Einteilung eines Forschungsprojekts
Wie wird mein Forschungsvorhaben eingeordnet? In welche Risikokategorie fällt es? Was muss ich dabei beachten?
Inhaltsverzeichnis
Einteilung
Falls Sie ein Forschungsvorhaben durchführen wollen, das bewilligungspflichtig ist, so fällt dieses in eine der folgenden Kategorien:
Klinische Versuche
Klinische Versuche beinhalten immer eine studienbedingte Intervention, deren Wirkung auf den Teilnehmer oder die Teilnehmerin untersucht wird:
- mit Arzneimitteln
- mit Medizinprodukten
- mit Transplantatprodukten
- mit Gentherapie
- mit genetisch veränderten und/oder pathogenen Organismen
- mit Transplantation
- ohne Heilmittel oder Transplantation – die übrigen klinischen Versuche
Klinische Versuche müssen gemäss Good Clinical Practice durchgeführt werden und sie müssen in einem durch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) anerkannten Register sowie im SNCTP registriert werden.
Klinische Versuche mit Medizinprodukten müssen gemäss EN ISO 14155:2011 Norm durchgeführt werden.
Nicht-klinische Forschungsprojekte
Nicht-klinische Forschungsprojekte untersuchen die Forschungsteilnehmerin oder den Forschungsteilnehmer selber und nicht die Wirkung einer protokollbedingten Intervention. Nicht-klinische Forschungsprojekte können auch ohne Teilnehmende, z.B. nur mit deren Daten oder Proben, durchgeführt werden.
Direkt mit Teilnehmenden
- Datenerhebung / Probenentnahme
Ohne Teilnehmende
- Weiterverwendung von vorhandenen Daten und Proben
- mit Einverständnis der betroffenen Personen
- ohne Einverständnis der betroffenen Personen
- Forschung mit verstorbenen Personen
- Forschungen mit Embryonen und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen und Spontanaborten (inkl. Totgeburten)
Nicht im Humanforschungsgesetz geregelte Forschung
- Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen
Unklarheiten bei der Einteilung
Oft ist die Einteilung klar, es gibt aber auch Vorhaben, die nicht so einfach einzuteilen sind. Im Zweifelsfall sollte man sich an die hausinternen Fachstellen (z.B. das Clinical Trials Center im USZ) wenden. Falls dann immer noch Unklarheiten bestehen, kontaktieren Sie bitte uns.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) stellt ausserdem einen Assistenten zur Kategorisierung von Humanforschungsprojekten zur Verfügung.
Auch wir stellen Ihnen eine Einteilungshilfe zur Verfügung (siehe nächstes Kapitel).

Einteilungshilfe
Klinische Versuche
Grundsätzlich sind klinische Versuche solche, bei denen studienbedingt eine «gesundheitsbezogene Intervention» gemacht wird, um deren Wirkung auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu untersuchen. Diese Intervention kann sowohl eine therapeutische als auch eine diagnostische Handlung sein.
Hinweis: Die meisten diagnostischen Interventionen (z.B. Fragebogen oder EKG) haben keine «Wirkung» im engeren Sinn auf die Studienteilnehmerin oder auf den Studienteilnehmer. Sie fallen aber trotzdem unter die Definition!
Ebenfalls zu den gesundheitsbezogenen Interventionen gehören palliative und rehabilitative Handlungen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind im klinischen Versuch nur «Mittel zum Zweck» um die Intervention selber zu evaluieren.
- Beispiele für therapeutische Interventionen sind: ein neues Arzneimittel, eine neue Herzklappe, ein Transplantat, eine Bewegungstherapie etc.
- Beispiele für diagnostische Interventionen sind: ein neues Röntgengerät, ein neuer PET-Tracer; eine veränderte MRI Einstellung oder ein neuer diagnostischer Fragebogen soll evaluiert werden etc.
Klinische Versuche mit Medizinprodukten
Klinische Versuche mit Medizinprodukten führen nach unserer Erfahrung immer wieder zu Missverständnissen. Im Heilmittelgesetz findet sich folgende Definition für ein Medizinprodukt:
«Art. 4 Abs. 1 lit. b HMG Medizinprodukte: Produkte, einschliesslich Instrumente, Apparate, In-vitro Diagnostika, Software und andere Gegenstände oder Stoffe, die für die medizinische Verwendung bestimmt sind oder angepriesen werden und deren Hauptwirkung nicht durch ein Arzneimittel erreicht wird;»
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20002716/index.html
Schwierig wird die Einteilung dann, wenn Produkte, welche nicht per se «für die medizinische Verwendung bestimmt sind oder angepriesen werden», in einem klinischen Versuch untersucht werden. Sobald solche Produkte medizinisch angewendet werden sollen, werden sie (auch) zu Medizinprodukten.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Produkt untersuchen oder anwenden, bei dem Sie unsicher sind, ob es nun im Kontext der Studie als «Medizinprodukt» gilt oder nicht. Wir helfen Ihnen gerne bei der Einteilung und verhindern so aufwendige Überarbeitungen der Unterlagen.
Beispiele: Ein Pulsmesser ist grundsätzlich ein Lifestyle-Produkt, wenn aber anhand der erhobenen Daten Diagnosen abgeleitet werden sollen, so ist derselbe Pulsmesser auch ein Medizinprodukt.
Wenn eine Smartphone-Kamera dazu verwendet wird, Bilder oder Messungen zu machen, die medizinisch relevant sind, dann wird die Smartphone-Kamera auch zum Medizinprodukt.
Medizinprodukte als «Mittel zum Zweck»
Wenn in einem Forschungsprojekt ein Medizinprodukt angewendet wird, dieses aber nicht der Gegenstand der Untersuchung ist, so handelt es sich nicht um eine klinische Studie mit Medizinprodukten. (Die Studie kann auch nicht für eine allfällige spätere Zertifizierung des Medizinprodukts verwendet werden.)
Beispiel: Ein neues Operationsverfahren wird untersucht. Das dafür verwendete Skalpell ist aber nicht der Untersuchungsgegenstand. (übriger klinischer Versuch)
Beispiel 2: In einer Beobachtung des Bewegungsverhalten von COPD-Patienten wird mit einem Schrittzähler gemessen, wie oft und wie weit Patientinnen und Patienten zu Fuss unterwegs sind. Der Schrittzähler selber wird nicht untersucht. (nicht-klinische Datenerhebung)
Wenn das verwendete Medizinprodukt noch nicht zugelassen ist oder nicht gemäss Zulassung verwendet wird, so kann dadurch die Risikokategorie ansteigen. Hier wird das tatsächlich zu erwartende Risiko angeschaut. (Im Beispiel 2 oben ist der Schrittzähler zwar nicht als Medizinprodukt zertifiziert, die Studie bleibt aber Kategorie A da das Risiko vernachlässigbar ist.)
Stand-alone Software
Auch Software kann ein Medizinprodukt sein. Wenn Sie unsicher sind, ob die Software, welche Sie untersuchen wollen, (auch) ein Medizinprodukt ist, dann hilft Ihnen nachfolgendes Entscheidungsschema.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Grundlagenforschung zu Aufbau und Funktion des Körpers
Viele Projekte zu Anatomie und Physiologie des menschlichen Körpers fallen in den Bereich der nicht-klinischen Forschung. Diese «Beobachtungsstudien» schauen dabei den Ist-Zustand des Körpers an.
Es gibt aber eine Reihe von Studienansätzen, bei denen auf die Physiologie des Körpers eingewirkt wird, um einen veränderten Zustand zu analysieren. Zum Beispiel wird ein kranker Zustand simuliert. Diese Einwirkung auf den Körper kann durch ein Medizinprodukt hervorgerufen werden, etwa bei der transkraniellen Magnetstimulation oder pharmakologisch durch die Verabreichung eines Arzneimittels. Solche Studien sind keine klinischen Versuche mit Medizinprodukten und auch keine klinischen Versuche mit Arzneimitteln, da nicht deren therapeutische Wirkung untersucht wird. Diese ist ja bereits bekannt.
Grundlagenforschung mit der Hilfe von Heilmitteln fällt in die Kategorie der übrigen klinischen Versuche (Kapitel 4 KlinV).
Nicht-klinische Forschungsprojekte
…mit Personen
Bei nicht-klinischen Forschungsprojekten sind die Teilnehmenden selber im Fokus der Untersuchung. Diese Untersuchungen werden oft «Beobachtungsstudien» genannt. Auch hier werden gesundheitsbezogene Interventionen durchgeführt (z.B. eine CT-Untersuchung), doch diese sind bei nicht-klinischen Forschungsprojekten nur Mittel zum Zweck, um die Daten zu erheben und/oder Proben zu entnehmen. Die Interventionen sind alle bereits evaluiert. Sie sind nicht der Untersuchungsgegenstand dieses Forschungsprojekts. Bei nicht-klinischen Forschungsprojekten werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer untersucht, nicht die Wirkung der Intervention.
Beispiel: Mit einem CT werden die Lungen von Rauchern und Nicht-Raucherinnen untersucht. Hier geht es um die Lungen und nicht darum, das CT Gerät zu untersuchen.
…ohne Personen
Wenn Daten und Proben bereits vorliegen und diese im Rahmen eines Forschungsprojekts untersucht werden, handelt es sich um Weiterverwendung.
Wenn Leichenteile für ein Forschungsprojekt verwendet werden, so handelt es sich um Forschung mit Verstorbenen. Forschungen mit Embryonen und Föten haben ebenfalls ihre eigene Kategorie.
«Registerstudien»
Sogenannte «Registerstudien» können in sehr unterschiedliche Kategorien fallen. Ihnen allen gemeinsam ist, dass Daten anfallen, welche in ein Register überführt und ausgewertet werden. Oft werden Registerstudien gemacht, um eine Postmarketing Surveillance (PMS) zu betreiben.
Registerstudien können aber auch dazu dienen, verschiedene Produkte miteinander zu vergleichen oder neu zugelassene Produkte im Markt zu positionieren (Marketinginstrument).
Folgendes Schema soll Ihnen helfen, Ihre «Registerstudie» einzuteilen:

Forschung mit embryonalen Stammzellen
Auch die Forschung mit embryonalen Stammzellen braucht eine Ethikbewilligung. Diese Forschung ist nicht im Humanforschungsgesetz, sondern im Stammzellforschungsgesetz geregelt.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Wenn mehrere Typen möglich sind
Wenn mehrere Studientypen zutreffen, dann gelten alle Anforderungen von allen betroffenen Typen.
Beispiel: Ein in der Klinik neu eingeführtes Therapieverfahren wird überprüft und mit einem älteren Verfahren verglichen. Die auszuwertenden Daten sind bereits in der Krankgenschichte vorhanden. Hier handelt es sich um eine Weiterverwendung.
Möchte der Forscher aber zusätzlich noch ein CT durchführen, so wird das Projekt auch eine Datenerhebung. Das gilt auch, wenn ein Fragebogen im Rahmen des Projekts abgegeben wird.
Risikokategorien
Forschungsprojekte
Forschungsprojekte mit Personen und klinische Versuche fallen in eine der Risikokategorien A, B oder C. Die Kategorie A ist dabei die tiefste Kategorie.
In keine Risikokategorie fallen:
- Weiterverwendung von Daten oder Proben
- die Forschung mit Verstorbenen, Embryonen und Föten sowie mit embryonalen Stammzellen.
Der Grund: Es sind keine Teilnehmenden direkt involviert. Es besteht also keine direkte Gefährdung für die betroffenen Personen.
Kategorisierung
Klinische Versuche mit Heilmitteln und klinische Versuche mit Transplantation
Bei den meisten klinischen Studien ist die Risikokategorie von der Zulassung und Verwendung der Heilmittel oder des Transplantationsverfahrens abhängig:
- In der Regel fallen alle Versuche in die Kategorie A, bei denen das Heilmittel oder das Verfahren zugelassen ist und auch gemäss Zulassung verwendet wird.
- In die Kategorien B und C fallen nicht zugelassene oder nicht gemäss Zulassung angewendete Heilmittel oder Verfahren.
- Placebo-kontrollierte Studien mit einem zugelassenen Arzneimittel fallen automatisch in Kategorie B. Die Heilmittelbehörde Swissmedic muss die Sicherheit des Placebos prüfen. (Ausnahme: Das Placebo ist zugelassen z.B. eine zugelassene physiologische Kochsalzlösung.)
Nicht-klinische Datenerhebung/Probeentnahme und übrige klinische Versuche
Die Einteilung in die Risikokategorie ist bei der nicht-klinischen Datenerhebung/Probeentnahme und bei übrigen klinischen Versuchen direkt vom tatsächlichen Risiko abhängig:
- In die Kategorie A fällt, was nur mit minimalen Risiken und Belastungen verbunden ist.
- In die Kategorie B fällt alles andere.

Minimale Risiken und Belastungen
Die Massnahmen dürfen nur geringfügig und vorübergehend in die Gesundheit der teilnehmenden Person eingreifen. Es gilt die Verletzlichkeit der Person zu beachten!
Ein paar Beispiele:
- Befragungen und Beobachtungen,
- periphere venöse oder kapillare Blutentnahmen,
- kleinflächige Stanzbiopsien der Haut,
- die Entnahme oder Abgabe von Körpersubstanzen ohne invasive Massnahmen (insbesondere Speichel-, Urin- und Stuhlproben),
- Abstriche,
- Magnetresonanztomographien ohne Kontrastmittel,
- Ultraschalluntersuchungen,
- Elektrogramme,
- Untersuchungen mit Strahlung, sofern die Produkte zugelassen, kein Kontrastmittel verwendet wird und die Strahlenbelastung unter 5mSv pro Forschungsprojekt und Teilnehmer liegt.
Rollen und Verantwortungen
Sponsor
Ein Sponsor ist eine Person oder eine Institution mit Sitz oder Vertretung in der Schweiz, die für die Veranlassung eines Forschungsprojekts, namentlich für dessen Einleitung, Management und Finanzierung in der Schweiz, die Verantwortung übernimmt.
Ein Geldgeber, eine Geldgeberin muss nicht zwangsläufig ein «Sponsor» im Sinne des oben zitierten Gesetzesartikels sein.
Die Aufgaben der Vertretung des Sponsors in der Schweiz sind in folgendem Dokument beschrieben:
Prüfperson
Eine Prüfperson ist eine Person, die in einem Prüfzentrum in der Schweiz vor Ort für die praktische Durchführung des klinischen Versuchs sowie für den Schutz der teilnehmenden Personen verantwortlich ist. Die Prüfperson wird auch «Principal Investigator» oder «PI» genannt.
Projektleitung
In nicht-klinischen Forschungsprojekten wird die Prüfperson als Projektleitung oder Projektleiter/Projektleiterin bezeichnet. Die Aufgaben und Verantwortungen bleiben dieselben wie für die Prüfperson in einem klinischen Versuch. Die Projektleitung ist oft auch Sponsor oder Sponsorin des Projekts.
Sponsor-Investigator
Übernimmt eine Prüfperson für die Veranlassung eines klinischen Versuchs in der Schweiz die Verantwortung, so ist sie zugleich Sponsor. Dies ist der Fall in sogenannten Investigator Initiated Trials (IIT). Solche IIT werden oft an Spitälern durchgeführt, initiiert durch einen Arzt oder eine Ärztin.
Können zwei Personen Sponsor oder zwei Personen Prüfperson am selben Ort sein?
Es ist nicht möglich, dass zwei Personen die Sponsorverantwortung oder die Verantwortung als Prüfperson übernehmen. Die Verantwortung kann nicht geteilt werden. Aufgaben können aber delegiert werden. Wichtig ist, dass dies im Delegation Log schriftlich festgehalten ist.
Good Clinical Practice (GCP)
Good Clinical Practice (auf Deutsch: gute klinische Praxis) bezeichnet international anerkannte, nach ethischen und wissenschaftlichen Gesichtspunkten aufgestellte Regeln für die Durchführung von klinischen Versuchen. Diese Regeln müssen für die klinische Forschung am Menschen eingehalten werden.
Prüfpersonen, Co-Investigatoren und der Sponsor müssen über eine «hinreichende Ausbildung» in GCP verfügen.
Die verantwortliche Prüfperson eines klinischen Versuchs muss eine GCP-Ausbildung nachweisen (z.B. Module 1-2 des GCP-Kurses am Clinical Trials Center des Universitätsspitals Zürich). Wenn es sich um einen Sponsor-Investigator handelt, muss dieser auch über GCP-Wissen für Sponsoren verfügen (z.B. Modul 3 des CTC Zürich).
Weitere Informationen dazu, wie z.B. eine Liste von Kursanbietern, findet Sie hier: