Wir sind spezialisiert auf die Strafverfolgung im Bereich der Wirtschaftskriminalität und bearbeiten Rechtshilfegesuche aus dem In- und Ausland. Hier finden Sie Informationen zu unserer Organisation, zu unseren Abteilungen sowie die Kontaktangaben.
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Auftrag
Die Staatsanwaltschaft III bearbeitet qualifizierte Wirtschaftsdelikte, Geldwäschereiverfahren und ist für die internationale Rechtshilfe zuständig.
Organisation
Leitung
Leitender Staatsanwalt Labhart, lic. iur.
Stv. Leitender Staatsanwalt Hecht, lic. iur.
Internationale Rechtshilfe:
Mit der internationalen Rechtshilfe unterstützen die Behörden oder Gerichte eines Staates auf Anfrage die Rechtspflege eines anderen Staates. Sie üben auf ihrem Gebiet Verfahrenshandlungen aus (z.B. Zustellungen und Beweiserhebungen) und übermitteln das Ergebnis den Behörden oder Gerichten des ersuchenden Staates. Diese können das übermittelte Ergebnis dann in einem bestimmten Verfahren verwenden. Die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit verbleibt immer bei der um Rechtshilfe ersuchenden ausländischen Behörde.
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Kontakt
Diese E-Mail ist nur für allgemeine Anfragen gedacht. Anfragen zu konkreten Verfahren richten Sie bitte direkt an den zuständigen Staatsanwalt oder die zuständige Staatsanwältin. Strafanzeigen, die per E-Mail eingereicht werden, müssen gemäss Art. 110 Abs. 2 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.