Akteneinsicht

Das Verzeichnis der Informationsbestände dient der Informationsverwaltung und soll interessierten Personen den Informationszugang erleichtern.

Einsicht in Behördenakten

Jeder Person steht das Recht zu, in Behördenakten Einsicht zu nehmen. Vorbehalten bleiben überwiegende öffentliche (Geheimhaltung) oder private (Datenschutz) Interessen, die einer Einsichtnahme oder Veröffentlichung entgegen stehen.

Verzeichnis der Informationsbestände

Jede Verwaltungseinheit veröffentlicht ein Verzeichnis ihrer Informationsbestände. Das Verzeichnis enthält

  • eine Übersicht über die Aufgabenbereiche der jeweiligen Organisationseinheit (Registraturplan),
  • Angaben über alle systematisch erschliessbaren Datensammlungen.

Im Generalsekretariat sind folgende Datenverwaltungssysteme im Einsatz:

Bezeichnung Zweck Rechtsgrundlage Personendaten
CMI axioma Erfassung, Weiterleitung und Abwicklung der Geschäfte (einschliesslich Angaben zu den beteiligten Personen), Wissensmanagement § 44 OG RR ja
SAP Buchhaltungsabwicklung
§ 44 OG RR CRG ja
SAP-Stäfa/HR-Info Führung der Personalinformationen und Personalakten Personalgesetz ja
ProTime Zeit-, Leistungs- und Spesenerfassung durch das Personal Personalgesetz CRG ja

OG RR = Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen VerwaltungCRG = Gesetz über Controlling und Rechnungslegung

Kontakt

Direktion der Justiz und des Innern

Adresse

Neumühlequai 10
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8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 25 79

Allgemeine Anfragen

E-Mail

kanzlei.gsji@ji.zh.ch