Bundesbeiträge und Finanzierungsvereinbarung für effektiv mitfinanzierte Massnahmen beantragen

Anleitung

  1. Wichtige Informationen

    Zuständigkeiten und Prozess 

    Ist eine Massnahme bau- und finanzreif, reichen die Massnahmenträgerinnen die Gesuchsunterlagen für die Finanzierungsvereinbarung beim Amt für Mobilität ein. Dieses prüft und ergänzt die Unterlagen, erstellt die definitiven Formulare und reicht das Beitragsgesuch beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein. Die Finanzierungsvereinbarung wird zwischen dem ASTRA und dem Amt für Mobilität abgeschlossen. 

    Voraussetzungen  

    Um eine Finanzierungsvereinbarung für eine A-Massnahme abschliessen zu können, muss 

    • diese bau- und finanzreif sein, 
    • diese der Eingabe gemäss Agglomerationsprogramm entsprechen,  
    •  diese den Auflagen des Bundes im Rahmen der Prüfung des Agglomerationsprogramms entsprechen,  
    •  der Bund allfälligen wesentlichen Projektänderungen zugestimmt haben. 
    • Gesuchsunterlagen können auch eingereicht werden, wenn der letztinstanzliche Entscheid zur Kredit- und/oder Baubewilligung noch ausstehend ist. Dieser ist möglichst rasch nachzureichen, spätestens rund einen Monat vor Baubeginn.

      Termine  

      Sind die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt, wird in der Regel innert vier Monaten nach Einreichung der vollständigen Gesuchsunterlagen beim ASTRA die Finanzierungsvereinbarung unterzeichnet. Erst dann darf mit der Realisierung begonnen werden. Das Amt für Mobilität empfiehlt den Massnahmenträgerinnen, die Gesuchsunterlagen sechs Monate vor dem geplanten Baustart beim Amt für Mobilität einzureichen.  

  2. Gesuchsunterlagen

    Für den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung muss die Massnahmenträgerin folgende Unterlagen beim Amt für Mobilität einreichen: 

    • Nachweis der Baureife: Kopie der erteilten, rechtskräftigen Baubewilligung (allenfalls zu ersetzen durch den entsprechenden Beschluss des Gemeinderates und der Gemeindeversammlung, welche zusammen die Funktion der Bewilligung übernehmen), Festsetzungsbeschluss oder Plangenehmigungsverfügung 
    • Nachweis der Finanzreife: Bestätigung der Gemeinde (oder mehrerer Gemeinden oder des Kantons und der Gemeinde), dass die Finanzierung gesichert ist (vom Projektierungs- bis zum Baukredit), inkl. Kopie des rechtskräftigen Beschlusses  
    • Übersichtsplan ca. im Massstab 1:10'000 
    • Situationsplan ca. im Massstab 1:250; darin sind die nicht-anrechenbaren Bauelemente von den anrechenbaren Bauelementen mit einer Schraffur oder durch Farbe deutlich zu unterscheiden
    • Repräsentatives Querprofil ca. im Massstab 1:50
    • Technischer Bericht  
    • Kostenvoranschlag des Projekts 
    • Kostenvoranschlag gemäss Vorlage des Bundes (Anhang G) mit Aufteilung in anrechenbare und nicht-anrechenbare Kosten
    • Ausgefülltes Formular «Bestätigungen Massnahmenträger»
    • Weitere Projektunterlagen, falls notwendig, gemäss Formular «Bestätigungen Massnahmenträger»

    Weitere Informationen zum Anhang G 

    Der Anteil der anrechenbaren Kosten ist transparent nachzuweisen. Die geschätzten Kosten können mit dem aktuellen Preisstand eingetragen werden, das Formular nimmt automatisch die Umrechnung auf den relevanten Preisstand (Oktober 2005 (106.7) für AP1 und AP2, April 2016 (126.7) für AP3 bzw. Oktober 2020 (134.2) für AP4) vor. Dazu muss der Teuerungswert der Vorperiode des Kostenvoranschlags eingetragen werden, entsprechend dem Hinweis in Anhang G. Die Werte für anrechenbare Kosten, nicht-anrechenbare Kosten und die Gesamtkosten mit dem relevanten Preisstand und exkl. MWSt. sind anschliessend in das Formular «Bestätigungen Massnahmenträger» zu übertragen. 

    Weitere Informationen zum Formular «Bestätigungen Massnahmenträger»

    Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Formular bestätigt die Massnahmenträgerin die Einhaltung der Weisungen des Bundes gegenüber dem Kanton Zürich, insbesondere, dass die nötigen Beschlüsse und Bewilligungen vorliegen und dass die anrechenbaren Kosten gemäss Art. 21 MinVV berechnet wurden. Das Amt für Mobilität überträgt die Angaben auf die Bundesformulare und reicht diese zusammen mit den übrigen Unterlagen beim Bund ein. 

  3. Gesuchsunterlagen einreichen

    Die Unterlagen sind beim Amt für Mobilität elektronisch abzugeben, die massstabsgetreuen Pläne zudem in Papierform (je 1 Exemplar). Die elektronischen Dokumente mit Unterschrift und/oder Stempel sind als eingescannte Originale bereitzustellen. Digitale Signaturen sind möglich. 

    Für Massnahmen in den folgenden Agglomerationen senden Sie die Unterlagen bitte lea.horowitz@vd.zh.ch:

    • Limmattal
    • Stadt Zürich
    • Glattal
    • Unterland-Furttal
    • Winterthur und Umgebung

    Für Massnahmen in folgenden Agglomerationen senden Sie die Unterlagen per E-Mail an isabell.hofe@vd.zh.ch:

    • Zürcher Oberland 

    Senden Sie die Unterlagen per Post an: 

    Amt für Mobilität
    z.H. Lea Horowitz und Isabell Hofe
    Neumühlequai 10
    8090 Zürich 

  4. Wie es nach der Eingabe weitergeht

    Das Amt für Mobilität prüft die eingereichten Unterlagen in der Regel innert zwei Monaten. Fehlt etwas, wird die Massnahmenträgerin um Ergänzungen gebeten. Sind die Unterlagen komplett, reicht das Amt für Mobilität das Beitragsgesuch beim ASTRA ein. Sobald die Finanzierungsvereinbarung zwischen dem ASTRA und dem Amt für Mobilität abgeschlossen ist, wird der Entscheid an die Massnahmenträgerin weitergegeben. Erst dann kann diese mit dem Bau beginnen. 

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 54 40

Ansprechperson Wilfried Anreiter

E-Mail

wilfried.anreiter@vd.zh.ch