Vertretungsbewilligung

Hier finden Sie Informationen, wenn Sie eine Vertretung in Ihrer Praxis anstellen möchten.

Allgemeine Informationen


Ist es einer Zahn-/Ärztin, einem Zahn-/Arzt oder weiteren Fachpersonen mit einer Berufsausübungsbewilligung vorübergehend nicht möglich, ihre oder seine Praxis selbst zu führen, oder ist ein Todesfall eingetreten, kann er oder sie vertreten werden. Die vertretende Person handelt fachlich eigenverantwortlich, jedoch im Namen und auf Rechnung der vertretenen Person oder deren Erben.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bis zu 14 Wochen innerhalb eines Jahres ist die Vertretung durch eine Person, die im Kanton Zürich bereits selbst über eine Berufsausübungsbewilligung verfügt, möglich. In diesem Fall ist keine Bewilligung durch die Gesundheitsdirektion notwendig. Dauert eine solche Vertretung länger als 14 Wochen, muss die vertretene Person aber den Unterbruch ihrer Tätigkeit melden. Ebenso muss in diesem Fall die vertretende Person der Gesundheitsdirektion melden, dass die Tätigkeit vorübergehend (auch) an einem anderen Standort ausgeübt wird.

Dauert eine Vertretung länger als 14 Wochen innerhalb eines Jahres, ist eine Bewilligung des Amts für Gesundheit erforderlich. Die Bewilligung der Vertretung setzt voraus, dass die Vertreterin oder der Vertreter die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen der Bewilligung zur fachlich eigenverantwortlichen Berufstätigkeit erfüllt.

  • Akupunkteur/in
  • Apotheker/in
  • Arzt/Ärztin
  • Chiropraktiker/in
  • Dentalhygieniker/in
  • Drogist/in
  • Ergotherapeut/in
  • Ernährungsberater/in
  • Geburtshelfer/in
  • Laborleiter/in
  • Logopäde/Logopädin
  • Osteopath/in
  • Pflegefachmann/frau
  • Physiotherapeut/in
  • Podolog/in
  • Psychologische/r Psychotherapeut/in
  • Zahnarzt/Zahnärztin
  • Zahnprothetiker/in

Reichen Sie das Gesuch nicht früher als drei Monate vor dem vorgesehenen Termin der Tätigkeitsaufnahme bei der Gesundheitsdirektion ein. Sobald das vollständige Gesuch inkl. aller Beilagen vorliegt, dauert die Bearbeitung in der Regel sechs Wochen. Eine Arbeitsaufnahme vor dem Vorliegen einer Bewilligung ist nicht gestattet.

Untenstehend finden Sie eine Auflistung zu allen Unterlagen, die Sie für die Gesuchseinreichung in Ihrem Beruf benötigen. Bereiten Sie alle Unterlagen vor und starten Sie dann den Service, um das Gesuch einzureichen.

Wenn Sie nach der Einreichung Rückfragen zum Stand Ihres Gesuchs haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an gesundheitsberufe@gd.zh.ch (keine Telefonanfragen).

Bewilligung beantragen

Stellen Sie Ihre Unterlagen zusammen, bevor Sie das Gesuch starten. Sie können im Online-Gesuch keine Informationen zwischenspeichern.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Dokument Zu beachten
Identitätskarte oder Pass Kopie 
Diplome betreffend akademische Titel z.B. Doktordiplom Kopie des Originals
Weitere akademische Titel Kopie des Originals
Vollmacht, sofern Sie das Gesuch durch eine Drittperson einreichen lassen  Kopie

Dokument Zu beachten
Identitätskarte oder Pass Kopie
Akademische Titel (z.B. Doktordiplom) Kopie des Originals
Privatrechtlicher oder universitärer Weiterbildungstitel Kopie des Originals
Arbeitszeugnisse der letzten 5 Jahre Kopie
Vollmacht, sofern Sie das Gesuch durch eine Drittperson einreichen lassen  Kopie

Dokument Zu beachten
Identitätskarte oder Pass Kopie
Alle Arbeitszeugnisse der letzten 5 Jahre Kopie
Vollmacht, sofern Sie das Gesuch durch eine Drittperson einreichen lassen  Kopie

Pharmazie und Drogerie

Kontakt

Gesundheitsdirektion - Bewilligungen & Aufsicht

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
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+41 43 259 24 09

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08:00 bis 12:00 Uhr;

13:30 bis 16:00 Uhr

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