Einbürgerungsgesuch einreichen

Anleitung

  1. Alle Dokumente vorbereiten

    Auszug aus dem Zivilstandsregister

    Sie müssen einen Auszug aus dem Zivilstandsregister einreichen. Ohne Auszug aus dem Zivilstandsregister wird Ihr Gesuch nicht bearbeitet. 

    Der Auszug aus dem Zivilstandsregister darf beim Einreichen des Gesuchs nicht älter als 6 Monate sein. 

    Sind Sie noch nicht im Zivilstandsregister eingetragen? Das Zivilstandsamt Ihrer Gemeinde kann Sie eintragen. 

    Gesuchsformular

    Füllen Sie das Formular vollständig aus und unterschreiben Sie es. Als Familie können Sie das Gesuch gemeinsam einreichen.  

    Die miteinbezogene Ehefrau/Der miteinbezogene Ehemann oder der eingetragene Partner/die eingetragene Partnerin füllt die Selbstdeklaration für Ehefrau/Ehemann oder eingetragene(r) Partner(in) aus.

    Kinder zwischen 12 und 18 Jahren füllen die Selbstdeklaration für Kinder aus.

    Kinder unter 12 Jahre müssen keine Selbstdeklaration ausfüllen.

    Kopie C-Bewilligung

    Schicken Sie eine Kopie von der vorderen und der hinteren Seite Ihrer C-Bewilligung.

    Kopie Reisepass oder Identitätskarte

    Schicken Sie eine Kopie von Ihrem Pass oder Ihrer Identitätskarte, falls vorhanden.

    Wohnsitzbestätigungen

    Sie müssen Wohnsitzbestätigungen einreichen. Die Bestätigungen müssen alle Wohnorte von den letzten 10 Jahren nachweisen.

    Für Kinder, die im Gesuch der Eltern miteinbezogen sind, genügt eine Bestätigung von der aktuellen Gemeinde.

    Bestellen Sie die Bestätigungen bei der Einwohnerkontrolle der aktuellen und früheren Wohngemeinde(n).

    Auszug Betreibungsregister

    Sie müssen einen Auszug aus dem Betreibungsregister für die letzten 5 Jahre einreichen. Falls Sie in den letzten 5 Jahren an mehreren Orten gelebt haben, müssen Sie von allen Orten einen Auszug einreichen.

    Verheiratete Personen müssen auch den Auszug von der Ehefrau bzw. vom Ehemann einreichen, auch wenn sich diese nicht einbürgern lassen. Dasselbe gilt für Personen in eingetragener Partnerschaft.

    Kinder unter 16 Jahre müssen keinen Auszug einreichen.

    Bestellen Sie die Auszüge beim zuständigen Betreibungsamt oder online.

    Bescheinigung Steueramt

    Sie müssen eine Bescheinigung vom Steueramt für die letzten 5 Jahre einreichen. Falls Sie in den letzten 5 Jahren in mehreren Gemeinden gelebt haben, müssen Sie von allen Gemeinden eine Bescheinigung einreichen.

    Lassen Sie die Bescheinigung vom Steueramt Ihrer aktuellen und früheren Gemeinde(n) ausfüllen.

    Personen unter 20 müssen keine Bescheinigung einreichen.

    Nachweis über die Teilnahme am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung

    Sie müssen entweder am Wirtschaftsleben oder am Erwerb von Bildung teilnehmen. Dafür müssen Sie für jede Person, die in das Gesuch einbezogen ist, eine Bestätigung einreichen; zum Beispiel:

    • Arbeitgeberbestätigung, falls Sie angestellt sind.
    • Kopien der Seiten 1 - 4 der aktuellsten Steuererklärung, falls Sie selbständig erwerbend sind. 
    • ALV-Taggeldabrechnung der letzten 3 Monate, falls Sie arbeitslos sind.
    • Bescheinigung der AHV/IV, SUVA, KVG, Pensionskasse, Alimente- oder Unterhaltszahlungen, Stipendien usw.
    • Einkommensnachweis der Familie, falls Sie Hausfrau/-mann sind.
    • Vermögensnachweis, falls Sie erwerbslos sind. 
    • Bestätigung Aus-/Weiterbildung, falls Sie in einer Aus-/Weiterbildung sind.
    • Aktuelle Bestätigung oder Kopie vom Schulzeugnis für jedes Kind.

    Bescheinigung Sozialhilfe

    Sie müssen eine Bescheinigung der Sozialhilfestelle einreichen. Falls Sie in den letzten 3 Jahren in mehreren Gemeinden gelebt haben, müssen Sie von allen Gemeinden eine Bescheinigung einreichen.

    Lassen Sie die Bescheinigung von der Sozialhilfestelle Ihrer aktuellen und früheren Gemeinde(n) ausfüllen.

