Im schweizerischen Zivilstandsregister registrieren
Anleitung
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Formular ausfüllen
Für die Einbürgerung müssen Sie einen Auszug aus dem Zivilstandsregister einreichen. Ohne Auszug aus dem Zivilstandsregister wird Ihr Einbürgerungsgesuch nicht bearbeitet.
Falls Sie noch nicht im Zivilstandsregister eingetragen sind, trägt Sie das Zivilstandsamt Ihrer Gemeinde ein. Füllen Sie dafür das untenstehende Formular «Gesuch um Registrierung im Zivilstandsregister» aus:
In einzelnen Zivilstandsämtern können Sie das Gesuch online einreichen. Informieren Sie sich bei Ihrem Zivilstandsamt.
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Ausweiskopien vorbereiten
Mit dem Formular «Gesuch um Registrierung im Zivilstandsregister» müssen Sie von allen Familienmitgliedern folgende Unterlagen mitschicken:
- Kopie Ausländerausweis
- Kopie ausländischer Pass
Falls ein Familienmitglied schon Schweizerin oder Schweizer ist, müssen Sie folgende Unterlagen mitschicken:
- Kopie Schweizer Pass oder
- Kopie Schweizer Identitätskarte
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Gesuch schicken
Schicken Sie das ausgefüllte Formular «Gesuch um Registrierung im Zivilstandsregister» mit den Ausweiskopien per Post an das Zivilstandsamt Ihrer Wohngemeinde.
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Wie geht es weiter?
Das zuständige Zivilstandsamt prüft Ihr Gesuch. Das Zivilstandsamt teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Dokumente notwendig sind. Sobald Sie im Zivilstandsregister eingetragen sind, erhalten Sie den Auszug aus dem Zivilstandsregister. Die Registrierung kann mehrere Monate dauern.
Für die Registrierung verlangt das Zivilstandsamt eine Gebühr.
Sie können nun das Einbürgerungsgesuch und die übrigen Unterlagen vorbereiten.