Adoptionen auf dem Prüfstand

Die Vergangenheit und die Zukunft von Adoptionen waren in der Schweiz 2025 medial präsent und werden aktuell politisch verhandelt. Doch wie sieht die Gegenwart aus? Das Gemeindeamt trägt Adoptionen ins Register ein. Es hat deshalb mindestens statistische Antworten auf die Frage, wie neue Familien zustandekommen und was sie ausmacht.

Gravierende Fehler in der Vergangenheit

Kinderhandel, gefälschte Dokumente, falsche Herkunftsangaben – und die Schweizer Bundesbehörden schauten weg: Diesen erschütternden Befund stellte 2023 ein Expertenbericht, der im Auftrag des Bundesrats die Adoptionspraktiken aus zehn Ländern in den 1970er- bis 1990er-Jahren untersuchte. Die Rede ist von mehreren Tausend Kindern, die mutmasslich illegal adoptiert wurden. Zuvor hatte eine Studie bereits illegale Praktiken bei der Adoption von Kindern aus Sri Lanka aufgezeigt.

Internationale Adoptionen: Reform oder Ausstieg?

Im Januar 2025 hat der Bundesrat seine Vorstellung einer künftigen Schweizer Adoptionspolitik präsentiert. Sie soll dafür sorgen, dass sich die Verfehlungen der Vergangenheit nie mehr wiederholen. Sein Plan: Adoptionen von Kindern aus dem Ausland sollen künftig nicht mehr möglich sein. Er stützte sich dabei auf eine unabhängige Expertengruppe. Diese machte 2024 zwar verschiedene Vorschläge für eine Reform. Sie hielt aber auch fest: Wolle man künftige Missbräuche vollständig verhindern, sei eine «ernstzunehmende Option», internationale Adoptionen ganz aufzugeben.

Die Reaktionen auf die Absichten des Bundesrats fielen heftig aus. Zahlreiche Medienberichte liessen Betroffene zu Wort kommen – und ihre Stimmen waren divers. Die einen wehrten sich gegen ein Verbot; sie seien dankbar, dank Adoption einen Start in ein Leben mit besseren Chancen erhalten zu haben. Die anderen leiden heute noch unter den Folgen ihrer Adoption und meinen, ein Verbot wäre der einzige Weg, kommenden Generationen diesen Schmerz zu ersparen.

Meinungen gehen weit auseinander

Es ist wenig erstaunlich, dass die Meinungen derart auseinandergehen. Denn Adoptionen von Kindern im internationalen Kontext finden häufig in einem Spannungsfeld statt. Die Bedürfnisse der Adoptiveltern nach einer Familie stehen den Bedürfnissen des Kindes nach Fürsorge, aber auch nach dem Wissen über die eigene Herkunft gegenüber. Und manchmal stehen sie sich nicht nur gegenüber, sondern sind schwer vereinbar. Klar ist: Der Schutz des Kindes soll heute im Vordergrund stehen. Nur: Den Schutz des Kindes führen beide Seiten, die Verfechter und die Kritiker von internationalen Adoptionen, ins Feld.

Politisch regte sich schnell Widerstand gegen die Pläne des Bundesrats. Die Anzahl internationaler Adoptionen sei gegenüber früher deutlich gesunken. Das spreche auch dafür, dass die systematischen Probleme heute behoben seien. Der Nationalrat sprach sich im September mit grosser Mehrheit für eine Reform mit Fokus auf Kontrolle und Transparenz anstelle eines Verbots aus. Der Ständerat hingegen möchte beide Optionen in eine Vernehmlassung schicken.

Stiefkindadoption soll einfacher werden

Die Zukunft von internationalen Adoptionen ist also noch nicht entschieden. Genau so wenig wie die Zukunft der Stiefkindadoptionen. Auch hier sieht der Bundesrat Handlungsbedarf. Denn je nach fortpflanzungsmedizinischem Verfahren und Familienkonstellation gibt es grosse Unterschiede in der rechtlichen Anerkennung eines nicht-biologischen Elternteils.

Im September 2025 hat der Bundesrat eine Erleichterung der Stiefkindadoption vorgeschlagen. Kinder, die seit Geburt mit einem rechtlichen Elternteil und mit einem Wunschelternteil zusammenleben, sollen vom Wunschelternteil schneller adoptiert werden können. Das Gesetz soll damit der gesellschaftlichen Entwicklung und der Vielfalt moderner Familienformen besser gerecht werden.

Der Nationalrat hat sich für die Pläne sehr offen gezeigt. Er möchte die Hürden sogar noch stärker senken. Die zuständige Kommission des Ständerats hat die Vorlage zurückgewiesen und den Bundesrat beauftragt, sie in die laufende Revision des Abstammungsrechts und des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu integrieren.

Fokus: Informationen sichern

Bei den Adoptionen stehen also verschiedene Paradigmenwechsel an – oder werden zumindest diskutiert. Das Gemeindeamt verfolgt den nationalen Diskurs mit Interesse. Denn in der Adoptionslandschaft des Kantons Zürich ist es für Registerfragen zuständig.

Nicht zuständig ist das Gemeindeamt dafür, die Adoption auszusprechen, also das Eltern-Kind-Verhältnis rechtlich zu schaffen. Das tun die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Es klärt auch nicht ab, ob die Wunscheltern und ihre Lebenssituation für eine Adoption geeignet sind. Das tut die Zentralbehörde Adoption. Die Abteilung Zivilstandswesen hat aber zwei zentrale Aufgaben:

  • Bei allen Adoptionen im Kanton ist das Gemeindeamt dafür zuständig, das Kindsverhältnis und die Namensführung ins Personenstandsregister einzutragen.
  • Bei Adoptionen von Kindern aus dem Ausland, bei denen die Wunscheltern im Kanton Zürich leben, prüft das Gemeindeamt die ausländischen Dokumente.