    Kinder unter 18 Jahre müssen keine Bescheinigung einreichen.

    Deutschnachweis

    Sie müssen genügend Deutschkenntnisse haben. Sie müssen diese Kenntnisse nachweisen. Sie müssen einen der folgenden Nachweise einreichen:

    • Entsprechende Schulzeugnisse, falls Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in deutscher Sprache besucht haben.
    • Lehr- oder Abschlusszeugnis, Diplom usw., falls Sie einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe in deutscher Sprache haben.
    • Sprachzertifikat (z.B. KDE, telc, ösd, Goethe oder fide)

    Falls Sie noch keinen Nachweis haben, müssen Sie den KDE (Kantonalen Deutschtest) machen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, wann und wo Sie den KDE machen können.

    Wenn Ihre Muttersprache Deutsch ist, müssen Sie keinen Nachweis einreichen.

    Nachweis Grundkenntnisse

    Sie müssen Grundkenntnisse über die Geographie, Politik, Geschichte und Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens haben. Sie müssen diese Kenntnisse nachweisen. Sie müssen einen der folgenden Nachweise einreichen:

    • Entsprechende Schulzeugnisse, falls Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben.
    • Lehr- oder Abschlusszeugnis, Diplom usw., falls Sie einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe in der Schweiz gemacht haben.

    Falls Sie keinen solchen Nachweis haben, müssen Sie bei Ihrer Gemeinde einen Grundkenntnistest machen. Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde, wann und wo Sie den Test machen können.

    Nachweis elterliche Sorge bzw. Zustimmungserklärung

    Bei minderjährigen Kindern müssen alle sorgeberechtigten Personen mit der Einbürgerung einverstanden sein. Dafür müssen Sie einen Nachweis einreichen.

    Bei gemeinsamem Sorgerecht:

    • Beide Eltern unterschreiben das Gesuchsformular oder
    • die Eltern füllen das Formular «Zustimmungserklärung» aus.

    Bei alleinigem Sorgerecht:

    Der sorgeberechtigte Elternteil muss das alleinige Sorgerecht nachweisen, z.B. durch Scheidungsurteil, Regelung über das Sorgerecht, Entscheid KESB usw.

    Nachweise bei eingetragener Partnerschaft

    Falls Sie vom Partnerschaftsbonus mit verkürzten Aufenthaltsfristen profitieren möchten, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

    • Erklärung betreffend eingetragene Partnerschaft:

    Sie müssen beide die Erklärung ausfüllen und bestätigen, dass Sie in einer ungetrennten und stabilen Partnerschaft leben.

    • Bürgerrechtsnachweis:

    Ihre Partnerin oder Ihr Partner muss bereits im Zeitpunkt der Eintragung Schweizerin oder Schweizer gewesen sein. Das müssen Sie mit einem Bürgerrechtsnachweis belegen. Den Bürgerrechtsnachweis können Sie beim Zivilstandsamt im Bürgerort Ihrer Partnerin oder Ihres Partners bestellen. 

  2. Alles vorbereitet und vollständig?

    Sortieren Sie die Dokumente in der obenstehenden Reihenfolge.

    Wenn Sie das Gesuch als Familie schicken, gehören die gleichen Dokumente zusammen (z.B. die Wohnsitzbestätigungen für alle Personen hintereinander).

    Benutzen Sie für das Zusammenhalten der Dokumente keinen Bostitch (Heftklammer).

    Hinweis:

    Reichen Sie Ihr Gesuch erst ein, wenn die Wohnsitzfristen erfüllt sind.

    Das Gemeindeamt prüft am Schalter keine Gesuche auf Vollständigkeit und Korrektheit.

  3. Gesuch schicken

    Schicken Sie das vollständige und unterschriebene Gesuch per A- oder B-Post an:

    Gemeindeamt

    Adresse

    Wilhelmstrasse 10
    8005 Zürich
    Route (Google)


    Postadresse

    Postfach
    8090 Zürich

  4. Wie geht es weiter?

    Sie erhalten von uns innerhalb eines Monates eine Empfangsbestätigung. Falls wir von Ihnen noch etwas brauchen, kontaktieren wir Sie automatisch.

    Das Einbürgerungsverfahren dauert ungefähr 2 Jahre.

    Adress- und Zivilstandsänderungen

    Wenn Sie während dem Einbürgerungsverfahren umziehen, melden Sie uns gleich Ihre neue Adresse. 

    Wenn Sie während dem Einbürgerungsverfahren eine Zivilstandsänderung (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt) haben, melden Sie uns das gleich.

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Einbürgerungen

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8005 Zürich
Route (Google)


Postadresse

Postfach
8090 Zürich