Arbeitsbewilligung für Selbständige mit Schutzstatus S beantragen
Wichtige Information zur Ablösung von eWorkpermits per 22.01.2024
Am 22.01.2024 wurde das bisherige Portal www.ewp.zh.ch mit dem digitalen Angebot eArbeitsbewilligungen auf ZHservices abgelöst.
Wichtige Hinweise zur zukünftigen Einreichung von Arbeitsbewilligungs-Gesuchen über ZHservices:
Einmalige Registrierung auf der neuen Kundenplattform ZHservices:
- Mit der neuen kantonalen Plattform ZHservices befinden Sie sich auf einem separaten, neuen Kanal. Daher bitten wir Sie, eine Registration unter https://organizations.services.zh.ch durchzuführen. Als ersten Schritt bitten wir einen hauptverantwortlichen Mitarbeitenden, sich auf ZHservices als Haupt-Admin-User zu registrieren. Wichtig ist dabei, dass als hauptverantwortlicher Admin-User jemand auftritt, der für das Thema Arbeitsbewilligungen zuständig ist.
- In einem zweiten Schritt kann der Haupt-Admin-User eine Organisation erfassen.
- Im neuen Gesuchsportal sind individuelle User-Profile erforderlich, um Gesuche einzureichen und zu bearbeiten. Daher bitten wir alle betroffenen Mitarbeitenden, ihre persönlichen Profile anzulegen (mittels Zwei-Faktoren-Authentifizierung). Die Benutzerprofile können anschliessend mit der Organisation verknüpft werden.
- Pro Organisation sind ein oder mehrere Admin-User auszuwählen, die künftig die Hauptverantwortung für die Verwaltung der Mitarbeiterprofile in Ihrem Organisations-Account tragen.
Anmeldung & Hinweis zur Nutzung des digitalen Angebots eArbeitsbewilligungen:
- Gesuche werden nur noch über die Plattform https://workpermit.services.zh.ch/ eingereicht.
- Es werden nur Gesuche von inländischen Gesuchstellenden entgegengenommen. Ausländische Gesuchstellende müssen ein Zustellungsdomizil oder eine Vertretung in der Schweiz angeben.
- Gesuche und Daten, die Sie auf dem bisherigen Portal (www.ewp.zh.ch) eingegeben und verwaltet haben, werden auf ZHservices nicht einsehbar sein. Pendente Gesuche werden auf der bisherigen Plattform selbstverständlich auch nach der Umstellung von uns fertig bearbeitet.
- Die Gesuchsunterlagen müssen auf ZHservices als separate PDF-Dokumente über je einzelne Eingabefelder hochgeladen werden (bitte keine Sammelmappen).
- Die Verfügung sowie die zugehörige Rechnung werden digital als PDF-Dokument an Ihren Organisations-Account übermittelt.
- Alle Mitarbeitenden-Profile haben Einsicht auf sämtliche angelegte Gesuche der zugehörigen Organisation und die Berechtigung, diese weiterzubearbeiten.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter der nachfolgenden Dokumentation.
Anleitung
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Wer diese Bewilligung benötigt
Für die Zulassung zur selbständigen Erwerbstätigkeit müssen Sie ein Gesuch bei der kantonalen Arbeitsmarktbehörde (im Einsatzkanton) einreichen.
Voraussetzungen
Vorteile:
- Vorhandenes Startkapital zur Deckung von allfälligen Anfangskosten.
- Voraussichtlich Erzielung von genug Einkommen, um sowohl betriebliche Kosten als auch Lebenshaltungskosten decken zu können.
- Die notwendige Infrastruktur wie z.B. Räumlichkeiten oder Ausrüstung.
- Allfällige gewerberechtliche Bewilligungen (z.B. im Bereich Gesundheitswesen oder Gastronomie) liegen bereits vor.
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Benötigte Unterlagen
Folgende Dokumente müssen Sie einreichen:
Vorteile:
- Nachweis Schutzstatus S; Kopie des Ausländerausweises oder des Entscheids des SEM über die vorübergehende Schutzgewährung.
- Pass-Kopie
- Ein separates Schreiben, in welchem Sie sich zu den obenerwähnten Voraussetzungen äussern
- Falls bereits erfolgt: Bestätigung der SVA-Anmeldung.
Zur Übermittlung der Unterlagen steht Ihnen die elektronische Plattform workpermit.services.zh.ch zur Verfügung (siehe Punkt 03).
Wichtiger Hinweis
Die untenstehende Gesuchsmaske enthält mehr Auswahlkriterien als nötig und wird Sie zur Eingabe von zusätzlichen Dokumenten und Informationen auffordern. Sie können diese ignorieren und sich an die Vorgaben unter Punkt 2 halten.
Ausserdem brauchen Sie bei der Frage nach der Anstellung in der Schweiz einzig «Selbständig erwerbend» anzuwählen.
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Gesuch einreichen
Bitte verwenden Sie zur Einreichung Ihres Gesuchs unsere elektronische Plattform workpermit.services.zh.ch.
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Wie es nun weiter geht
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann mehrere Tage in Anspruch nehmen. Wir werden uns schnellstmöglich wieder bei Ihnen melden.
Kontakt
Amt für Wirtschaft - Arbeitsbewilligungen
9 bis 11 Uhr und
14 bis 16 Uhr
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Kontakt ausschliesslich für Medienanfragen