Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich. Vorbereitung der Vernehmlassung im Frühling 2016

Beschluss Bildungsrat
2015/50
Sitzungsdatum
14. November 2015

Ausgangslage

Nach der Freigabe des Lehrplans 21 durch die Deutschschweizer Erziehungsdirektorinnen und -direktoren am 31. Oktober 2014 zuhanden der Kantone hat das Volksschulamt eine Projektorganisation unter Beizug aller Partner des Schulfelds aufgebaut, um die Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich vorzubereiten. Die Arbeiten begannen im Januar 2015 in den Teilprojekten Lehrplaninhalte, Rahmenbedingungen, Beurteilung, Lehrmittel sowie Weiterbildung und Unterstützung. Im Sommer 2015 wurde eine zusätzliche Arbeitsgruppe Medien und Informatik eingesetzt.

Mit Beschluss vom 27. April 2015 beauftragte der Bildungsrat das Volksschulamt, zusammen mit den Partnern des Schulfelds in den fünf Teilprojekten Lehrplaninhalte, Rahmenbedingungen, Beurteilung, Lehrmittel sowie Weiterbildung und Unterstützung bis Herbst 2015 Entscheidungsgrundlagen zur Umsetzung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich zu erarbeiten.

Zu den notwendigen inhaltlichen Anpassungen im Lehrplan 21 Kanton Zürich sowie für die Lektionentafel wird gemäss RRB vom 20. August 2014 eine Vernehmlassung durchgeführt. Sie wird voraussichtlich im April 2016 eröffnet.

Ergebnisse der Projektarbeiten und Vorbereitung der Vernehmlassung

Nach je vier bis acht Arbeitsgruppensitzungen in den Teilprojekten und je drei Sitzungen in der Begleit- und Steuergruppe des Projekts liegen Ergebnisse in allen Teilprojekten vor. Die Ergebnisse, zu denen der Bildungsrat Beschlüsse fasst, sind im Folgenden dargestellt. Weitere Ergebnisse, die ebenfalls Grundlage für die Ausgestaltung des Lehrplans 21 Kanton Zürich und die Vorbereitung der Vernehmlassung vom Frühling 2016 sind, werden im Anhang festgehalten. Der Anhang ist integraler Bestandteil des Beschlusses.

Der Bildungsrat entscheidet im Frühling 2016 über die Gegenstände und die Durchführung der Vernehmlassung.

Teilprojekt Lehrplaninhalte

Fachbereiche und Module

An der Struktur und den Bezeichnungen der Fachbereiche gemäss Lehrplan 21 wird mit einer Ausnahme festgehalten. Die Ausnahme betrifft das bisherige Fach Religion und Kultur, das neu Religionen, Kulturen, Ethik heissen soll und nicht wie im Lehrplan 21 Ethik, Religionen, Gemeinschaft (siehe Anhang zu 2.1.a).

Medien und Informatik

Im Sommer 2015 wurde eine Arbeitsgruppe Medien und Informatik eingesetzt, die den Auftrag hat, die notwendigen Rahmenbedingungen zur Umsetzung des Modullehrplans Medien und Informatik im Kanton Zürich aufzuzeigen. In der Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen, bei den Lehrmitteln und Lernmaterialien sowie in der Infrastruktur zeigt die Arbeitsgruppe kurzfristige, realisierbare Lösungswege auf, um die Bedingungen bei
Inkraftsetzung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich möglichst zu optimieren. Gleichzeitig zeigt sie mittelfristig notwendige Umsetzungsschritte auf (bis 2021 bei Abschluss des Projekts Lehrplan 21 Kanton Zürich). Das Volksschulamt wird dem Bildungsrat Anfang 2016 Entscheidungsgrundlagen zur Umsetzung von Medien und Informatik im Kanton Zürich vorlegen. Diese sind Gegenstand der Vernehmlassung im Frühjahr 2016.

Anpassungen und Ergänzungen zu kantonalen Rahmenbedingungen im Lehrplan 21 Kanton Zürich

Der Lehrplan 21 Kanton Zürich wird mit Angaben zu kantonalen Rahmenbedingungen ergänzt (z.B. der Lektionentafel). Die meisten Ergänzungen werden ihren Platz in einem eigenen Kapitel mit dem Titel «Organisation der Schule und des Unterrichts» im Teil «Überblick» des Lehrplans 21 finden. Andere Anpassungen und Ergänzungen werden an der Stelle im Lehrplan hinzugefügt, wo das entsprechende Thema bereits erwähnt wird. Insgesamt sollen alle Regelungen im Lehrplandokument zu finden sein, was zur Benutzerfreundlichkeit des Lehrplans 21 Kanton Zürich beitragen wird (siehe Anhang 2.1.b).

