Arbeitsbewilligung für Selbständige mit Schutzstatus S beantragen
Anleitung
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Wer diese Bewilligung benötigt
Für die Zulassung zur selbständigen Erwerbstätigkeit müssen Sie ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen.
Voraussetzungen
Vorteile:
- Vorhandenes Startkapital zur Deckung von allfälligen Anfangskosten.
- Voraussichtlich Erzielung von genug Einkommen, um sowohl betriebliche Kosten als auch Lebenshaltungskosten decken zu können.
- Die notwendige Infrastruktur wie z.B. Räumlichkeiten oder Ausrüstung.
- Allfällige gewerberechtliche Bewilligungen (z.B. im Bereich Gesundheitswesen oder Gastronomie) liegen bereits vor.
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Benötigte Unterlagen
Folgende Dokumente müssen Sie einreichen:
Vorteile:
- Nachweis Schutzstatus S; Kopie des Ausländerausweises oder des Entscheids des SEM über die vorübergehende Schutzgewährung.
- Pass-Kopie
- Ein separates Schreiben, in welchem Sie sich zu den obenerwähnten Voraussetzungen äussern
- Falls bereits erfolgt: Bestätigung der SVA-Anmeldung.
Zur Übermittlung der Unterlagen steht Ihnen die elektronische Plattform e-Work Permits zur Verfügung (siehe Punkt 03).
Wichtiger Hinweis
Die untenstehende Gesuchsmaske enthält mehr Auswahlkriterien als nötig und wird Sie zur Eingabe von zusätzlichen Dokumenten und Informationen auffordern. Sie können diese ignorieren und sich an die Vorgaben unter Punkt 2 halten.
Ausserdem brauchen Sie bei der Frage nach der Anstellung in der Schweiz einzig «Selbständig erwerbend» anzuwählen.
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Gesuch einreichen
Bitte verwenden Sie zur Einreichung Ihres Gesuchs unsere elektronische Plattform e-Work-Permits:
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Wie es nun weiter geht
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Wir werden uns schnellstmöglich wieder bei Ihnen melden.
Kontakt
Amt für Wirtschaft und Arbeit - Abteilung Arbeitsbewilligungen
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.