Erste Generation

Das Bild zeigt ein Tram der Glattalbahn.

Das Agglomerationsprogramm der ersten Generation des Kantons Zürich bezweckt Verbesserungen für den Öffentlichen Verkehr und motorisierten Individualverkehr, aber auch für den Fuss- und Veloverkehr. Alle Massnahmen unterstützen die raumplanerischen Zielsetzungen.

Ausgangslage

Die konkrete Umsetzung sowie die prioritären Massnahmen der Strategie für den Agglomerationsverkehr wurde vor Beginn der ersten Generation der Agglomerationsprogramme in regionalen Gesamtverkehrskonzepten aufgezeigt. Insgesamt wurden vier Konzepte erarbeitet: für die Städte Zürich und Winterthur und für die Räume Limmattal und Glattal. Die regionalen Gesamtverkehrskonzepte dienten anschliessend als Grundlage für die Entwicklung des Agglomerationsprogramms.

Mit Hilfe geeigneter Verkehrsinfrastrukturen sowie Siedlungsmassnahmen sollen diese Gebiete nach innen verdichtet und zu Stadtlandschaften von hoher urbaner
Qualität weiterentwickelt werden.

Wichtigste Projekte

Aufgrund der zentralen Bedeutung der S-Bahn für die Erschliessung des Lebens- und Wirtschaftsraums Zürich gehören die Ausfinanzierung der Durchmesserlinie und die vierte Teilergänzung S-Bahn zu den wichtigsten Projekten im Agglomerationsprogramm erste Generation. Im Rahmen der regionalen Verkehrssteuerungen in den urbanen Räumen Glattal, Limmattal und Winterthur werden betriebliche Massnahmen vorgesehen, mit deren Hilfe die Verkehrsqualität des motorisierten Individualverkehrs (MIV) und des öffentlichen Verkehrs (ÖV) in diesen intensiv genutzten Gebieten deutlich verbessert werden kann.

Zudem sind erhebliche Verbesserungen für den Fuss- und Veloverkehr geplant. Die Umsetzung der prioritären Massnahmen im Entwicklungsgebiet Oberwinterthur erlaubt es, eine dynamische Siedlungsentwicklung dieses für Winterthur wichtigen Zentrumsgebiets verkehrsmässig und siedlungsverträglich zu bewältigen. Das QUARZ-Programm in der Stadt Zürich sorgt für die Aufwertung von Quartierzentren.

Mitfinanzierung durch den Bund

Mit dem Regierungsratsbeschluss 1697/2007 wurde das Agglomerationsprogramm Siedlung und Verkehr Kanton Zürich beschlossen und dem Bund zur Mitfinanzierung der darin enthaltenen Massnahmen eingereicht. Der Bund hat die von den Kantonen eingereichten Agglomerationsprogramme geprüft und bewertet, woraus sich die Finanzierungsbeiträge ergeben. Massnahmen werden vom Bund dann mitfinanziert, wenn sie ein entsprechend gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und zwischen 2011 und 2014 bau- und finanzierungsreif waren. Aufgrund der Programmwirkung hat der Bund einen Beitragssatz von 35 Prozent (bei der Durchmesserlinie als dringliche Massnahme sogar 50 Prozent) an die mitfinanzierten Massnahmen festgelegt. Für die 13 Massnahmen bzw. Massnahmenpakete des Agglomerationsprogramms der ersten Generation können somit Bundesbeiträge von bis zu 403 Millionen Franken beantragt werden.

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