltestelle
- Distanz zu einer Haltestelle (Luftlinie)
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Amt für Mobilität – Verkehrsgrundlagen
Ansprechperson Arnim Wagner
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