Mittelschulen; Kantonsschule Uetikon am See; Lehrpläne Ergänzungsfächer (Erlass)

Titel
Mittelschulen; Kantonsschule Uetikon am See; Lehrpläne Ergänzungsfächer (Erlass)
Beschluss Bildungsrat
2024/07
Sitzungsdatum
17. Mai 2024

Zuständigkeit

Der Bildungsrat ist gemäss § 4 Ziff. 1 in Verbindung mit § 27 Abs. 1 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999 (MSG, LS 413.21) für den Erlass der Lehrpläne und Stundentafeln zuständig.

Ausgangslage

Die Kantonsschule Uetikon am See (KUE) führt folgende neun Ergänzungsfächer: Biologie, Geografie, Geschichte, Bildnerisches Gestalten, Musik, Wirtschaft und Recht, Informatik, Philosophie sowie Sport. Der Bildungsrat genehmigte mit Beschluss vom 11. April 2022 (BRB Nr. 6/2022) die Erweiterung des Unterrichtsangebots um folgende fünf Ergänzungsfächer: Anwendungen der Mathematik, Chemie, Physik, Pädagogik/ Psychologie sowie Religionslehre. Das ausgeweitete Ergänzungsfachangebot wurde auf das Schuljahr 2022/2023 in Kraft gesetzt. Die neuen Ergänzungsfächer an der KUE sollen den Schülerinnen und Schülern, die im Schuljahr 2022/2023 in das Obergymnasium eingetreten sind, angeboten werden. Die neuen Ergänzungsfächer werden demnach erstmals im Schuljahr 2025/2026 unterrichtet. 

Mit Schreiben vom 7. März 2024 ersuchte die Schulleitung der KUE den Bildungsrat, im Rahmen der Erweiterung der Ergänzungsfächer die dazugehörigen Lehrpläne zu genehmigen.

Lehrpläne für fünf neue Ergänzungsfächer

Die Lehrpläne der Ergänzungsfächer Anwendungen der Mathematik, Chemie, Physik, Pädagogik/Psychologie sowie Religionslehre wurden von den schulischen Fachschaften erstellt und stützen sich auf die Vorgaben gemäss Rahmenlehrplan der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK) für die Maturitätsschulen vom 9. Juni 1994 (vgl. Art. 8 Reglement der EDK über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen vom 16. Januar / 15. Februar 1995 [MAR, LS 410.5] bzw. Verordnung vom 15. Februar 1995 über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen [MAV, SR 413.11]).

Der Bildungsrat genehmigte der KUE eine Änderung der Stundentafel (vgl. BRB Nr. 7/2022). Die Stundendotation der neuen Ergänzungsfächer umfasst in der angepassten Stundentafel je zwei Semesterlektionen in der letzten Klasse vor der Maturität. Die Erweiterung des Ergänzungsfachangebots hat auf die angepasste Stundentafel keine Auswirkungen.

Schlussfolgerungen

Die Lehrpläne der neuen Ergänzungsfächer entsprechen den Vorgaben des MAR/MAV sowie den kantonalen Vorgaben. Die Lehrpläne der KUE zur Erweiterung des Ergänzungsfachangebots sind zu erlassen und auf das Schuljahr 2025/2026 in Kraft zu setzen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Die Lehrpläne der Kantonsschule Uetikon am See für die Ergänzungsfächer Anwendungen der Mathematik, Chemie, Physik, Pädagogik/Psychologie sowie Religionslehre werden erlassen.
  • Die Lehrpläne gemäss Dispositiv I werden auf das Schuljahr 2025/2026 in Kraft gesetzt.
  • Mitteilung an den Präsidenten der Schulkommission der Kantonsschule Uetikon am See, Jan Melissen, sowie die Kantonsschule Uetikon am See; die Präsidentin der Präsidialkonferenz der Schulkommissionen der Mittelschulen, Evelyn Schertler Kaufmann, den Präsidenten der Schulleiterkonferenz Mittelschulen, Andreas Niklaus, den Präsidenten der Lehrpersonenkonferenz Mittelschulen, den Mittelschullehrpersonenverband Zürich und das Mittelschul- und Berufsbildungsamt.

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