Spitalplanungs-Leistungsgruppen & Grouper-Software

Die Spitalplanungs-Leistungsgruppen (SPLG) fassen Leistungen zu Leistungsgruppen zusammen. Dies ermöglicht eine leistungsorientierte Spitalplanung. Gleichzeitig legt der Kanton mit den Leistungsgruppen spezifische Anforderungen für die Leistungserbringer fest.

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Polytrauma

­Die unbestrittene Definition des Polytraumas wird mittels ISS (Injury Severity Score) operationalisiert. Obwohl die Kliniker/-innen den ISS für jeden Traumapatienten/-in auswerten, ist diese Information nicht Bestandteil der Medizinischen Statistik. Für die Operationalisierung in der SPLG-Systematik kann der ISS nicht berücksichtigt werden, relevant ist die Anzahl an verletzten Körperteilen. Dies führt bei nicht lebensbedrohlichen «Mehrfachfrakturen» zu einer Gruppierung in der SPLG UNF1, was streng genommen eine Verlegung in ein Trauma-Center bedeuten würde. Da für diese Patienten und Patientinnen eine wohnortnahe Behandlung von Vorteil und eine Verlegung meistens unnötig ist, dürfen alle Kliniken auch Patienten/-innen mit mehr als drei Körperverletzungen nach Rücksprache mit dem Trauma-Center behandeln, so lange der ISS < 19 ist. Dies erfolgt unabhängig vom Leistungsauftrag. Dabei muss die Dokumentation eindeutig und vollständig erfolgen. Alle diese Fälle werden beim Leistungscontrolling markiert und stichprobenartig kontrolliert. Basierend auf der Dokumentation werden wir den Score selber kalkulieren und Fälle mit ISS ≥ 20 als Verstoss behandeln. 

GYN2 Zertifizierte Brustzentren 

Die Behandlung von Patientinnen mit Brustkrebs erfolgt in zwei Schritten, die chirurgische Entfernung wird von Gynäkologen/-innen durchgeführt und die Rekonstruktion von plastischen Chirurgen/-innen. Aus diesem Grund werden seit dem 01. Januar 2023 auch Operateure/-innen mit dem Facharzttitel plastische, rekonstruktive und ästhetische Chirurgie für diese Eingriffe zugelassen. Jedoch gelten die Mindestfallzahlen pro Operateur/-in für die plastischen Chirurgen/-innen nicht. Falls die Rekonstruktion gleichzeitig mit der Tumor-Behandlung erfolgt, werden nur die Gynäkologen/-innen für die MFZO kodiert. Bei Rekonstruktionen während eines anderen Aufenthalts müssen die Plastischen-Chirurgen/-innen kodiert werden, auch wenn keine MFZO gerechnet wird. 

DER2 Wundpatienten

­Die Behandlung von Wundpatienten/-innen wurde auf spezialisierte Kliniken konzentriert. Jedoch sollte es für alle Spitäler möglich sein, Patienten und Patientinnen mit kleinen Ulcera zu behandeln. Dafür wird die Definition für die SPLG DER2 Wundpatienten angepasst. Zukünftig werden nur Behandlungen von Ulcera grösser als 4 cm2 in DER2 gruppiert. Die Fälle mit den ICD Codes L97, L98.4 und einer Grösse kleiner als 4 cm2 werden im Basispaket gruppiert. Diese Änderung wird im Grouper noch aktualisiert und für das Leistungscontrolling des Datenjahres 2023 berücksichtigt werden. ­

Stabile Sakrum-Fraktur

Sakrum-Frakturen ohne Wirbelsäulenbeteiligung, welche mittels Osteosynthese behandelt werden, sollen auch mit dem CHOP-Code 7A.49 kodiert werden. Dies führt zu einer Gruppierung in die SPLG BEW8 Wirbelsäulenchirurgie. Die Abbildung von isolierten Sakrum-Frakturen in der SPLG-Systematik würde bei den tiefen Fallzahlen (Analyse von Daten 2020 und 2021) wenig Sinn machen. Die Behandlung von Sakrum-Frakturen in Kliniken ohne Leistungsauftrag für BEW8 wird als Ausnahme betrachtet und entsprechend zu keinem Verstoss führen, so lange die Wirbelsäule nicht behandelt wurde.  

Zuteilung von Leistungen

Die Zuteilung von Leistungen zu den SPLG erfolgt anhand der Schweizerischen Operationsklassifikation (CHOP) und des internationalen Diagnoseverzeichnisses (ICD). Einzelne Gruppen werden wiederum in Leistungsbereiche zusammengefasst.

SPLG-Grouper

Grouper Software

Die Grouper Software teilt alle stationären Patientinnen und Patienten eindeutig einer Spitalplanungs-Leistungsgruppe (SPLG) zu. Die Gruppierung erfolgt anhand der ICD-Diagnose- und CHOP-Operationscodes.

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat die Gruppierungssoftware entwickelt und stellt sie gegen eine Lizenzgebühr allen interessierten Spitälern und Kantonen zur Verfügung:

  • Den Zürcher Listenspitälern wird der SPLG-Grouper kostenlos abgegeben.
  • Kantone können den SPLG-Grouper bei der GDK beziehen.
  • Spitäler beziehen den SPLG-Grouper über ihre Kantonsbehörde oder bei H+. 

Beachten Sie bitte, dass die neueste Version des SPLG-Groupers sowohl Definitionen gemäss der Zürcher Spitalplanung 2023, als auch gemäss der Zürcher Spitalplanung 2012 enthält.

Detaillierte Informationen zum Grouper entnehmen Sie bitte dem Factsheet:

Informationen zur Software Nutzung

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Wenn Sie den SPLG-Grouper nutzen möchten, laden Sie die Software hier herunter: 

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Kontakt

Gesundheitsdirektion – Amt für Gesundheit

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
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