Volksschule. Heimatliche Sprache und Kultur (HSK). Zusammenfassender Bericht 2016.

Beschluss Bildungsrat
2016/25
Sitzungsdatum
14. November 2016

Ausgangslage

Ergänzend zum Unterricht der Volksschule bieten gemäss § 15 Volksschulgesetz (VSG) und § 14 Volksschulverordnung (VSV) verschiedene Trägerschaften in Kooperation mit der Bildungsdirektion des Kantons Zürich Kindern mit nichtdeutscher Erstsprache fakultative Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) an. In diesen Kursen lernen zwei- oder mehrsprachige Schülerinnen und Schüler ihre Herkunftssprache und erwerben Kenntnisse über ihre Herkunftskultur. Der HSK Unterricht wird von staatlichen und nichtstaatlichen Trägerschaften angeboten, welche zuvor eine Anerkennung bei der Bildungsdirektion des Kantons Zürich erworben haben. In einem Merkblatt zur Anerkennung von Kursen in heimatlicher Sprache und Kultur hält die Bildungsdirektion des Kantons Zürich fest, dass die Trägerschaften die Anerkennung - nebst anderen Voraussetzungen - dann erhalten, «wenn sie dem vom Bildungsrat erlassenen Rahmenlehrplan entsprechen, politisch und konfessionell neutral und nicht gewinnorientiert sind». Um die Rechtmässigkeit der Anerkennung und den Stand des HSK-Angebots regelmässig zu überprüfen, verlangt die Bildungsdirektion des Kantons Zürich alle drei Jahre von allen Trägerschaften eine Berichterstattung.

Erwägungen

Im Juni 2014 haben die Trägerschaften für die Schuljahre 2011/12 bis 2013/14 eine Online-Berichterstattung eingereicht. Die quantitativen Daten wurden von Dr. phil. Markus Roos, spectrum3 GmbH, ausgewertet. Die Ergebnisse der Online-Berichterstattung werden im vorliegenden Dokument zusammengefasst beschrieben und mit weiteren Daten und Angaben ergänzt. Die wichtigsten Befunde sind folgende:

Mittlerweile ist das HSK-Angebot der Zürcher Volksschule auf 27 Sprachgruppen angewachsen. Die Palette der Sprachen ist weit, sie reicht von Weltsprachen wie Russisch, Chinesisch, Spanisch bis zu kleineren Sprachen wie Finnisch oder Kurdisch. Der Unterricht wird von rund 10›000 Schülerinnen und Schülern freiwillig besucht, das ist rund ein Viertel aller Kinder mit nichtdeutscher Erstsprache.

Die Zusammenarbeit zwischen den Trägerschaften und dem Volksschulamt wird als gut beurteilt. Die Trägerschaften erfüllen die Voraussetzungen der Anerkennung (Ausrichten des Unterrichtes nach dem kantonalen Rahmenlehrplan HSK, politische und konfessionelle Neutralität, keine Gewinnorientierung, Anstellung von Lehrpersonen mit ausreichenden Deutschkenntnissen und Lehrdiplomen oder gleichwertigen Ausbildungen).

Kritisch äusserten sich die Trägerschaften in der Berichterstattung zu den kommunalen Dienstleistungen: Mittelmässig zufrieden waren die Trägerschaften mit der Eignung und Einrichtung der Schulräume, mit dem zur Verfügung gestellten Verbrauchsmaterial und den Kopiermöglichkeiten im Schulhaus. Das Volksschulamt soll weiterhin den Bekanntheitsgrad und das Wissen über die Leistungen der HSK-Kurse zur Förderung der mehrsprachigen Kinder in der Volksschule verbessern. Ebenfalls sollen der Einbezug der HSK-Lehrpersonen und die partielle Zusammenarbeit mit Volksschullehrpersonen (zum Beispiel Gespräch zu Lernleistungen, Integration von Neuzugezogenen, Sprachvergleiche, interkulturelle Lernprojekte, Elternkontakte) nach wie vor gefördert werden.

Die Förderung der Mehrsprachigkeit bietet Chancen für das interkulturelle Zusammenleben in der Schweiz. Eine gute mehrsprachige Bildung von eingewanderten Menschen ist auch von volkswirtschaftlichem Nutzen. Die HSK-Kurse leisten dazu einen grossen Beitrag. Folglich liegt es im gesamtgesellschaftlichen Interesse, die HSK-Kurse als freiwilliges Angebot der Volksschule weiter auszubauen und weiterhin zu unterstützen.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

  • Der Bericht «Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) in der Zürcher Volksschule: Zusammenfassender Bericht 2016» wird zur Kenntnis genommen.
  • Publikation des Beschlusses in geeigneter Form im Schulblatt und im Internet.
  • Mitteilung an: die Schulpflegen, das Departement Schule und Sport Winterthur, das Schul- und Sportdepartement Stadt Zürich, den Verband Zürcherischer Schulpräsidien, die Vereinigung der Schulleiterinnen und Schulleiter des Kantons Zürich, den Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband, den Schweizerischen Verband des Personals öffentlicher Dienste, Region Zürich, Sektion Lehrberufe, den Berufsverband der Sekundarlehrkräfte des Kantons Zürich, die Lehrpersonenkonferenz der Volksschule, die Pädagogische Hochschule Zürich, die Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik, die Vereinigung des Personals Zürcherischer Schulverwaltungen, die Kantonale Elternmitwirkungs-Organisation, die Elternbildung.ch, die Kommission «Forum Migration und Integration», das Generalsekretariat/Abteilung Bildungsplanung, das Volksschulamt, das Amt für Jugend und Berufsberatung, das Mittelschul- und Berufsbildungsamt

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