Einbürgerungsgesuch einreichen

Anleitung

  1. Alle Dokumente vorbereiten

    Auszug aus dem Zivilstandsregister

    Sie müssen einen Auszug aus dem Zivilstandsregister einreichen. Ohne Auszug aus dem Zivilstandsregister können wir Ihr Gesuch nicht prüfen. 

    Der Auszug aus dem Zivilstandsregister darf beim Einreichen des Gesuchs nicht älter als 6 Monate sein. 

    Sind Sie noch nicht im Zivilstandsregister eingetragen? Das Zivilstandsamt Ihrer Gemeinde kann Sie eintragen. 

    Gesuchsformular

    Füllen Sie das Formular «Gesuch um ordentliche Einbürgerung» ganz aus.

    Als Familie können Sie ein gemeinsames Gesuch einreichen.  

    Die miteinbezogene Ehefrau/Der miteinbezogene Ehemann oder der eingetragene Partner/die eingetragene Partnerin füllt die «Selbstdeklaration Ehefrau/Ehemann oder eingetragene(r) Partner(in)» aus.

    Kinder zwischen 12 und 18 Jahren füllen die «Selbstdeklaration Kinder» aus.

    Kinder unter 12 Jahre müssen keine Selbstdeklaration ausfüllen.

    Nachweis der aktuellen Tätigkeit

    Sie müssen für jede Person, die in das Gesuch einbezogen ist, einen Nachweis von der aktuellen Tätigkeit schicken. Nur Personen ab 12 Jahren müssen einen Nachweis schicken.

    • Wenn Sie angestellt sind: Arbeitgeberbestätigung
    • Wenn Sie selbständig erwerbend sind: Kopien der Seiten 1 - 4 der aktuellsten Steuererklärung
    • Wenn Sie arbeitslos sind: ALV-Taggeldabrechnung der letzten 3 Monate
    • Wenn Sie Leistungen von Dritten bekommen: Bescheinigung der AHV/IV, SUVA, KVG, Pensionskasse, Alimente- oder Unterhaltszahlungen, Stipendien usw.
    • Wenn Sie Hausfrau/-mann sind: Einkommensnachweis der Familie
    • Wenn Sie erwerbslos sind: Vermögensnachweis
    • Wenn Sie in einer Aus- oder Weiterbildung sind: Bestätigung Aus-/Weiterbildung 
    • Bei Kindern ab 12 Jahren: Aktuelle Schulbestätigung oder Kopie vom Schulzeugnis für jedes Kind

    Deutschkenntnisse

    Sie können Ihre Deutschkenntnisse auf unterschiedliche Arten nachweisen. Schicken Sie einen der folgenden Nachweise:

    • Wenn Sie aktuell in der obligatorischen Schule auf Deutsch sind: Schulbestätigung
    • Wenn Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule auf Deutsch besucht haben: Schulzeugnisse oder Schulbestätigungen
    • Wenn Sie einen Abschluss auf Sekundarstufe II oder auf Tertiärstufe auf Deutsch haben: Lehr- oder Abschlusszeugnis, Diplom usw.
    • Wenn Sie schon einen Deutschtest gemacht haben: Sprachzertifikat (z.B. KDE, telc, Goethe, ösd oder fide)

    Wenn Ihre Muttersprache Deutsch ist, müssen Sie keinen Nachweis schicken.

    Wenn Sie noch keinen Nachweis haben, müssen Sie den KDE (Kantonalen Deutschtest) machen. Fragen Sie Ihre Gemeinde, wann und wo Sie den KDE machen können.

    Grundkenntnisse

    Sie können Ihre Grundkenntnisse auf unterschiedliche Arten nachweisen. Schicken Sie einen der folgenden Nachweise:

    • Wenn Sie aktuell in der obligatorischen Schule in der Schweiz sind: Schulbestätigung
    • Wenn Sie mindestens 5 Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht haben: Schulzeugnisse oder Schulbestätigungen
    • Wenn Sie einen Abschluss auf Sekundarstufe II in der Schweiz haben: Lehr- oder Abschlusszeugnis, Diplom usw.
    • Wenn Sie schon einen Grundkenntnistest gemacht haben: Zertifikat

    Wenn Sie noch keinen Nachweis haben, müssen Sie einen Grundkenntnistest machen. Fragen Sie Ihre Gemeinde, wann und wo Sie den Test machen können.

    Nachweis elterliche Sorge bzw. Zustimmungserklärung

    Bei minderjährigen Kindern müssen alle sorgeberechtigten Personen mit der Einbürgerung einverstanden sein. Dafür müssen Sie einen Nachweis einreichen.

    1. Bei gemeinsamem Sorgerecht:

    • Beide Eltern unterschreiben das Gesuchsformular oder
    • die Eltern füllen das Formular «Zustimmungserklärung» aus.

    2. Bei alleinigem Sorgerecht:

    • Der sorgeberechtigte Elternteil muss das alleinige Sorgerecht nachweisen, z.B. durch Scheidungsurteil, Regelung über das Sorgerecht, Entscheid KESB usw.

    Nachweise bei eingetragener Partnerschaft

    Falls Sie vom Partnerschaftsbonus mit verkürzten Aufenthaltsfristen profitieren möchten, müssen Sie folgende 2 Dokumente einreichen:

    1. Erklärung betreffend eingetragene Partnerschaft:

    • Sie müssen beide die Erklärung ausfüllen und bestätigen, dass Sie in einer ungetrennten und stabilen Partnerschaft leben.

    2. Bürgerrechtsnachweis:

    • Ihre Partnerin oder Ihr Partner muss bereits im Zeitpunkt der Eintragung der Partnerschaft Schweizerin oder Schweizer gewesen sein. Das müssen Sie mit einem Bürgerrechtsnachweis belegen. Sie können den Bürgerrechtsnachweis beim Zivilstandsamt im Bürgerort Ihrer Partnerin oder Ihres Partners bestellen. 
  2. Alles vorbereitet und vollständig?

    Schicken Sie Ihr Gesuch erst, wenn Sie die Wohnsitzfristen und alle anderen Voraussetzungen erfüllen.

  3. Gesuch schicken

    Schicken Sie das vollständige und unterschriebene Gesuch per A- oder B-Post an:

    Gemeindeamt

    Adresse

    Wilhelmstrasse 10
    8005 Zürich
    Route (Google)


    Postadresse

    Postfach
    8090 Zürich

  4. Wie geht es weiter?

    Sie bekommen von uns innerhalb eines Monates eine Empfangsbestätigung. Wenn wir von Ihnen noch etwas brauchen, kontaktieren wir Sie automatisch.

    Die Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

    Adress- und Zivilstandsänderungen

    Wenn Sie während der Einbürgerung umziehen, melden Sie uns gleich Ihre neue Adresse. 

    Wenn Sie während der Einbürgerung eine Zivilstandsänderung (z.B. Heirat, Scheidung, Geburt) haben, melden Sie uns das gleich.

Kontakt

Gemeindeamt - Abteilung Einbürgerungen

Adresse

Wilhelmstrasse 10
8005 Zürich
Route (Google)


Postadresse

Postfach
8090 Zürich