Berufsbildung; Berufliche Grundbildung Bekleidungsgestalter/in EFZ von der Berufsschule Mode und Gestaltung an die Schweizerische Fachschule für Mode und Gestaltung

Titel
Berufsbildung; Berufliche Grundbildung Bekleidungsgestalter/in EFZ von der Berufsschule Mode und Gestaltung an die Schweizerische Fachschule für Mode und Gestaltung
Beschluss Bildungsrat
2024/09
Sitzungsdatum
10. Juni 2024

Zuständigkeit des Bildungsrates

Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG; LS 413.31) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe. Für die Zuteilung eines Berufes an eine Berufsfachschule hat der Bildungsrat mit Beschluss vom 27. Mai 2013 Entscheidungsgrundlagen nach folgenden Kriterien erlassen: Professionalität und Qualität, Homogenität des Angebots, Erreichbarkeit des Schulstandortes sowie Wirtschaftlichkeit. Diese Kriterien sollen die Entscheidungsfindung betreffend Errichtung und Schliessung von Schulen, der Zuteilung neuer Berufe, der Verschiebung bestehender Berufe, der Eröffnung und Schliessung von Niveaus und Klassen und der Umteilung von Lernenden unterstützen (BRB Nr. 21/2013).

Ausgangslage

Zurzeit beschult die Berufsschule Mode und Gestaltung (BSMG) den Beruf Bekleidungsgestalter/in EFZ. Die Anzahl der Lernenden dieses Berufes ist in den vergangenen Jahren stark zurückgegangen. Im Juni 2023 ist die Berufsschule Mode und Gestaltung ans Mittelschul- und Berufsbildungsamt gelangt, weil die ohnehin schon tiefen Lernendenzahlen weiter sanken. Infolge der Schliessung des Lehrateliers für Bekleidungsgestaltung in Chur per August 2024 mit auslaufender Ausbildung fallen drei bis fünf Lehrverhältnisse pro Jahr weg. Im Juni 2023 schliesslich zeichnete es sich ab, dass im Schuljahr 2023/2024 nur noch eine Lernende an der BSMG im ersten Lehrjahr beginnen würde.

Tabelle: Lernendenzahlen Bekleidungsgestalter/in an der BSMG 2018– 2024

Jahr 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024
Lernende 7 8 6 11 6 1 1-3

Obwohl die BSMG bereits verschiedene Massnahmen zur wirtschaftlichen Beschulung der Lernenden ergriffen hatte, etwa durch die Zusammenlegung der Lernenden zweier Jahrgänge, war es ihr nicht möglich, eine einzige Lernende pro Jahrgang mit angemessenem Aufwand zu beschulen. Aus diesem Grund beantragte die BSMG beim Amt, keine neuen Lernenden mehr aufzunehmen und den Beruf der Bekleidungsgestalterin auslaufend weiterzubeschulen.

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt fragte die Schweizerische Fachschule für Mode und Gestaltung (modeco) an, ob sie den Berufsschulunterricht für diese Lernende übernehmen würde. Die private Schule modeco an der Kreuzstrasse 68 in 8008 Zürich bildet in der eigenen Lehrwerkstatt ebenfalls Lernende Bekleidungsgestalter/in EFZ aus. Die Beschulung der Lernenden, pro Jahrgang rund 18 Auszubildende, findet mit kantonaler Leistungsvereinbarung ebenfalls durch die modeco statt. Im Auftrag des Kantons Zürich beschult die modeco zudem Lernende des Berufs Dentalassistent/in EFZ.

Die modeco erklärte sich bereit, die Lernende zu beschulen, worauf das Amt die Umteilung der Lernenden von der BSMG an die modeco ab Schuljahr 2023/2034 bewilligte. Weil sich für die nächsten Schuljahre keine Veränderung der Lernendenzahlen im Beruf Bekleidungsgestalter/ in abzeichnet, muss ein neuer Schulort bestimmt werden.

Sicherstellung der Ausbildungsplätze

Neben der modeco kommen die Gewerblich-industrielle Berufsfachschule Olten oder das Gewerbliche Berufs- und Weiterbildungszentrum St. Gallen als Schulorte für den Beruf Bekleidungsgestalter/in EFZ in Frage. Mit der Zuteilung des Berufs an die modeco verbleibt jedoch der Schulstandort im Kanton Zürich, was für die Ausbildungsbetriebe im Raum Zürich wichtig ist. Andernfalls ist zu befürchten, dass die wenigen verbleibenden Betriebe auf die Ausbildung von Lernenden verzichten könnten.

Gemäss den Richtlinien zur Berufszuteilung an Berufsfachschulen vom 27. Mai 2013 bietet sich die Schweizerische Fachschule für Mode und Gestaltung (modeco) ausserdem bezüglich der folgenden vier Kriterien als Standort an:

Professionalität und Qualität

Die modeco bildet den Beruf Bekleidungsgestalter/in EFZ sowohl im schulischen als auch im betrieblichen Bereich aus und bietet auch die weiterführende Ausbildung als Theaterschneider/in an. Damit verfügt sie über qualifizierte Lehrpersonen, das Branchenwissen und die Verbindungen zu den Organisationen der Arbeitswelt. Zudem verfügt die modeco bereits über eine Leistungsvereinbarung zur Beschulung von Lernenden Bekleidungsgestalter/in EFZ und beschult im Auftrag des Kantons Lernende Dentalassistent/in EFZ. Der Kanton schätzt die modeco als verlässliche und professionelle Bildungspartnerin.

Erreichbarkeit

Die modeco ist in der Stadt Zürich zentral gelegen in wenigen Minuten Gehdistanz vom Bahnhof Stadelhofen. Sie ist damit auch gut erreichbar für Lernende mit weiterem Anfahrtsweg. Übereinstimmung des Gesamtangebotes Der Beruf Bekleidungsgestalter/in wird an der modeco bereits ausgebildet, ebenfalls die weiterführende Ausbildung Theaterschneider/in. Damit können fachliche und infrastrukturelle Synergien genutzt werden.

Übereinstimmung des Gesamtangebotes

Der Beruf Bekleidungsgestalter/in wird an der modeco bereits ausgebildet, ebenfalls die weiterführende Ausbildung Theaterschneider/in. Damit können fachliche und infrastrukturelle Synergien genutzt werden.

Wirtschaftlichkeit

Die Zuteilung der Lernenden von der BSMG an die modeco entspricht dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit. Durch die Integration der Lernenden der BSMG in die von der modeco geführten Klassen kann die Führung von Kleinstklassen an der BSMG vermieden werden.

Schlussfolgerung

Die Schweizerische Fachschule für Mode und Gestaltung (modeco) erfüllt die vom Bildungsrat vorgelegten Kriterien als Schulort. Die Beschulung des Berufs Bekleidungsgestalter/in an der modeco ermöglicht ausserdem die Erhaltung des Schulstandorts im Kanton Zürich. 

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Beschulung des Berufs Bekleidungsgestalter/in EFZ wird auf Beginn des Schuljahres 2024/2025 der Schweizerischen Fachschule für Mode und Gestaltung (modeco) zugewiesen.
  • Mitteilung an:
    • die Berufsschule Mode und Gestaltung (BSMG)
    • die Fachschule Mode und Gestaltung (modeco)
    • die IBBG Interessengemeinschaft Berufsbildung Bekleidungsgestalter/in
    • den SWISSMODE Verband Bekleidung Schweiz
    • die Schweizerische Berufsbildungsämter-Konferenz, Subkommission Schulorte Deutschschweiz
    • die Bildungsdirektion
    • das Mittelschul- und Berufsbildungsamt

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