Damit trägt es die grosse Verantwortung, sicherzustellen, dass die Rechte des Kindes und auch der leiblichen Eltern nicht verletzt werden – gerade mit Blick auf die Verfehlungen der Vergangenheit.

Kurzfristige vs. langfristige Bedürfnisse des Kindes

Lernen aus den Fehlern der Vergangenheit: Das steht bei der Arbeit der Abteilung Zivilstandswesen im Vordergrund. Sie legt deshalb grossen Wert auf das Sichern sämtlicher verfügbarer Adoptionsinformationen, damit sie bei einer späteren Herkunftssuche vorhanden sind.

Die Abteilung findet sich aber immer wieder in einem Dilemma: Das Beschaffen dieser Informationen ist zeitintensiv; gleichzeitig besteht der Druck, ein Kind so schnell wie möglich im Personenstandsregister einzutragen, damit seine rechtlichen Verhältnisse geklärt sind. Im aktuellen politischen Diskurs stellt die Abteilung eine Tendenz fest, die kurzfristigen Bedürfnisse des Kindes höher zu gewichten als die langfristigen. Darin sieht sie das Risiko, eine Praxis zu schaffen, die eine lückenlose Rückverfolgung der heutigen Ereignisse in der Zukunft erschwere.

Statistik: Adoptionen im Ausland sind in der Minderheit

Weil mit der Eintragung ins Register sämtliche Adoptionen im Kanton über den Tisch des Gemeindeamts gehen, hat es auch eine gute statistische Übersicht über die Zürcher Adoptionslandschaft. Im Jahr 2025 hat es insgesamt 152 Adoptionen beurkundet.

Die meisten dieser Adoptionen fanden in der Schweiz statt, in 31 Fällen im Ausland – meistens im Herkunftsland des Kindes. Bei einer Adoption im Ausland muss die Abteilung Zivilstandswesen eingehend prüfen, ob der ausländische Adoptionsprozess alle Voraussetzungen für eine Registrierung in der Schweiz erfüllt. So muss zum Beispiel mindestens ein Adoptivelternteil in diesem Staat leben oder die Staatsbürgerschaft haben.

Kuchengrafik: 31 Adoptionen erfolgen im Ausland, 121 in der Schweiz.
Ereignisland

Auch bei Adoptionen in der Schweiz kann aber das Kind aus dem Ausland kommen. Im Jahr 2025 wurden im Kanton Zürich 49 Kinder adoptiert, die mit einer anderen Staatsangehörigkeit zur Welt gekommen sind. Das sind die Herkunftsländer:

leer
Herkunftsländer (ohne Schweiz)

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Land
Adoptierte Personen
Thailand 8
Deutschland 8
Kolumbien 6
Vereinigte Staaten 6
Frankreich 5
Ukraine 2
China 2
Österreich 2
Burkina Faso 1
Slowakei 1
Dänemark 1
Indien 1
Sri Lanka 1
Philippinen 1
Brasilien 1
Polen 1
Mexiko 1
Niederlande 1

Fast die Hälfte der Adoptierten ist volljährig

Wenig bekannt dürfte zudem sein, dass viele der adoptierten Personen erwachsen sind. Minderjährige machen mit rund drei Fünftel der Adoptierten zwar die Mehrheit aus. Doch bei den restlichen zwei Fünfteln handelt es sich um Volljährige.

Kuchengrafik: 87 adoptierte Personen waren 2025 minderjährig, 65 volljährig.
Alter Adoptierte

Das steht auch in einem Zusammenhang mit dem Adoptionstyp. Am häufigsten kommt die Stiefkindadoption zur Anwendung. Es gibt drei Adoptionstypen:

  • Stiefkindadoption: Eine Person adoptiert das Kind der Person, mit der sie eine Ehe, eine eingetragene Partnerschaft oder eine faktische Lebensgemeinschaft hat. Da ein Kind nicht mehr als zwei Elternteile haben kann, erlischt damit die rechtliche Beziehung zu einem allfälligen Elternteil, der nicht in der aktuellen Beziehung ist.
  • Gemeinschaftliche Adoption: Ein Ehepaar adoptiert gemeinsam ein Kind.
  • Einzeladoption: Eine Einzelperson adoptiert ein Kind. In der Schweiz ist dies in der Regel nur nicht verheirateten Personen erlaubt. Mit der Adoption erlöschen sämtliche vorgängige rechtliche Beziehungen zum Kind. Adoptiert also ein Vater ein Kind als Einzelperson, steht das Kind ausschliesslich zu einem Vater in einer rechtlichen Beziehung.
Kuchengrafik: 2025 gab es 27 gemeinschaftliche Adoptionen, 25 Stiefkindadoptionen von nicht verheirateten Eltern, 83 Stiefkindadoptionen von verheirateten Eltern und 17 Einzeladoptionen.
Adoptionstyp

Im öffentlichen Diskurs, vor allem im Zusammenhang mit der Stiefkindadoption, steht häufig die Art der Beziehung der (Wunsch-)Eltern im Zentrum. Statistisch gesehen sind gleichgeschlechtliche Paare bei den adoptierenden Personen aber nicht in der Mehrheit.

2025 waren die Eltern in 91 Fällen ein verschiedengeschlechtliches Paar, 44 ein gleichgeschlechtliches Paar und 17 Einelternteile.
Paartypen

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