Entwurf der Lektionentafel für die Vernehmlassung Frühling 2016

Im Fachbericht Stundentafel vom 4. Dezember 2014 hat die Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) Empfehlungen bzw. Richtwerte für die Lektionentafel herausgegeben. Diese bildeten die Grundlage für die Entwicklung des Lehrplans 21.

Die Lektionentafel des Kantons Zürich entspricht in weiten Teilen diesen Richtwerten und damit den Planungsannahmen des Lehrplans 21. Die Arbeitsgruppe Lehrplaninhalte hatte den Auftrag, die Differenzen zwischen den Richtwerten zum Lehrplan 21 und der neuen Zürcher Lektionentafel zu verringern (BRB vom 27. April 2015).

Im Entwurf der Lektionentafel wird der MINT-Bereich gestärkt (MINT: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Englisch soll neu ab der 3. Klasse der Primarschule unterrichtet und der Beginn des Fremdsprachenlernens optimiert werden. Der Entwurf geht davon aus, dass § 21a des Volksschulgesetzes insofern angepasst wird, dass die Anzahl und die Verteilung der Lektionen im Fachbereich Gestalten verändert werden kann: Neu sind von der 1. bis zur 6. Klasse je 2 Lektionen Textiles und Technisches Gestalten vorgesehen (TTG). Die Verteilung der Lektionen, in denen auf der Primarstufe in Halbklassen unterrichtet werden kann, wird dadurch verändert: 1. Klasse plus 2 Lektionen, 4. Klasse minus 2 Lektionen, 5. und 6. Klasse minus 1 Lektion Halbklassenunterricht. Dies setzt eine Anpassung von § 5 der Volksschulverordnung voraus. Mit dieser  Lektionentafel können die Differenzen zu den Richtwerten des Lehrplans 21 minimiert und im 2. Zyklus ganz eliminiert werden.

In der 1. Klasse der Sekundarstufe I ist weiterhin ein Unterrichtsblock von 3 Lektionen für Hauswirtschaft bzw. den neuen Fachbereich Wirtschaft, Arbeit und Haushalt (WHA) vorgesehen. In der 3. Klasse stehen für den Projektunterricht 2 Lektionen zur Verfügung und der Wahlbereich bleibt umfassend erhalten. Schülerinnen und Schüler können damit hinsichtlich der Berufswahl eigene Schwerpunkte setzen. Die Richtwerte zum Lehrplan 21 beziehen sich allerdings auf die Pflichtlektionen für alle Schülerinnen und Schüler. Abweichungen von den Richtwerten auf der Sekundarstufe I können deshalb z.T. mit dem in Zürich ausgebauten Wahlbereich erklärt werden. Wenn Schülerinnen und Schüler die Wahlfächer entsprechend wählen, können sie in jedem Fachbereich die Lektionenzahl erreichen, die die Richtwerte des Lehrplans 21 vorsehen (ausser in Musik). Umgekehrt wird
es in einzelnen Fachbereichen schwieriger sein, die Grundansprüche zu erreichen, wenn das entsprechende Wahlfach nicht gewählt wird. Die Umsetzung der Lektionentafel erfolgt kostenneutral. Die Gemeinden finanzieren statt einer Lektion Projektunterricht eine andere Lektion (z.B. Medien und Informatik).

Teilprojekt Rahmenbedingungen

Gestaffelte Einführung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe Rahmenbedingungen wird die Einführung des Lehrplans 21 wie folgt gestaltet (siehe Anhang zu 2.2.a):

  • Schuljahr 2017/18: Start Einführung
  • Schuljahr 2018/19: Inkraftsetzung des Lehrplans 21 Kanton Zürich auf der Kindergarten- und auf Primarstufe bis 5. Klasse
  • Schuljahr 2019/20/: Inkraftsetzung des Lehrplans 21 Kanton Zürich in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I
  • Ende Schuljahr 2020/21: Ende Einführungsprojekt

Abgestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung beschliesst der Bildungsrat im April 2017 die Inkraftsetzung des Lehrplans 21 sowie die Modalitäten der Einführung. Im Schuljahr 2017/18 planen und organisieren die Gemeinden die Einführung des Lehrplans vor Ort. Es finden Weiterbildungen für Schulleitungen und Lehrpersonen statt (siehe 2.5 Weiterbildung). Im Schuljahr 2018/19 tritt der Lehrplan 21 Kanton Zürich in allen Gemeinden auf der Kindergarten- und Primarstufe in Kraft, in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I im Schuljahr 2019/20. Die Einführung inklusive Vorbereitungs- und Konsolidierungsphase dauert demnach vier Jahre. Das gibt den Schulen Zeit, den Lehrplan 21 Kanton Zürich im Unterricht und im Rahmen der Schulentwicklung umzusetzen. Zusammen mit der Fachstelle für Schulbeurteilung wird geprüft, wie die Einführung des Lehrplans 21 in die Evaluation der einzelnen Schulen einbezogen werden kann.

Mit diesem Einführungsmodell ist der Lehrplan 21 Kanton Zürich nach einem Jahr auf allen Bildungsstufen in Kraft gesetzt. Alle Gemeinden starten zur gleichen Zeit und unter denselben Rahmenbedingungen. Ab dem Schuljahr 2020/21 treten Schülerinnen und Schüler auf die Sekundarstufe II über, die alle seit einem Jahr nach dem Lehrplan 21 unterrichtet worden sind. Das Einführungsmodell ist verständlich und organisatorisch gut umsetzbar. Nachteilig könnten sich Engpässe bei den Ressourcen u.a. bei der Weiterbildung auswirken. Diese Schwierigkeit stellt sich jedoch auch bei anderen Modellen.

Die Einführung des Lehrplans 21 Kanton Zürich muss mit anderen Vorhaben und Projekten möglichst gut koordiniert werden. Der neue Berufsauftrag wird voraussichtlich auf das Schuljahr 2017/18 eingeführt. Die Vorbereitungsarbeiten werden vor allem die Schulleitungen im Schuljahr 2016/17 beschäftigen. Die neuen Lehrmittel unterstützen die Einführung des Lehrplans 21 in den jeweiligen Fachbereichen. Der frühzeitige Entscheid
zum Einführungsmodell erleichtert die Vorbereitungs- und Planungsarbeiten im Kanton und in den Gemeinden wie auch deren Budgetierung.

Auswirkungen der Einführung des Lehrplans 21 auf die Ausbildung der Lehrpersonen

Gemäss §15-17 des Gesetzes über die Pädagogische Hochschule (PHG) legt der Bildungsrat die Studienfächer und die Fächerkombination gemäss Lehrplan der Volksschule fest. Der Fachhochschulrat ist gemäss seiner Zuständigkeit einzubeziehen. Auf der Primarstufe sind Anpassungen insbesondere im Textilen und Technischen Gestalten (heute Werken und Werken Textil) und in Medien und Informatik zu prüfen. Auf der Sekundarstufe zeichnen sich Anpassungen in den Fachbereichen Räume, Zeiten, Gesellschaften (heute Geschichte und Geographie), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (heute Hauswirtschaft und z.T. Geografie), Religionen, Kulturen, Ethik (heute Religion und Kultur), Textiles und Technisches Gestalten (heute Werken und Werken Textil) sowie in Medien und Informatik ab.

Der Bildungsrat wird im Frühling 2017 nach dem Beschluss zur Inkraftsetzung des Lehrplans 21 im Kanton Zürich die Studienfächer und die Fächerkombination der Unterrichtsfächer gemäss dem neuen Lehrplan festlegen. Anschliessend nehmen die Ausbildungsinstitutionen die inhaltlichen und strukturellen Anpassungen in der Ausbildung vor und bilden auf der Basis des neuen Lehrplans aus. Vorbehältlich der Ergebnisse der Vernehmlassung zum Lehrplan 21 Kanton Zürich und des Bildungsratsbeschlusses über die neuen Ausbildungsprofile kann voraussichtlich auf das Schuljahr 2018/19 mit den angepassten Studiengängen gestartet werden. Die Pädagogische Hochschule Zürich wird eingeladen, dem Bildungsrat in Absprache mit dem Volksschulamt bis spätestens im Frühling 2017, ein Einführungskonzept und Entscheidungsgrundlagen zur Anpassung der Studienfächer und der Fächerkombinationen vorzulegen.

Teilprojekt Beurteilung

Arbeitsschwerpunkt im Teilprojekt Beurteilung bildete die Entwicklung von Vorschlägen für die Abstimmung der Zeugnisse auf den Lehrplan 21 und die Diskussion von Möglichkeiten,wie die individuelle Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler dokumentiert werden kann.

