Newsletter 02/2021

Erfahren Sie Aktualitäten aus dem Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung.

Liebe Leserin, lieber Leser

Im zweiten Newsletter des Jahres erfahren Sie einiges über mich und die Aufgaben, die uns derzeit beschäftigen. Ausserdem stellen wir Ihnen die neue Vorlage für die Berechnung eines Stellenplans unter KJG zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
Franziska Brägger
Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, AJB

Informationen allgemein

Pioniergeist und langer Atem

Ein Porträt über Franziska Brägger, Leiterin Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung

Portraitbild von Franziska Brägger
Franziska Braegger

«Mein ganzer Fokus ist auf die Einführung und gute Umsetzung des KJG gerichtet.» 

Langweilig wird es Franziska Brägger bei ihrer Arbeit sicher nicht. Denn im Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung (ZBE), den sie seit Juni 2019 leitet, ist einiges los. Im Moment beschäftigt sie sich intensiv mit den Vorbereitungsaufgaben zur Umsetzung des neuen Kinder- und Jugendheimgesetzes (KJG). Ihre Wochentage sind entsprechend eng getaktet. Es gibt viel zu koordinieren, inhaltliche Lösungen müssen erarbeitet werden, dazu kommen Meetings, die ganze Kommunikation und einiges mehr: «Es läuft so viel, man muss an so vieles denken, so vieles im Blick haben; ich muss im Moment sehr diszipliniert sein, um den Überblick zu behalten.» Auch wenn es manchmal schwierig und vieles ungewiss und in der Schwebe ist: Franziska Brägger findet ihre Aufgaben enorm spannend. Ihr bereitet es Freude, dass sie sich mit einer solchen Themenvielfalt beschäftigen und vieles gestalten kann.

Ungewissheiten aushalten

Ein wichtiger Teil ihrer Arbeit ist die Rekrutierung von neuen Mitarbeitenden. Laufend werden neue Stellen ausgeschrieben. Waren es zu Beginn ihrer Anstellung neun Mitarbeitende, werden es Ende des Jahres wohl um die 25 Leute sein, die für den ZBE arbeiten. «Die Leute, die wir aussuchen, müssen sich gerne in einem Bereich bewegen, in dem viel Unsicherheit herrscht und die Prozesse und Entscheidungswege noch nicht immer klar sind. Es braucht Leute mit Pioniergeist und einem langen Atem, Leute die sich immer wieder neu orientieren und sich selbständig organisieren können.» Entsprechend anspruchsvoll ist auch die Führung dieser Mitarbeitenden – sie zu vernetzen, zu einem Team werden zu lassen und die Zusammenarbeit sicherzustellen. Dabei vermisst Franziska Brägger in Corona-Zeiten vor allem die Möglichkeit innezuhalten, mit den Mitarbeitenden zu plaudern oder sich bei einem gemeinsamen Apéro über einen Erfolg zu freuen.

Fairness ist wichtig

An ihrer letzten Stelle hat sie viel Ungerechtigkeit im Umgang mit Sozialhilfebezüger/innen erlebt und sich auf die Suche nach etwas Neuem gemacht. Denn Fairness ist für sie wichtig und die Überzeugung, dass jeder eine zweite Chance verdient. Als sie dann das Inserat des AJB gesehen hat, war sie beeindruckt. Ihr erster Gedanke: «Wow! Die erwarten aber viel, eine extrem schwierige Aufgabe.» Sie wollte es wissen und hat sich beworben. Auch, weil sie völlig einverstanden ist mit der Richtung, die das KJG einschlägt. «Ins Berufsleben fliesst ein grosser Teil der Lebensenergie, da müssen die Grundwerte übereinstimmen», betont sie.

Zurzeit fliesst diese Energie überwiegend in die Umsetzung des KJG. Aber Franziska Brägger schaut auch nach vorn: «Ich freue mich auf den Tag, an dem wir das geschafft haben und wir die Gesamtheit der Resultate sehen!» Dann sollte auch Corona Geschichte sein, und einer grossen Feier steht hoffentlich nichts mehr im Wege.

Anpassung Curaviva Kontenrahmen

Der Kontenrahmen von Curaviva ist der Branchenstandard für soziale Einrichtungen nach IVSE. 2020 überarbeitete Curaviva diesen Kontenrahmen und das Handbuch zur Kostenrechnung für soziale Einrichtungen nach IVSE. In Absprache mit dem Volksschulamt und dem Sozialamt erlangt der neue Kontenrahmen ab dem Rechnungsjahr 2022 Geltung. Für eine Leistungsabrechnung unter dem neuen Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) muss zwingend der neue Kontenrahmen eingehalten werden. Wir bitten Sie, Ihre Buchhaltung zu informieren und wenn nötig bis 2022 entsprechende Anpassungen vorzunehmen.

Die Unterlagen können Sie auf der Curaviva-Website erwerben. Damit haben Sie gleichzeitig Anspruch auf eine kostenlose Telefonberatung von Curaviva bei allfälligen Fragen. Eine Übersicht über die wichtigsten Änderungen finden Sie unten verlinkt. Für die Abrechnung gegenüber dem AJB sind nur die Änderungen in der Erfolgsrechnung relevant, die bilanzseitigen Anpassungen können Sie in Absprache mit Ihrer Revisionsfirma zu einem geeigneten Zeitpunkt umsetzen.

Vorlage Stellenplan

Mit Inkrafttreten des KJG und der zugehörigen Verordnung (KJV) ändern sich unter anderem die Bewilligungsvoraussetzungen in Bezug auf das Betreuungspersonal. Wie bereits im Video «Heimpflege: Leistungsvereinbarung und Stellenplan» angekündigt, stellen wir Ihnen eine Vorlage für die Berechnung des Stellenplans zur Verfügung. Damit können Sie überprüfen, ob Ihre Angebote die Bewilligungsvoraussetzungen erfüllen. 

Das Betreuungspersonal muss in der Stellenplan-Vorlage den einzelnen Leistungen und den allfälligen Wohngruppen, Betreuungs- oder Bildungseinheiten zugeordnet werden. Die Berechnungen zeigen Ihnen, wie viel Betreuungspersonal Sie mindestens anstellen müssen, um die Bewilligungsvoraussetzungen gemäss KJG und KJV zu erfüllen. Im Rahmen der Leistungsvereinbarung können je nach Zielgruppe und bewilligtem Konzept zusätzliche Stellen finanziert werden. Die Handhabung und die Grundlagen zur Berechnung finden sich unter «Erläuterungen».

Diese Vorlage dient Ihnen lediglich als Orientierungshilfe, sie ist nicht die Grundlage für verbindliche neue Stellenpläne. Ebenso möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die bestehenden Bewilligungen bis zu deren Ablauf, das heisst auch über das Inkrafttreten des KJG hinaus, gültig bleiben.

Informationen für Heime mit Beitragsberechtigung

Wohnsitzwechsel

Bitte beachten Sie, dass mit dem Wechsel des zivilrechtlichen Wohnsitzes der fremdplatzierten Kinder und Jugendlichen oftmals auch ein Zuständigkeitswechsel einhergeht. So ist z.B. für die Leistung der Kostenübernahmegarantie bei einer Platzierung in einem der IVSE unterstellten Heim bei einem ausserkantonalen Wohnsitz immer der jeweilige Wohnkanton zuständig. 

Bitte reichen Sie uns ein Gesuch um Erteilung einer Kostenübernahmegarantie nach IVSE möglichst frühzeitig ein. Wir bedanken uns, dass Sie dem Thema Wohnsitzwechsel die nötige Aufmerksamkeit schenken.

Wann braucht es eine neue Kostenübernahmegarantie (KÜG) im Rahmen der IVSE?

Ein Antrag auf eine neue KÜG bei bestehenden Platzierungen muss rechtzeitig eingereicht werden:

  • bei Ablauf der Gültigkeit der laufenden KÜG
  • beim Wechsel des Angebots
  • beim Wechsel der Abrechnungsmethode (von Defizit auf Pauschale und umgekehrt)
  • beim Wechsel des zivilrechtlichen Wohnsitzes

Bitte informieren Sie uns umgehend, wenn die voraussichtlichen Netto- bzw. Bruttotageskosten über 10% höher liegen, als auf der KÜG vermerkt.

Kontakt

Amt für Jugend und Berufsberatung - Zentralbereich Ergänzende Hilfen zur Erziehung, Trägerschaften

Adresse

Dörflistrasse 120
8090 Zürich
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