Kommission Mittelschulen; Amtsdauer 2023–2027; Ersatzwahl
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Zuständigkeit des Bildungsrates
Gestützt auf § 20 des Bildungsgesetzes (LS 410.1) in Verbindung mit § 55 Abs. 1 der Verordnung über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung (LS 172.11) bezeichnet der Bildungsrat zu Beginn einer Amtsdauer die Mitglieder seiner Kommissionen.
Ausgangslage
Mit Beschluss vom 10. Juli 2023 (BRB Nr. 9/2023) hat der Bildungsrat das Mandat und die Zusammensetzung der Kommission Mittelschulen festgelegt. Gestützt auf diesen Beschluss wählte der Bildungsrat am 4. September 2023 die Mitglieder der Kommission für die Amtsdauer 2023–2027 (BRB Nr. 14/2023).
Jonas Kampus ist nicht mehr Schüler an einer Kantonsschule. Er tritt daher als Vertreter des Dachverbands der Kantonalzürcherischen Schülerorganisationen in der Kommission Mittelschulen auf Ende Januar 2024 zurück.
Nominierung
Als Ersatzmitglied in der Kommission wird folgende Person vorgeschlagen:
Vertreterin des Dachverbands der Kantonalzürcherischen Schülerorganisationen
per 1. Februar 2024
- Lena Moor, Vorstandsmitglied Schülerinnen- und Schülerorganisation (SOV) der Kantonsschule Zürich Nord
Antrag
Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:
- Jonas Kampus wird auf den 31. Januar 2024 unter Verdankung seiner Dienste als Mitglied der Kommission Mittelschulen entlassen.
- Als Ersatzmitglied wird Lena Moor per 1. Februar 2024 für den Rest der Amtsdauer 2023–2027 gewählt.
- Mitteilung an die genannten Personen, die Mitglieder der Kommission Mittelschulen sowie an die Abteilung Finanzen der Bildungsdirektion.