Schlusszahlung für effektiv mitfinanzierte Massnahmen beantragen
Anleitung
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Wichtige Informationen
Prozess
Die letzte Tranche des Bundesbeitrags wird vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) erst nach Prüfung der Schlussabrechnung ausbezahlt.
Die Massnahmenträgerin reicht die Schlussabrechnung beim Amt für Mobilität ein. Die erhaltenen Zahlungen des ASTRA leitet das Amt für Mobilität innert 30 Tagen an die Massnahmenträger weiter.
Termine
Die Schlussabrechnung ist nach Möglichkeit spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme der Massnahme, oder sobald das Projekt buchhalterisch abgeschlossen werden kann, einzureichen. Für die Erstellung der Schlussabrechnung ist unbedingt genügend Zeit (in der Regel ca. sechs Monate) einzurechnen.
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Gesuchsunterlagen
Folgende Unterlagen sind notwendig:
- Ausgefülltes Formular «Bestätigungen Massnahmenträger Schlussrechnung»
- Foto-Dokumentation vorher/nachher
- Gegenüberstellung Kostenvoranschlag/Schlussrechnung mit Erläuterungen zu allfälligen grösseren Abweichungen (Vorlage erstellt Amt für Mobilität auf Anfrage)
- Belegsverzeichnis (als xlsx-Datei oder in anderem tabellenlesbarem Format)
- Situationsplan des ausgeführten Werks ca. im Massstab 1:250; darin sind die nicht-anrechenbare Bauelemente von anrechenbaren Bauelementen mit einer Schraffur oder durch Farbe deutlich zu unterscheiden
- Repräsentatives Querprofil des ausgeführten Werks ca. im Massstab 1:50
Das Formular «Anhang H1+H2» (Zusammenfassung der Kosten, Kalkulation des definitiven Bundesbeitrags) wird durch das Amt für Mobilität erstellt und den übrigen Unterlagen beigelegt.
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Gesuchsunterlagen einreichen
Die Unterlagen sind dem Amt für Mobilität elektronisch abzugeben, die massstabsgetreuen Pläne zudem in Papierform (je 1 Exemplar). Das Amt für Mobilität sammelt alle Unterlagen und holt bei der Massnahmenträgerin bei Bedarf Ergänzungen ein. Sind die Unterlagen komplett, reicht das Amt für Mobilität die definitive Abrechnung beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein.
Für Massnahmen in den folgenden Agglomerationen senden Sie die Unterlagen bitte lea.horowitz@vd.zh.ch:
- Limmattal
- Stadt Zürich
- Glattal
- Unterland-Furttal
- Winterthur und Umgebung
Für Massnahmen in folgenden Agglomerationen senden Sie die Unterlagen per E-Mail an isabell.hofe@vd.zh.ch:
- Zürcher Oberland
Senden Sie die Unterlagen per Post an:
Amt für Mobilität
z.H. Lea Horowitz und Isabell Hofe
Neumühlequai 10
8090 Zürich -
Wie es nun weitergeht
Die Prüfung Ihrer Unterlagen dauert in der Regel zwei Monate. Fehlt etwas, wird sich das Amt für Mobilität bei Ihnen melden. Sind die Unterlagen komplett, reichen wir das Gesuch beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein. Nach der positiven Prüfung des Gesuchs leitet das Amt für Mobilität die vom ASTRA erhaltenen Zahlungen innert 30 Tagen an die Massnahmenträger weiter.
Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität
Ansprechperson Wilfried Anreiter