Berufszuteilung an Berufsfachschulen, Richtlinien

Beschluss Bildungsrat
2013/21
Sitzungsdatum
27. Mai 2013

Ausgangslage

Der Bildungsrat legt gemäss § 3 lit. a des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Berufsbildung vom 14. Januar 2008 (EG BBG) fest, für welche Berufe die Berufsfachschulen die schulische Bildung vermitteln und bestimmt das Einzugsgebiet dieser Schulen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Lehrbetriebe.

Bisher waren weder das Verfahren noch die Kriterien festgelegt. Mit Beschluss vom 20. Juni 2011 beauftragte der Bildungsrat das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), für die Berufszuteilung der Berufsfachschulen bis Ende Schuljahr 2011/12 Kriterien und ein Verfahren zu erarbeiten und dem Bildungsrat vorzulegen.

Diese Arbeiten wurden im Herbst 2011 gestartet. Zu diesem Zweck hat das MBA der Firma Res Publica Consulting (RPC), die bereits eine ähnliche Arbeit für den Kanton Bern geleistet hat, folgende Aufträge erteilt:

  • die vorhandenen Unterlagen zu analysieren und die massgebenden Kriterien für die Berufszuteilung an Berufsfachschulen zu definieren,
  • das Know-how der am bisherigen Prozess beteiligten Verantwortlichen einzubeziehen,
  • das Verfahren für die Entscheidvorbereitung und für die Entscheidfindung differenziert nach verschiedenen Situationen zu definieren und darzustellen,
  • ein Instrument bereitzustellen, welches die wiederholte Anwendung des Verfahrensvereinfacht und die Entscheidfindung transparent macht.

Der Entwurf des Konzeptes wurde dem Bildungsrat am 12. April 2012 zur Beurteilung vorgelegt.Dabei hat der Bildungsrat festgestellt, dass das Konzept seinen Vorstellungen entspricht,insbesondere das Verfahren und die Kriterien. Formal sei die Abgrenzung von A und B-Geschäften inhaltlich noch zu schärfen und materiell sei die Definition der Kompetenztypen zu begründen. Die Bedürfnisse der Lehrbetriebe/Branchenverbände müssen bei den Kriterien einbezogen werden. Weiter hat er festgelegt, das Konzept sei vor der Fertigstellung im Sinne einer Konsultation der Präsidialkonferenz Zürcher Berufsfachschulen und weiteren wichtigen Akteuren in der Berufsbildung zu unterbreiten und anschliessend ein Beschluss zur Umsetzung vorzulegen.

Das Konzept wurde im Folgenden gemäss den Rückmeldungen des Bildungsrats überarbeitet: Im Zeitraum Mai bis September 2012 wurden die wichtigsten Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen im Kanton Zürich (KRB) sowie die Präsidialkonferenz Zürcher Berufsfachschulen (PZB) zur Anhörung eingeladen. Diesen Gremien wurde das Konzept zudem an drei Anlässen präsentiert. Rückmeldungen haben der Kaufmännische Verband Zürich (KVZ), der Kantonale Gewerbeverband Zürich (KGV), die KRB, die PZB, die Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberverbände der Industrie (VZAI), der vpod Zürich (anstelle des Gewerkschaftsbundes Zürich) und der Zürcher Bankenverband eingereicht. Der Verband Zürcher Handelsfirmen hat auf eine Stellungnahme verzichtet.
Das Konzept stiess grundsätzlich auf Zustimmung. Zu einzelnen Aspekten gingen ausführlichere Antworten ein. So schreibt die KRB, dass die Frage nach dem verfügbaren Raum einen zu hohen Stellenwert im Entscheidungsprozess einnehme. Mit Ausnahme der KRB wird die vorgeschlagene Grundstruktur mit acht Kompetenzzentren grundsätzlich als sinnvoll erachtet.
Mehrfach wird vorgeschlagen, dass die Kompetenz für die Definition der Einzugsgebiete der einzelnen Berufe nicht beim Bildungsrat, sondern beim MBA anzusiedeln sei, unter Einbezug der Akteure der drei Lernorte. Die PZB und die KRB fänden es angemessen, wenn die Kompetenz zur Neuzuteilung und Schliessung von Niveaus eines Berufes oder innerhalb eines Berufsfeldes beim MBA angesiedelt würde. Der vpod bemängelt, dass pädagogische Grundsätze nur am Rande erwähnt werden. Die Prozessbeschreibung erscheint allen Antwortenden als logisch und einleuchtend. Das Vorgehen selbst wird in mehreren Stellungnahmen als praktikabel, allerdings als sehr detailliert beurteilt. Gerechtfertigt sei es bei der Zuweisung von völlig neuen Berufen. Ein einfacheres Vorgehen sei aber vorzusehen, wenn nur eine Schule aufgrund ihres Profils eindeutig für die Zuweisung eines Berufes prädestiniert ist.

Erwägungen

Basierend auf dem Konzept wurden die Richtlinien formuliert. Diese gliedern sich in die beiden Hauptteile bildungspolitische und bildungsökonomische Aspekte sowie infrastrukturelle und technische Aspekte, die bei jedem Berufszuteilungsentscheid zu beurteilen sind.

