Hier finden Sie Links zu allen relevanten Rechtserlassen, welche die Forschung am Menschen betreffen sowie Informationen zu Richtlinien und ethischen Leitplanken.
Auf dieser Seite
Rechtliche Grundlagen
Relevante Gesetze und Verordnungen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die wichtigste Grundlage der Humanforschung stellt das Humanforschungsgesetz (HFG) dar. Die Verordnungen KlinV, KlinV-Mep, HFV und OV-HFG regeln die klinischen Versuche, die nicht-klinischen Forschungsvorhaben sowie die Zusammensetzung der Ethikkommissionen.
Zum Gesetz gibt es eine Botschaft. Zu den Verordnungen erläuternde Berichte. Diese Dokumente erklären die Hintergründe zu den jeweiligen Gesetzesartikeln. Bei Fragen der Auslegung wenden Sie sich am besten direkt an uns.
Seit dem 26.05.2021 ist auch die Europäische Verordnung über Medizinprodukte (MDR) in der Schweiz relevant für klinische Versuche mit Medizinprodukten.
- Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (Humanforschungsgesetz, HFG)
- Botschaft zum HFG
- Verordnung über klinische Versuche in der Humanforschung (KlinV)
- Verordnung über klinische Versuche mit Medizinprodukten (KlinV-Mep)
- Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte
- Verordnung über die Humanforschung mit Ausnahme der klinischen Versuche (HFV)
- Organisationsverordnung HFG (OV-HFG)
- Erläuternde Berichte zum Ausführungsrecht
- Erläuterungen zur KlinV-Mep und zur MepV
Das Heilmittelgesetz regelt den Umgang mit Heilmitteln und ist zum Teil für klinische Studien mit Heilmitteln (Arzneimittel und Medizinprodukte) wichtig. Ebenfalls aufgeführt ist die Medizinprodukteverordnung, da es immer wieder zu Missverständnissen in Sachen Medizinprodukte kommt.
Die Forschung mit embryonalen Stammzellen muss ebenfalls von der Kantonalen Ethikkommission begutachtet werden. Diese Forschung ist allerdings nicht im Humanforschungsgesetz, sondern im Stammzellenforschungsgesetz und seiner Verordnung geregelt.
Für klinische Versuche mit Transplantation oder mit Transplantationsprodukten kann das Transplantationsgesetz und seine Verordnung hilfreich sein (besonders bei den Definitionen).
Für genetische Untersuchungen am Menschen gibt es eine eigene gesetzliche Grundlage.
Gerade in der Medizin wird mit sogenannt «besonders schützenswerten Daten» umgegangen. Wer diese ohne Einwilligung zweckentfremdet (z.B. für die Forschung), macht sich strafbar. Es ist daher wichtig, die rechtlichen Grundlagen des Datenschutzes und des Berufsgeheimnisses zu kennen, bevor man ein entsprechendes Forschungsprojekt beginnt.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach Typ und Risikokategorie sowie der Finanzierungsquelle Ihres Forschungsvorhabens. Andere Dienstleistungen der KEK werden nach Arbeitsaufwand unter dem Tarifcode 6.0 in Rechnung gestellt.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Ethische Grundlagen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Leitfaden: Forschung mit Menschen (2015)
- Richtlinie: Zusammenarbeit Ärzteschaft – Industrie (2013)
- Richtlinien: Abgrenzung von Standardtherapie und experimenteller Therapie im Einzelfall (2014, adaptiert 2015)
- Richtlinie: Urteilsfähigkeit in der medizinischen Praxis (2019)
- Richtlinie: Patientenverfügungen (2009, aktualisiert 2013)
- Positionspapier: Schriftliche Aufklärung im Zusammenhang mit Forschungsprojekten (2012)
- Empfehlung: Patienten und Angehörige beteiligen. Bericht zuhanden der SAMW (2016)
- Positionspapier: Wissenschaftskultur und Nachwuchsförderung in der Medizin (2016)
- Positionspapier: «Open Access»: Für einen freien Zugang zu Forschungsergebnissen (2014)
swissethics
Leitfäden, Positionspapiere und Empfehlungen der Ethikkommssion Zürich und von swissethics finden Sie hier.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Kantonale Ethikkommission
Telefon
Erreichbarkeit
Montag und Dienstag14 bis 16 Uhr
Mittwoch bis Freitag
10 bis 12 Uhr
Fax
Die Info-Adresse ist in erster Linie für inhaltliche und regulatorische Fragen und Abklärungen.
Die Adresse admin.kek@kek.zh.ch ist für administrative Fragen z.B. zu Rechnungen, Projekt Transfer im BASEC etc.