Akonto-Zahlung für effektiv mitfinanzierte Massnahmen beantragen

Anleitung

  1. Wichtige Informationen

    Prozess 

    Das Bundesamt für Strasse (ASTRA) erhebt jeweils Ende Jahr die angefallenen anrechenbaren Kosten des laufenden Jahres aller effektiv mitfinanzierten Strassenverkehrsmassnahmen, die sich in Umsetzung befinden. Üblicherweise leistet es daraufhin Akonto-Zahlungen der Bundesbeiträge. Die Höhe der Akonto-Zahlungen ist abhängig vom Umsetzungsfortschritt und beträgt nicht mehr als 80% des zustehenden Bundesbeitrags. Das Amt für Mobilität leitet die vom ASTRA erhaltenen Zahlung innert 30 Tagen an die Massnahmenträgerin weiter. Der Kanton leistet selbst keine Akonto-Zahlungen oder Vorschüsse. 

    Termine  

    Für eine allfällige Akonto-Zahlung muss im Oktober eine Prognose der Ausgaben seit Projektbeginn bis ca. Mitte November des laufenden Jahres angegeben werden.  

    Mitte November ist ein Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben seit Projektbeginn bis ca. Mitte November zu erbringen.  

  2. Gesuchsunterlagen

    Für die Prognose der Ausgaben im Oktober müssen keine Unterlagen eingereicht werden. 

    Für den Nachweis über die tatsächlichen Ausgaben im November fordert das Amt für Mobilität von den Massnahmenträgerin folgende Dokumente: 

    • Projektspezifischer Auszug aus der Buchhaltung (oder projektbezogene Rechnungen). Eine Unterteilung nach anrechenbaren und nicht anrechenbaren Kosten ist nicht nötig. 
  3. Gesuchsunterlagen einreichen

    Die Auszüge aus der Buchhaltung sind dem Amt für Mobilität in elektronischer Form (pdf) zuzusenden und mit Stempel, Datum und Unterschrift (oder entsprechender digitaler Signatur) zu versehen. 

    Für Massnahmen in den folgenden Agglomerationen senden Sie die Unterlagen bitte lea.horowitz@vd.zh.ch:

    • Limmattal
    • Stadt Zürich
    • Glattal
    • Unterland-Furttal
    • Winterthur und Umgebung

    Für Massnahmen in folgenden Agglomerationen senden Sie die Unterlagen per E-Mail an isabell.hofe@vd.zh.ch:

    • Zürcher Oberland 
  4. Wie es nun weitergeht

    Das Amt für Mobilität (AFM) leitet die Information zu den angefallenen anrechenbaren Kosten an das Bundesamt für Strassen (ASTRA) weiter. Das AFM leitet die vom ASTRA erhaltenen Zahlungen innert 30 Tagen an die Massnahmenträgerin weiter. 

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 54 40

Ansprechperson Wilfried Anreiter

E-Mail

wilfried.anreiter@vd.zh.ch