Zur Reduktion der Komplexität sollten in die Entscheidvorbereitung und die Entscheidfindung jeweils nur diejenigen Berufsfachschulen einbezogen werden, welche über das Kompetenzzentrumsprofil verfügen, das für den zuzuteilenden Beruf in Frage kommt. Die Zuordnung der einzelnen Berufsfachschulen zu einem Kompetenzzentrum, d.h. einer Schule mit Kompetenz in gewissen Berufsfeldern, reduziert die Komplexität der Berufszuteilung: Es werden jeweils nur diejenigen Berufsfachschulen in einen Planungsprozess einbezogen, welche dem Kompetenzzentrumstyp entsprechen, zu welchem der zuzuteilende Beruf gehören sollte. Das wichtigste Merkmal eines Kompetenzzentrums ist die Fokussierung auf eine Branche, verwandte Branchen oder Berufe mit ähnlichen Anforderungen.

Die Fokussierung der Standorte auf einen bestimmten Kompetenzzentrumstyp schärft das fachliche Profil. Zudem werden Synergien in der Infrastruktur, den Einrichtungen und im Know how der Lehrpersonen und der Schulleitung genutzt. Weiter kann gemäss dem Grundsatz der Lernortskooperation das Beziehungsnetz zwischen den Schulen, den Organisationen der Arbeitswelt, den Anbietern der überbetrieblichen Kurse (üK) und den Prüfungskommissionen intensiv gepflegt werden. Schliesslich ist anzustreben, dass innerhalb eines Kompetenzzentrums das Prinzip der vertikalen Integration umzusetzen. Es soll von der Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest über die Grundbildung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis bis hin zu Kursen und Lehrgängen der berufsorientierten Weiterbildung und höheren Berufsbildung für Lernende und Studierende ein möglichst umfassendes Angebot bereit gestellt werden. Eine grosse Anzahl von Berufsfachschulen wie die vier privaten kaufmännischen Berufsfachschulen, die beiden Zentren für Ausbildung im Gesundheitswesen, der Strickhof, die Berufsschule für Gestaltung, die Berufsschule für Mode und Gestaltung oder die Baugewerbliche Berufsschule entsprechen diesem Konzept bereits.

Neben der Berücksichtigung der bildungspolitischen und -ökonomischen Grundsätze sowie der Typisierung der Berufsfachschulen als Kompetenzzentren sind die räumlichen Anforderungen, die mit der Übernahme eines neuen Berufes zu erfüllen sind und andererseits die verfügbare Infrastruktur wichtige Rahmenbedingungen für die Entscheidfindung.

Die Analyse- und Entscheidprozesse definieren die einzelnen Projektphasen und Projektschritte, die bei der Vorbereitung von Zuteilungsentscheiden zu durchlaufen sind. Sie berücksichtigen die definierten Entscheidgrundlagen und beziehen die Festlegung des Einzugsgebietes eines Berufes mit mehreren Standorten bei der Erstzuteilung eines Berufes ein. Die Richtlinien differenzieren Entscheidtypen, welche sich auf die geltende Kompetenzregelung gemäss EG BBG stützen. Präzisierungen und detailliertere Aufgabenzuordnungen werden im Rahmen der vorliegenden Richtlinien definiert.

Für die Umsetzung der Richtlinien wird ein entsprechendes Instrumentarium bereitgestellt. Anhand der Raster Basisinformation und Angebotsdossier sollen die vier erwähnten Aspekte (bildungspolitische, bildungsökonomische, infrastrukturelle und technische Aspekte) für die möglichen Standorte vergleichend beurteilt werden. Die Raster Basisinformation und Angebotsdossier werden vom MBA periodisch aufgrund der Erfahrungen optimiert.

Die Bestimmung des Einzugsgebietes von Berufsfachschulen ist gemäss EG BBG dem Bildungsrat zugewiesen. Wird ein Beruf an mehreren Standorten im Kanton unterrichtet (von den 158 im Kanton Zürich beschulten Berufen fallen 32 in diese Kategorie, wovon aktuell bei sieben Berufen die Lernenden auch einer oder mehreren ausserkantonale Schulen zugewiesen sind) werden die Lehrbetriebe gemäss Art. 19 Abs. 1 EG BBG den Berufsfachschulen zugewiesen. Aufgrund der Stellungnahmen in der Vernehmlassung, der Komplexität des Verfahrens, der grossen Anzahl von Einzelfällen und die oft kurzfristig zu fällenden Entscheide legt der Bildungsrat Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Einzugsgebiets fest. Die Umsetzung erfolgt durch das MBA. Das MBA legt dem Bildungsrat bis im Herbst 2014 ein Konzept zum Entscheid vor, welches die Kriterien und das Verfahren zur Bestimmung der Einzugsgebiete umfasst.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Richtlinien zur Berufszuteilung an Berufsfachschulen gemäss Anhang werden erlassen.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt wird mit der Umsetzung der Richtlinien beauftragt.
  • Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt legt dem Bildungsrat bis im Herbst 2014 ein Konzept mit Kriterien und Verfahren zur Festlegung der Einzugsgebiete von Berufsfachschulen zum Entscheid vor.
  • Publikation des Bildungsratsbeschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an den Präsidenten der Präsidialkonferenz Zürcher Berufsfachschulen (PZB), Herrn Michel Baumgartner, den Präsidenten der Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der Berufsfachschulen im Kanton Zürich (KRB), Herrn Paul Müller, den Präsidenten des Kantonalen Gewerbeverbands Zürich (KGV), Herrn Hans Rutschmann, den Präsidenten des Kaufmännischen Verbands Zürich (KVZ), Herrn Rico Roth, den Präsidenten der Vereinigung Zürcherischer Arbeitgeberverbände der Industrie (VZAI), Herrn Thomas Isler, die Regionalsekretärin des Verbands des Personals Oeffentlicher Dienste (VPOD), Frau Luzia Bertogg, die Präsidentin der Lehrerinnen und Lehrerkonferenz der Berufsfachschulen (LKB), Frau Dr. Doris Kohler, sowie an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: