Staatsanwaltschaft III

Wir sind spezialisiert auf die Strafverfolgung im Bereich der Wirtschaftskriminalität und bearbeiten Rechtshilfegesuche aus dem In- und Ausland. Hier finden Sie Informationen zu unserer Organisation, zu unseren Abteilungen sowie die Kontaktangaben.

Auftrag

Die Staatsanwaltschaft III bearbeitet qualifizierte Wirtschaftsdelikte, Geldwäschereiverfahren und ist für die internationale Rechtshilfe zuständig.  

Organisation

Leitung

Leitender Staatsanwalt Labhart, lic. iur.

Stv. Leitender Staatsanwalt Hecht, lic. iur.

Internationale Rechtshilfe:

Mit der internationalen Rechtshilfe unterstützen die Behörden oder Gerichte eines Staates auf Anfrage die Rechtspflege eines anderen Staates. Sie üben auf ihrem Gebiet Verfahrenshandlungen aus (z.B. Zustellungen und Beweiserhebungen) und übermitteln das Ergebnis den Behörden oder Gerichten des ersuchenden Staates. Diese können das übermittelte Ergebnis dann in einem bestimmten Verfahren verwenden. Die Verfahrens- wie auch die Kommunikationshoheit verbleibt immer bei der um Rechtshilfe ersuchenden ausländischen Behörde.

Kontakt

Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich

Adresse

Güterstrasse 33
Postfach
8010 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 25 00

E-Mail

kanzlei.sta3@ji.zh.ch

Diese E-Mail ist nur für allgemeine Anfragen gedacht. Anfragen zu konkreten Verfahren richten Sie bitte direkt an den zuständigen Staatsanwalt oder die zuständige Staatsanwältin. Strafanzeigen, die per E-Mail eingereicht werden, müssen gemäss Art. 110 Abs. 2 StPO mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.