Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Grundlagen der Integrationsagenda.
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Integrationsagenda Schweiz
Bund und Kantone verabschiedeten im Frühjahr 2018 gemeinsam die Integrationsagenda Schweiz (IAS). Ziel ist es, die Integration der vorläufig aufgenommenen Personen und Flüchtlinge in den ersten Jahren nach der Einreise zu verbessern. Der Integrationsprozess soll möglichst rasch nach der Einreise einsetzen. Daher sind in erster Linie die Investitionen im Bereich der spezifischen Integrationsförderung erhöht worden. Diese Massnahmen dienen der Vorbereitung auf die Berufsbildung, einen raschen und erfolgreichen Einstieg in den Arbeitsmarkt und eine bessere gesellschaftliche Integration.
Seit Mai 2019 gilt der neue bundesgesetzliche Auftrag zur intensiveren Förderung der Erstintegration (VIntA Artikel 14a). Der Bund macht Vorgaben zu verschiedenen Wirkungszielen, die erreicht werden müssen und er gibt einen für alle verbindlichen Erstintegrationsprozess vor. Um diese Ziele zu erreichen, wurde die einmalig pro Person ausbezahlte Integrationspauschale (IP) von 6'000 auf 18'000 Franken erhöht. Dies gilt für die seit dem 1. Mai 2019 als vorläufig Aufgenommene und als Flüchtlinge anerkannten Personen.
Die gemeinsame Umsetzung im Kanton Zürich
Gemeinsam mit den entscheidenden kantonalen Ämtern und den Gemeinden erarbeitete die kantonale Fachstelle Integration ein Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda im Kanton Zürich (IAZH). Das Konzept IAZH wurde im April 2019 vom Regierungsrat verabschiedet. Auch für die Umsetzung arbeiten die Gemeinden, die relevanten kantonalen Stellen und die Fachstelle Integration eng zusammen. Es besteht ein starker politischer Wille, die Integrationsagenda gemeinsam erfolgreich umzusetzen. Folgende Stellen spielen eine wichtige Rolle bei der Integration von Geflüchteten:
- Kantonales Sozialamt (KSA)
- Volksschulamt (VSA)
- Amt für Jugend und Berufsberatung (AJB)
- Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA)
- Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA)
Neben den staatlichen Stellen in den Gemeinden und im Kanton leisten auch anbietende Institutionen, zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure sowie private Organisationen unverzichtbare Arbeit für die erfolgreiche Integration. Sie stärken das gesellschaftliche Miteinander und tragen wesentlich zur gelingenden Integration bei. Deshalb wird mit der IAZH auch die Freiwilligenarbeit gefördert.
Schnittstellen Sozialhilfe und Integration
Mit dem neuen gesetzlichen Auftrag rücken die Sozialhilfe und die Integrationsförderung näher zusammen. Die Sozialhilfe hat zum Ziel, neben der Sicherung des sozialen Existenzminimums, die Betroffenen bei ihrer beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Bislang gab es parallel ein zentrales Grundangebot (IP-System, Integrationspauschale) und die Finanzierung von Integrationsmassnahmen aus dem Budget der Sozialhilfe (SIL, Globalpauschale). Für den Asyl- und Flüchtlingsbereich gilt jedoch neu folgende Regelung: Die Kosten für die Integrationsmassnahmen für den Erstintegrationsprozess werden primär durch die Integrationsförderung bezahlt (kommunale Kostendächer, Integrationspauschale).
Diese Mittel sind für die Nutzung von akkreditierten Integrationsangeboten (kantonaler Angebotskatalog IAZH) bestimmt. Ein allfälliger Kostenersatz nach Sozialhilfegesetz (§44 SHG) für Flüchtlinge greift erst, wenn die Mittel der Integrationspauschale aufgebraucht sind (Subsidiaritätsprinzip).
Für die Geltendmachung des Kostenersatzes ist ein vereinfachtes Verfahren in Prüfung (siehe Reporting).