Wichtige Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe

Der Lehrplan 21 bietet mit dem kontinuierlichen Kompetenzaufbau, den klaren Kompetenzbeschreibungen und insbesondere mit den Grundansprüchen, die am Ende der Zyklen festgelegt sind, eine gute Basis für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Beurteilung. Wichtigster Massstab für die Beurteilung bleibt weiterhin das Erreichen der Ziele, die sich die Lehrperson auf der Grundlage des Lehrplans und der Lehrmittel für den Unterricht setzt. Der Lehrplan selbst liefert keine differenzierten Unterrichtsziele und Kriterien dafür, in welchem Mass die Ziele erreicht werden.

Die Arbeitsgruppe vertritt die Ansicht, dass bei einer konsequenten Umsetzung der Kompetenzorientierung auf die Noten im Zeugnis verzichtet werden könnte. An ihre Stelle sollte eine detaillierte Darstellung der individuellen Leistungsentwicklung treten, auf der Grundlage der Kompetenzbeschreibungen des Lehrplans. Allerdings ist das Erstellen eines ausführlichen Ausweises der Leistungsentwicklung in allen Kompetenzbereichen des Lehrplans für Lehrpersonen sehr aufwändig. Zudem ist die Darstellung komplex. Sie soll deshalb als Element des amtlichen Zeugnisses zum jetzigen Zeitpunkt nicht zur Diskussion gestellt werden. Die Entwicklung eines Instruments, das die kontinuierliche Darstellung und förderorientierte Beurteilung des Kompetenzstandes auf freiwilliger Basis und unabhängig vom Zeugnis erlaubt, wird jedoch begrüsst.

Zeugnisse

Keine Änderungen an der Grundstruktur und der Frequenz der Zeugnisse

Die Arbeitsgruppe des Teilprojekts Beurteilung hat in den Projektgremien verschiedene Anpassungen am Zeugnis zur Diskussion gestellt, die Änderungen des Zeugnisreglements zur Folge hätten: Ein neues Zeugniselement «Kompetenznachweis» sollte jeweils am Ende der 2., 6. und 9. Klasse festhalten, in welchem Mass die Ende des Zyklus erwarteten Kompetenzen erreicht worden sind, insbesondere die Grundansprüche. Zudem wurde vorgeschlagen, die Beurteilung von Teilbereichen auf der Primar- und der Sekundarstufe neben Deutsch und Fremdsprachen auf Mathematik auszuweiten und das Zeugnis im ersten Semester von der 2. bis zur 5. Klasse durch ein Beurteilungsgespräch zu ersetzen. Auch sollten in der 2. und 3. Klasse alle Fachbereiche im Zeugnis beurteilt werden, nicht nur Mathematik, Deutsch und Schrift. Diese Vorschläge für Zeugnisanpassungen, welche Änderungen des Zeugnisreglements bedingen, fanden in den Projektgremien keine klaren Mehrheiten. Gründe dafür sind, dass die angestrebten Anpassungen nicht zwingend mit dem Lehrplan und der Kompetenzorientierung zusammenhängen und dass die Aussagekraft der Zeugnisse nicht wesentlich gesteigert würde. Zudem soll die Einführung des Lehrplans 21 nicht mit weitreichenden Zeugnisanpassungen überfrachtet werden. Die bestehende Grundstruktur und Frequenz der Zeugnisse wird deshalb beibehalten.

Bezeichnungen der Fachbereiche im Zeugnis, überfachliche Kompetenzen und Absenzen

Die Bezeichnungen der Fachbereiche im Zürcher Zeugnis sollen den Fachbereichsbezeichnungen des Lehrplans 21 entsprechen (inkl. Module Medien und Informatik sowie Berufliche Orientierung). Die definitiven Bezeichnungen richten sich nach der Lektionentafel, die der Bildungsrat mit dem Lehrplan 21 Kanton Zürich in Kraft setzt. Im Rahmen der Anpassung der Begrifflichkeiten sind noch Detailfragen zu klären (siehe Anhang 2.3).

Interkantonale Angleichung der Notenskala

Es besteht keine rechtlich bindende Verpflichtung, die Beurteilung und die Zeugnisse unter den Kantonen anzugleichen. Der Kanton Zürich ist jedoch bestrebt, zur interkantonalen Harmonisierung der Volksschule beizutragen. Der Bildungsrat begrüsst eine interkantonale Angleichung der Notenskala über eine gemeinsame Definition, die auf den Lehrplan 21 abgestimmt ist.

Grundsätze im Bereich der Beurteilung und Unterstützungsmaterialien

Auf der Grundlage der Ergebnisse der Arbeitsgruppe im Teilprojekt legt der Bildungsrat Grundsätze fest, die unabhängig vom Zeugnis gelten. Um die Lehrpersonen und Schulen im Rahmen der Einführung des Lehrplans 21 bei der Weiterentwicklung und Verbesserung der Beurteilungspraxis zu unterstützten, werden Materialien erstellt. Der Stand der Arbeiten ist dem Bildungsrat im Herbst 2016 zur Kenntnis zu bringen. Die Grundsätze und die
Erläuterung der zu erarbeitenden Unterstützungsmaterialien finden sich in Anhang 2.3.


Teilprojekt Lehrmittel

Die Ergebnisse der Arbeiten im Teilprojekt Lehrmittel finden sich im Anhang 2.4.

Teilprojekt Weiterbildung und Unterstützung

Ausgehend von den mit Bildungsratsbeschluss vom 21. April 2015 festgelegten Grundsätzen hat die Arbeitsgruppe Vorschläge für die lokale Organisation und Vorbereitung der Lehrplaneinführung erstellt. Zudem wurden Eckpunkte für die Weiterbildung der Schulleitungen und Lehrpersonen erarbeitet, die auf einem Weiterbildungskonzept der Pädagogischen Hochschule Zürich im Auftrag des Volksschulamtes basieren. Im Folgenden sind Rahmenbedingungen und Zielsetzungen genannt, die für die weiteren Arbeiten im Teilprojekt verbindlich sein sollen.

Lokale Organisation und Vorbereitung der Einführung im Schulhaus

Die Gemeinden werden mittels eines Instruments auf lokaler Ebene unterstützt, das die Zielsetzungen der Lehrplaneinführung vorgibt und folgende Bereiche umfasst: Lokale Organisation; Planungsinstrument mit einer Zusammenstellung von Aufgaben im Bereich Management, Personalentwicklung, Schulprogrammarbeit im Qualitätszyklus und Kommunikation auf einer Zeitachse; Themen, mit denen sich alle Schulen verbindlich auseinandersetzen müssen; einfache Standortbestimmung bezüglich Kenntnissen des Lehrplans und der Kompetenzorientierung im Unterricht.

Obligatorische Weiterbildung für Schulleitungen

Alle Schulleitungen bereiten sich bereits im Vorfeld des Einführungsjahres obligatorisch im Rahmen von mindestens 3 Halbtagen auf die lokale Umsetzung vor. Die Kosten trägt der Kanton. Erste Angebote sollen ab Schuljahr 2016/17 zur Verfügung stehen. Es ist davon auszugehen, dass die für die Lehrplaneinführung erforderlichen Kompetenzen der Schulleitungen im Kanton Zürich heterogen sind. Die obligatorische Weiterbildung hat dies zu berücksichtigen. Die Zielsetzungen der obligatorischen Weiterbildung finden sich in Anhang 2.5.

Zusätzlich zur Weiterbildung sind seitens des Volksschulamtes die kantonalen Rahmenbedingungen in separaten Informationsveranstaltungen zu erläutern.

Weiterbildungs- und Unterstützungsangebote für Lehrpersonen

Die knappen finanziellen Ressourcen des Kantonslassen eine vollständige Finanzierung einer Angebotspalette für rund 15›000 Lehrpersonen nicht zu. Das Volksschulamt subventioniert jedoch eine Auswahl von Weiterbildungen wie z.B. Angebote zu kompetenzorientiertem Unterrichten, Grundlagen des Lehrplans 21 und spezifisch fachdidaktische Angebote.

Für die Lehrplaneinführung werden jeder Schuleinheit 3 Tage zur Verfügung gestellt, an denen sie den Unterricht einstellen kann. Weiter sollen die in den Schulen bestehenden Gefässe für Weiterbildung verwendet werden. Über die Nutzung der Angebote entscheiden die Behörden bzw. die Schulleitungen.

Die Schule ist dafür besorgt, dass sie geeignete Tage für die Weiterbildung wählt und frühzeitig kommuniziert. Es wird erwartet, dass sich Lehrpersonen daneben auch selbständig Wissen und Können aneignen.

Für Fachbereiche, die mit dem Lehrplan 21 neu eingeführt werden oder wesentliche Änderungen erfahren, ist zu prüfen, ob verbindliche Weiterbildungen zur Qualifikation der Lehrpersonen notwendig sind. Dies gilt insbesondere für Medien und Informatik sowie Wirtschaft, Arbeit, Haushalt.

Die Zielsetzungen der Weiterbildung für Lehrpersonen finden sich in Anhang 2.5.

Zusammenarbeit mit den Weiterbildungsinstitutionen sicherstellen

Für die Bereitstellung der Weiterbildungsangebote werden neben der Pädagogischen Hochschule Zürich weitere Institutionen einbezogen.

Vernehmlassung

Es ist geplant, die Vernehmlassung von April bis September 2016 durchzuführen. Gegenstand der Vernehmlassung ist der Lehrplan 21 Kanton Zürich und die im Kanton seit der Freigabe durch die D-EDK vorgenommenen Anpassungen und Ergänzungen inklusive die Lektionentafel. Für die Vernehmlassung sind ein Fragebogen und geeignete Kommunikationsmittel zu erstellen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung werden dem Bildungsrat im Dezember 2016 vorgelegt.

Antrag

Auf Antrag der Bildungsdirektion beschliesst der Bildungsrat:

Die Bildungsdirektion wird eingeladen, das Volksschulamt zu beauftragen, die Einführung des Lehrplans 21 gemäss folgendem Zeitplan vorzubereiten, die notwendigen rechtlichen Grundlagen (Einführungsregelung) auszuarbeiten und die Gemeinden zu informieren.

  • Schuljahr 2017/18: Start Einführung
  • Schuljahr 2018/19: Inkraftsetzung des Lehrplans 21 Kanton Zürich auf der Kindergarten- und auf der Primarstufe bis 5. Klasse
  • Schuljahr 2019/20: Inkraftsetzung des Lehrplans 21 Kanton Zürich in der 6. Klasse und auf der Sekundarstufe I
  • Ende Schuljahr 2020/21: Ende Einführungsprojekt

Die Bildungsdirektion wird eingeladen, die Vernehmlassung zum Lehrplan 21 Kanton Zürich vorzubereiten und dem Bildungsrat im Frühjahr 2016 zur Freigabe vorzulegen.

Die Pädagogische Hochschule Zürich wird eingeladen, in Absprache mit dem Volksschulamt bis spätestens Frühling 2017 ein Einführungskonzept sowie Entscheidungsgrundlagen zur Anpassung der Studienfächer und der Fächerkombinationen auszuarbeiten.

Grundstruktur und Frequenz der Zeugnisse erfahren mit der Einführung des Lehrplans 21 keine Änderungen.

Die Bildungsdirektion wird eingeladen, dem Bildungsrat bis Dezember 2016 einen Entwurf für Zeugnisse vorzulegen, die auf die Begrifflichkeiten des Lehrplans 21 abgestimmt sind.

Die Bildungsdirektion wird eingeladen, das Volksschulamt zu beauftragen, Unterstützungsmaterialien für die Weiterentwicklung und Verbesserung der Beurteilungspraxis zu erarbeiten.

Für die Vorbereitung der Schulleitungen und Lehrpersonen auf die Umsetzung des Lehrplans gelten folgende Rahmenbedingungen:

  • Die Schulleitungen bereiten sich im Vorfeld des Einführungsjahres obligatorisch im Rahmen von mindestens 3 Halbtagen an der Pädagogischen Hochschule Zürich auf die lokale Umsetzung vor. Die Kosten trägt der Kanton.
  • Jeder Schuleinheit werden 3 Tage für Weiterbildungen zur Umsetzung des Lehrplans gewährt, an denen sie den Unterricht einstellen kann.
  • Das Volksschulamt subventioniert eine Auswahl an Weiterbildungsangeboten. Über die Nutzung der Angebote entscheiden die Behörden bzw. die Schulleitungen.
  • Das Volksschulamt führt Informationsveranstaltungen zu den kantonalen Rahmenbedingungen durch.
  • Die Lehrpersonen bilden sich mindestens im Rahmen der 3 Weiterbildungstage der Schuleinheit weiter.

Mitteilung an die Gremien und Mitwirkenden des Projekts Lehrplan 21 Kanton Zürich, die bildungsrätliche Kommission Bildungsstandards und Lehrplan 21, die Pädagogische Hochschule Zürich sowie die Bildungsdirektion: Volksschulamt und Bildungsplanung.

Kontakt

Bildungsdirektion

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 23 09

 

Telefonzeiten

Montag bis Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail

info@bi.zh.ch

(Für allgemeine Anfragen)

Medienkontakt Bildungsdirektion


Für dieses Thema zuständig: