Schlusszahlung für effektiv mitfinanzierte Massnahmen beantragen

Anleitung

  1. Wichtige Informationen

    Prozess 

    Die letzte Tranche des Bundesbeitrags wird vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) erst nach Prüfung der Schlussabrechnung ausbezahlt.

    Die Massnahmenträgerin reicht die Schlussabrechnung beim Amt für Mobilität ein. Die erhaltenen Zahlungen des ASTRA leitet das Amt für Mobilität innert 30 Tagen an die Massnahmenträger weiter.   

    Termine  

    Die Schlussabrechnung ist nach Möglichkeit spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme der Massnahme, oder sobald das Projekt buchhalterisch abgeschlossen werden kann, einzureichen.  Für die Erstellung der Schlussabrechnung ist unbedingt genügend Zeit (in der Regel ca. sechs Monate) einzurechnen. 

  2. Gesuchsunterlagen

    Folgende Unterlagen sind notwendig:

    • Ausgefülltes Formular «Bestätigungen Massnahmenträger Schlussrechnung» 
    • Foto-Dokumentation vorher/nachher  
    • Gegenüberstellung Kostenvoranschlag/Schlussrechnung mit Erläuterungen zu allfälligen grösseren Abweichungen (Vorlage erstellt Amt für Mobilität auf Anfrage)  
    • Belegsverzeichnis (als xlsx-Datei oder in anderem tabellenlesbarem Format)  
    • Situationsplan des ausgeführten Werks ca. im Massstab 1:250; darin sind die nicht-anrechenbare Bauelemente von anrechenbaren Bauelementen mit einer Schraffur oder durch Farbe deutlich zu unterscheiden  
    • Repräsentatives Querprofil des ausgeführten Werks ca. im Massstab 1:50  

    Das Formular «Anhang H1+H2» (Zusammenfassung der Kosten, Kalkulation des definitiven Bundesbeitrags) wird durch das Amt für Mobilität erstellt und den übrigen Unterlagen beigelegt. 

  3. Gesuchsunterlagen einreichen

    Die Unterlagen sind dem Amt für Mobilität elektronisch abzugeben, die massstabsgetreuen Pläne zudem in Papierform (je 1 Exemplar). Das Amt für Mobilität sammelt alle Unterlagen und holt bei der Massnahmenträgerin bei Bedarf Ergänzungen ein. Sind die Unterlagen komplett, reicht das Amt für Mobilität die definitive Abrechnung beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein.  

    Für Massnahmen in den folgenden Agglomerationen senden Sie die Unterlagen bitte lea.horowitz@vd.zh.ch:

    • Limmattal
    • Stadt Zürich
    • Glattal
    • Unterland-Furttal
    • Winterthur und Umgebung

    Für Massnahmen in folgenden Agglomerationen senden Sie die Unterlagen per E-Mail an isabell.hofe@vd.zh.ch:

    • Zürcher Oberland 

    Senden Sie die Unterlagen per Post an: 

    Amt für Mobilität
    z.H. Lea Horowitz und Isabell Hofe
    Neumühlequai 10
    8090 Zürich 

  4. Wie es nun weitergeht

    Die Prüfung Ihrer Unterlagen dauert in der Regel zwei Monate. Fehlt etwas, wird sich das Amt für Mobilität bei Ihnen melden. Sind die Unterlagen komplett, reichen wir das Gesuch beim Bundesamt für Strassen (ASTRA) ein. Nach der positiven Prüfung des Gesuchs leitet das Amt für Mobilität die vom ASTRA erhaltenen Zahlungen innert 30 Tagen an die Massnahmenträger weiter. 

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 54 40

Ansprechperson Wilfried Anreiter

E-Mail

wilfried.anreiter@vd.zh.ch